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  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Dann entschuldigen die sich für den vermeintlichen Einzelfall, korrigieren's und fertig.


    Nicht immer :D


    Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxx,

    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.04.2011.

    Sie wünschen eine Prüfung Ihres bestätigten Kündigungstermins.

    Bitte beachten Sie, dass die Mindestlaufzeit Ihrer Mobilfunk-Vertrages 24 Monate beträgt.

    Wunschgemäß wurden Ihre Mobilfunkverträge am 08.05.2009 aktiviert.

    Entsprechend unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten zu kündigen. Die Kündigung wird jeweils zum Monatsende gültig. Wird diese Frist nicht eingehalten, kommt es zu einer automatischen Verlängerung
    des Vertrages um weitere 12 Monate.

    Vor diesem Hintergrund ist das bestätigte Kündigungsdatum 31.05.2011 korrekt.

    Freundliche Grüße aus Erfurt

    Ihr mobilcom-debitel Kundenservice

  • Zitat


    [...]


    Entsprechend unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten zu kündigen. Die Kündigung wird jeweils zum Monatsende gültig.
    [...]


    Würde das eigentlich bedeuten, dass ich, wenn mein Vertrag doch noch am z. B. 02.05.2011 zustande käme, bei einer Kündigung den Monat Mai im Jahr 2013 noch voll selbst zu zahlen hätte?

    Meine Auftragsnummer: 313158.

  • Nein,denn dann liefe der Vertrag über 24 Monate und das ist nicht erlaubt.
    (Ohne Aktive oder Passive Verlängerung)

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Nein,denn dann liefe der Vertrag über 24 Monate und das ist nicht erlaubt.
    (Ohne Aktive oder Passive Verlängerung)


    Das ist zwar richtig, aber MobilComDebitel praktiziert das seit jeher so und niemand weist die diesbezüglich mal in die Schranken.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Also ich hatte schon etliche Verträge bei Mobilcom und immer kam zuerst eine Kündigungsbestätigung zum Ende des Monats. Eine Mail mit Verweis auf BGB §309(9)a und schon kommt die Korrektur der Kündigungsbestätigung. :p

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Das ist zwar richtig, aber MobilComDebitel praktiziert das seit jeher so und niemand weist die diesbezüglich mal in die Schranken.


    Ich weiß, stand schon vor dem selben Problem mit dem komischen Verein.


    Wollte nur darauf verweisen das die obige Antwort von MD für die Tonne ist.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Papete
    Würde das eigentlich bedeuten, dass ich, wenn mein Vertrag doch noch am z. B. 02.05.2011 zustande käme, bei einer Kündigung den Monat Mai im Jahr 2013 noch voll selbst zu zahlen hätte?


    Falls du so ein Schreiben erhältst
    1- tief Luftholen nicht aufregen
    2- im Stuhl gemütlich zurück lehnen
    3- Ein kleines Schreiben an mobilcom das sie sich gefälligst
    an die 24 Monaten zu halten haben, in dem Schreiben kannst du
    ruhig etwas lauter werden und nach Staatsanwaltschaft und Gericht
    schreien.
    Nach 3-6 Tagen erhältst du dieses
    Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,
    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28.04.2011.
    Sie beanstanden die Laufzeit für Ihre beiden Mobilrufnummern xxx und xxxxxxx. Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft, Herr xxxxxx.
    Durch einen Fehler unsererseits wurde Ihre Kündigung nicht zum 08.05.2011 sondern zum Monatsende durchgeführt. Hierfür entschuldigen wir uns.
    Selbstverständlich haben wir das Kündigungsdatum korrigiert. Als kleine Entschädigung für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten erstatten wir Ihnen in der nächsten Rechnung einmalig aus Kulanz 5,00 Euro .
    Bitte erlauben Sie uns noch, Sie darauf hinzuweisen, dass auch nach dem oben gestätigten Kündigungsdatum Leistungs- und Verbindungsgebühren abgerechnet werden können, falls sie uns vom Netzbetreiber nachträglich übermittelt werden.
    Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erlischt diese automatisch nach Abbuchung der letzten Rechnung.
    Herr xxxxxxxx, wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten, gehen nunmehr jedoch von einer zufriedenstellenden Erledigung der Angelegenheit in Ihrem Sinne aus.
    Freundliche Grüße aus Erfurt


    Und wieder Euro 5,00 verdient :D:D

  • Zitat

    Original geschrieben von klaushei
    Entsprechend unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten zu kündigen. Die Kündigung wird jeweils zum Monatsende gültig. Wird diese Frist nicht eingehalten, kommt es zu einer automatischen Verlängerung
    des Vertrages um weitere 12 Monate.


    So etwas hat mir Eplus schon vor Jahren mal geschrieben, und im TT-Forum oder irgendeinem anderen Forum) wurde geschrieben, das müsste ich erfunden haben....


    Die Verträge konnte ich dann erst 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten zu kündigen.


    Das machen solche Provider vermutlich in der Hoffnung, dass man das Kündigungsdatum verschwitzt und dann für weitere 12 Monate ans Unternehmen gebunden ist und zahlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Meso
    Die Verträge konnte ich dann erst 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten zu kündigen.


    Das machen solche Provider vermutlich in der Hoffnung, dass man das Kündigungsdatum verschwitzt und dann für weitere 12 Monate ans Unternehmen gebunden ist und zahlt.

    Sowas gibt es nicht. Man kann nicht "erst" 3 Monate vorher kündigen, sondern man muss "bis" dahin kündigen. Einen Tag später wär's ja auch schon zu spät, eine taggenaue Ankunft ist nicht möglich und wäre auch gesetzeswidrige Knebelei. Da müsste man ja schon persönlich vorbeifahren und das gegen Quittung abgeben. Und wenn Wochenende ist, dann hätte man schon verloren. (-;=


    Die Kündigung schreiben und verschicken kann man in jedem Fall zu jedem beliebigem Zeitpunkt, auch am Tag nach Zugang der Simkarte. So kann man auch nichts verschwitzen, kann gemütlich auf die Kündigungsbestätigung warten, bei Ausbleiben ebenso gemütlich nachhaken, eventuell nochmal kündigen und so weiter und so fort. Bei manchen Anbietern bekommt man mitunter sogar Rückrufe, ob man im Gegenzug für eine Rechnungsgutschrift die Kündigung zurücknehmen möchte. Und dann kündigt man nochmal, vielleicht nochmal und so weiter und so fort.

    Je suis Charlie

  • drueckerdruecker:
    Es war damals jedenfalls nicht okay gewesen, den Mobilfunkvertrag kurz nach Erhalt der SIM-Karten zu kündigen. Die Kündigung müsse zeitnah zum Ablauf der 24 Monate erfolgen und nicht schon fast 2 Jahre vorher, wurde mir damals zumindest mitgeteilt....


    Und dann habe ich den Vertrag ca. ein halbes Jahr vor dem Ende der 24 Monate gekündigt, und alles war gut gewesen.

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