Nebelscheinwerfer ohne Nebel strafbar?

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Warum soll denn die Nebelschlußleuchte innerorts verboten sein?


    Das spuckt z.B. google aus:


    Durchblick


    »Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten?«



    Bei Nebel unter 50 m Sicht.
    Und sonst nicht. Das ist die einzige Situation, in der er erlaubt ist, die Nebelschlussleuchte zu benutzen. Sie wirft ein grellrotes Licht nach hinten ab, das bei normalen Sichtverhältnissen sehr stark blenden würde.


    Ausschalten müssen Sie die Nebelschlussleuchte immer dann, wenn sich der dichte Nebel wieder lockert und Sie weiter als 50 m schauen können. Was 50 m sind, erkennen Sie auf der Autobahn zum Beispiel am Abstand zwischen zwei Leitpfosten (die stehen nämlich in der Regeln 50 m voneinander entfernt). Sinnvollerweise stellt man die Nebelschlussleuchte ebenfalls aus, wenn man im dichten Stadtverkehr fährt, wo es beim Kolonnenfahren leicht zu Blendungen kommen kann. Das Problem des zu späten Erkanntwerdens existiert nicht, wenn sowieso in Schlange gefahren wird.



    Und höchstens 50 fahren!


    Werfen wir noch einen gewieften Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung. Im § 3 gibt es eine Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (also dieselbe Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), dann darf auch höchstens mit 50 km/h gefahren werden. Messerscharf kombiniert bedeutet das: Wenn man die Nebelschlussleuchte korrekterweise eingeschaltet hat, herrscht demnach auch eine entsprechend geringe Sichtweite, die dazu führt, dass man nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren darf! Oder umgekehrt gesprochen: Sobald man wieder weiter sieht als 50 m, darf —unter Beachtung der übrigen Verkehrsregeln— zwar eventuell wieder schneller als 50 km/h gefahren werden, dann aber ohne Nebelschlussleuchte.




    --------------------------------------------------------------------------------


    Jürgen Keller schreibt uns dazu:
    »Wenn das Fahrzeug bei 50km/h abregeln würde, sobald man die Nebelschlussleuchte einschaltet, wäre schlagartig Schluss mit der deutschen Unsitte, die Dinger bei jeder nur sich bietenden Gelegenheit einzuschalten. Von dem Irrsinn der 2 Leuchten, den meistens japanische Fahrzeuge haben, ganz zu schweigen.«

    Horst Gottfried weist auf die Situation innerorts hin:
    »Ergänzend zu Ihren Tipps ergibt sich aus §1 StVO (Belästigung, Gefährdung), dass die Schlussleuchte jederzeit auszuschalten ist wenn ein anderes Fahrzeug unmittelbar folgt. Da dieser Fall allerdings innerorts nahezu ständig eintritt, gilt innerorts somit ein "Quasi-Verbot"

  • Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Horst Gottfried weist auf die Situation innerorts hin:
    »Ergänzend zu Ihren Tipps ergibt sich aus §1 StVO (Belästigung, Gefährdung), dass die Schlussleuchte jederzeit auszuschalten ist wenn ein anderes Fahrzeug unmittelbar folgt. Da dieser Fall allerdings innerorts nahezu ständig eintritt, gilt innerorts somit ein "Quasi-Verbot"


    Also das halte ich für albern: Wie oft hat man denn im Berufsverkehr dichten Nebel? Vielleicht kenn nur ich das nicht, aber meine Nebelschlußleuchte hab ich bisher vielleicht 4 mal verwendet: Wenn ich mich richtig erinnere, war das immer nachts oder am frühen Morgen, teilweise auf Autobahnen oder in ländlichen Regionen; jedenfalls ist da nie Auto hinter Auto gefahren. :rolleyes:
    Ist natürlich keine Kritik an Dir, KX250 - Danke! :top:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!