Nebelscheinwerfer ohne Nebel strafbar?

  • Bei vielen Autos sieht es sportlicher aus, wenn man den Nebelscheinwerfer eingeschaltet hat. Aber leider sind bei manchen Autos die Nebelscheinwerfer ungünstig (blendet fast genauso schlimm wie Fernlicht). Daher die Frage, ob es generell strafbar/verboten ist, den Nebelscheinwerfer ohne Nebel und starkes Niederfall einzuschalten? :confused:
    Ehrlich gesagt schalte ich gerne bei meinen neuen Auto den Nebelscheinwerfer ein (am frühen Morgen oder Abend bevor richtig dunkel ist. Oder wenn es regnet und man üblicherweise den Licht anmacht, obwohl es noch hell genug ist).


    cu Floh;)

  • Also meistens bekommt man die Todesstrafe... :D


    Ne, wenn man bei uns im Dorf mit Nebels gesehen wird und dem Polizist langweilig ist, wird man immer gefragt, ob es den wirklich so neblig ist... ;)


    Wenn man aber öfters erwischt wird, gibts bestimmt ein paar Euros strafe

  • Hallo !


    Kleiner Auszug aus Gesetzestexte


    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    EDIT: Kostet glaube ich 10 € Strafe.


    Bis denne !

  • Es verstösst gegen die Strassenverkehrsordnung, wenn Du bei Sichtweiten über 50m die Nebelschlussleuchte einschaltest. Es ist daher im eigentlichen Sinne keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit :)


    Wie es mit den Nebelscheinwerfern aussieht weiss ich nicht, ich vermute jedoch, dass für diese speziellen Scheinwerfer das selbe gilt... :D

  • Hi!


    StVO §17 Absatz 3:


    Zitat


    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    Das sollte Deine Frage eigentlich beantworten. :)


    EDIT: Oh Gott, bin ich laaangsaaam :D


    ______
    Thomas

  • Ich würde die Dinger schon alleine deswegen nicht einschalten, um mich nicht lächerlich zu machen. Die Gruppe von Autofahrern, die am Tag Nebellichter einschalten, um cooler zu wirken, kennt wohl jeder. :rolleyes:
    Mal ganz davon abgesehen, daß es absolut unnötig ist...

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Strafbar wohl nicht (In dem Fall würde es unter Straftatbestand fallen, was bedeutet Staatsanwalt evtl Gericht, und Du wärst Vorbestraft). Aber IMHO ist es eine Ordnungswiedrigkeit. Das heißt du mußt Zahlen wenn Du erwischt wirst. Wenn Du Glück hast, und Du triffst einen netten poizisten, dann weist er Dich nur nett auf die Nebelscheinwerfer hin, aber im ungünstigen Fall mußt Du ein paar Scheinchen (Wie viel weiß ich aber auch nicht) abdrücken.
    Leider ist anders als bei der Rückleuchte keine genau festgeschriebene regel zu finden, wie schlecht die Sicht sein muß, damit man die Scheinwerfer einschalten darf.
    Rückleuchte: Bei Nebel (anderes Wetter gilt nicht, und Sicht unter 50 Meter
    Scheinwerfer: Immer bei schlechter Sicht


    Ist also Auslegungssache. Aber einfach wegen der Optik ist etwas Riskant, und übrigens dem Gegeverkehr gegenüber auch gemein.


    Edit: Autsch, daß nenn ich Crossposting :)

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Ich würde die Dinger schon alleine deswegen nicht einschalten, um mich nicht lächerlich zu machen. Die Gruppe von Autofahrern, die am Tag Nebellichter einschalten, um cooler zu wirken, kennt wohl jeder. :rolleyes:
    Mal ganz davon abgesehen, daß es absolut unnötig ist...


    *vollunterschreib*


    Über solche Art von Autofahrern kann ich auch nur lachen....:D


    VOICESTREAM

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Rückleuchte: Bei Nebel (anderes Wetter gilt nicht, und Sicht unter 50 Meter


    Was viele vergessen: Es gilt dann auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h.


    Wegen der Nebelscheinwerfer: Diese sind m.E. weniger aufdringlich und blenden weniger, als die ganzen eingeschalteten Nebelschlußleuchten bei noch ausreichender Sicht.


    Gruß,


    Nomadd

  • Zitat

    Original geschrieben von voicestream
    Über solche Art von Autofahrern kann ich auch nur lachen....:D


    VOICESTREAM


    Ich leider nicht.
    Ich fahre sehr oft hier vom Schwarzwald aus nach Zürich in die Schweiz und muß durch mehrere Tunnels. Und ich muß sagen da stören die NSW extrem.


    Zum Coolnessfaktor noch ein Wort. Das einzige Auto das wirklich cool ausschaut bei voll eingeschalteten Beleuchtung (FL, Al, NSW) ist mein Multipla ;). Alles andere ist dagegen "Gewollt und nicht gekonnt!". :D


    cu


    PS: Eigene Einschätzungen der Rechtslage tun hier nichts zur Sache. Es ist schlicht nicht erlaubt NSW bei guter Sicht einzuschalten. Es sei denn man ist blind ;)

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