ZitatOriginal geschrieben von 08a_a
Chickenhawk und andere haben es schon richtig erfasst.
Ich frage mich, was du für ein Rechtsverständnis hast.
Wenn du Dir den Thread durchliest, war ich mit der Meinung nicht alleine.
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ZitatOriginal geschrieben von 08a_a
Chickenhawk und andere haben es schon richtig erfasst.
Ich frage mich, was du für ein Rechtsverständnis hast.
Wenn du Dir den Thread durchliest, war ich mit der Meinung nicht alleine.
Schlimm finde ich (besonders unter "Freunden"), das es nur um "Rechtsverständnisse" gibt. Wo ist der gesunde Menschenverstand und vor allem die Moral hin?
Warum muß man immer und überall nur an seinen Schnitt denken und schauen, wo man das maximale heraus holen kann. Das Handy wurde verkauft und wenn der Käufer daraus einen Riesengewinn macht, dann geht das den Verkäufer nichts mehr an. Und das aus rein moralischer Sicht.
Ihr braucht keine Freunde, Verwandte, Bekannte oder Familie; was Ihr braucht sind Anwälte. Mit etwas anderem solltet Ihr euch erst gar nicht mehr umgeben :flop:
Wahre Freundschaft macht es doch aus wenn beide einen "Gewinn" machen bzw. keinen Verlust.
Und wenn A seinen Kaufpreis erstattet bekommt und Käufer B ebenfalls dann ist doch alles gut.
Kurzum, ICH hätte meinem "Kollegen" seinen Kaufpreis ertattet oder ein neues Gerät für Ihn gekauft und den Rest behalten.
Wer nun im Recht ist? Keine Ahnung. Die Rückerstattung durch Amazon hätte ich gar nicht erwähnt.
ZitatOriginal geschrieben von flatie
Wahre Freundschaft macht es doch aus wenn beide einen "Gewinn" machen bzw. keinen Verlust.
Selten so einen Bullshit gelesen :apaul: :flop:
Das ist deine Meinung
Darfst Du auch gerne für Dich behalten als Weltverbesserer
Aber es würde mich nun mal interessieren wer von den beiden juristisch gesehen im Recht ist.
ZitatOriginal geschrieben von diger
Das Handy wurde verkauft und wenn der Käufer daraus einen Riesengewinn macht, dann geht das den Verkäufer nichts mehr an. Und das aus rein moralischer Sicht.
Naja, aber OHNE den Verkäufer hätte der Käufer ja keine Möglichkeit da einen "Riesengewinn" draus zu machen, da:
Zitat
Amazon hat ihn aber dann an mich verwiesen.
Und nach Chickenhawk
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Man könnte jetzt noch drüber philosophieren ob Du überhaupt das Gerät für ihn hättest einschicken dürfen um die Gewährleistung von Amazon in Anspruch zu nehmen oder ob man sich da nicht im Vorfeld noch über eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an den Zweitkäufer hätte verständigen müssen, dies ist dann aber eher eine rechtstheoretische Diskussion..
Könnte man dann doch zumindest "rechtstheoretisch" darüber diskutieren, ob nicht der Kauf hätte erst rückabgewickelt werden müssen, damit der Erstkäufer überhaupt wieder Eigentümer des Gerätes ist, um überhaupt Ansprüche an Amazon geltend zu machen (allerdings weiß ich persönlich da nicht, ob dies die formalrechtliche Konstellation wäre, oder ob eben auch ein Erstkäufer grundsätzlich Gewährleistung geltend machen kann, auch wenn er es schon verkauft hat) - Und falls das so wäre, dann hätte doch nur der Erstkäufer auch "Anrecht" auf den Gesamtbetrag (abzgl. der Summe, die er dann ja für die Rückabwicklung aufgewendet hat).
Ansonsten hätte sich der Neu-Besitzer ja auch über die Garantie an den Hersteller wenden können, um das Gerät reparieren zu lassen.
Aber das sind nur meine Gedanken, die aus dieser Diskussion heraus entstanden sind - und ich würde mich darüber freuen, wenn mir jemand mit Rechtswissen da sagen kann, ob die Gedanken komplett ins Leere schießen oder nicht
So, hab gerade meine kostenlose Anwaltshotline angerufen und den Fall so dargestellt, als sei ich der gebraucht Handy Käufer.
Der Anwalt meinte wir könnten klagen mit Erfolgsaussicht, es wäre Unterschlagung außerdem wäre eine Anzeige bei der Polizei möglich zwecks Strafverfolgung.
Wer macht den Gegentest mit seiner Anwaltshotline?
Obwohl vor Gericht kann die Sache dann doch wieder ganz anders entschieden werden.
diger: Dein Bullshit-Satz ist für mich nicht nachvolllziehbar. Wie Du esiehst, gibt es hier aufgrund der Konstellation verschiedene Meinung, die man tolerieren sollte. Ich bevorzuge im Übrigen auch die "Gewinn teilen" bzw. "Geld zusammen verklopp"n - Variante.
Juristisch halte ich das Ganze für nicht ganz einfach, weil es auch ein paar Unklarheiten gibt.
Eine Frage wäre z.B., ob es bei Amazon um eine gesondert Garantie oder Gewährleistung geht.
Nächste Frage, ob TE das Handy an seinen Freund unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft hat oder ggf. ebenfalls mit einer bestehenden Garantie seitens Amazon.
Nehemn wir z.B. an, TE hat an den Freund ohne wirksamen Gewährleistungsausschluss verkauft. Dann hätte Freund gegenüber TE Gewährleistungsansprüche (Nacherfüllung, Schadensersatz, Rücktritt usw.). Das rechtsverhältnis Amazon-TE ginge den Freund in dem fall meines Erachtens überhaupt nichts an. Wenn ich meinen HP-Drucker wegen Defekts zu Medimarkt bringe und einen neuen verlange, geht es mich doch auch nichts an, in welchem verhältnis Mediamarkt und HP intern die Geschichte abrechnen.
Daher kämen in dem Fall nur die Fragen, was nun generell für das defekte Handy vom TE zu ersetzen wäre. Das wird allerdings nicht der Neupreis des Gerätes sein.
Diese RSV-Hotlines finde ich ein interessantes Thema: Gibt sich da der Anwalt, der die Auskunft gibt, eigentlich zu erkennen (Name und Adresse?)? Und erhältst Du die Info irgendwie so, dass Du später nachweisen kannst, was Dir ggf. für ein Quatsch erzählt wurde? Ich würde nämlich gerne mal aufgrund soclher netten Infos eine Klage einreichen, um dann dem Anwalt an der Hotline, der mal so ins Blaue hinein seine meinung zum Besten gibt, später in Regress zu nehmen.
ZitatOriginal geschrieben von 08a_a
Der Anwalt meinte wir könnten klagen mit Erfolgsaussicht, es wäre Unterschlagung außerdem wäre eine Anzeige bei der Polizei möglich zwecks Strafverfolgung.
Da würde mich wirklich der genaue Gesprächsverlauf interessieren. Es kommt einfach auch darauf an, wie Du die Geschichte genau geschildert hast...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von 08a_a
So, hab gerade meine kostenlose Anwaltshotline angerufen und den Fall so dargestellt, als sei ich der gebraucht Handy Käufer.
Der Anwalt meinte wir könnten klagen mit Erfolgsaussicht, es wäre Unterschlagung außerdem wäre eine Anzeige bei der Polizei möglich zwecks Strafverfolgung.
Wer macht den Gegentest mit seiner Anwaltshotline?
Obwohl vor Gericht kann die Sache dann doch wieder ganz anders entschieden werden.
Dann ruf mal noch einmal an und spiel die Rolle des Verkäufers.
Ich wette da kommt dann auch "wir könnten klagen mit Erfolgsaussicht"
ZitatOriginal geschrieben von Der_Mond
Dann ruf mal noch einmal an und spiel die Rolle des Verkäufers.
Ich wette da kommt dann auch "wir könnten klagen mit Erfolgsaussicht"
Genau so wird es dann ablaufen, solange Geld zu verdienen ist :p
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