Handy verkauft - Später Defekt - Händler erstattet Kaufpreis

  • Re: Re: Handy verkauft - Später Defekt - Händler erstattet Kaufpreis - Was erhält der Käufer?


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Ergo: Man bekommt maximal dass zurück, was man bezahlt hat. Kein Cent mehr! Wäre ja auch absoluter Unsinn wenn man mehr Geld für einen Gegenstand bekommt als man bezahlt hat!


    Sorry aber das ist rechtlich gesehen Unfug.

  • Irgendwie scheint es kompliziert ;).


    Hat der Kumpel das Geld für das Handy bekommen *bevor* Amazon den damaligen Kaufpreis erstattet hat oder *danach*?


    Wenn zuvor, dann frage ich mich allerdings, warum 350€ und nicht 280€, wie es für eine Wandelung korrekt gewesen wäre.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Hat der Kumpel das Geld für das Handy bekommen *bevor* Amazon den damaligen Kaufpreis erstattet hat oder *danach*?


    Steht doch weiter vorn: Von einer "Rückabwicklung" der Kaufvertrages zwischen den beiden Freunden war nie die Rede, der Erstkäufer hat nur das Gerät welches im Eigentum seines Kumpels stand bei Amazon eingesandt weil die Amazon RE auf ihn ausgestellt war. Das Gerät war zu diesem Zeitpunkt aber noch immer Eigentum des kaufenden Kumpels weshalb auch ihm der Erstattungsbetrag von Amazon zusteht.


    Und unterm Strich fragt man sich dann doch immer warum es manche Leute nicht schaffen hier einfach mal ihr Hirn einzuschalten und sich gütlich zu verständigen. Es wurde nichts geschrieben ob das Handy jetzt schon älter als 6 Monate ist (würde ich nach Beschreibung der Zeitschiene aber mal von ausgehen), aber im worst case hätte Amazon den beiden auch einfach eine lange Nase drehen können und eine Regulierung des Schadens komplett ablehnen wenn nicht nachgewiesen werden kann das der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat.


    Anstatt sich jetzt von beiden zu freuen das Amazon so kulant agiert wird da dann noch um die übrigen €€€ diskutiert. Wer solche "Freunde" hat braucht keine Feinde.

  • -EDIT: hat sich erledigt-

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Steht doch weiter vorn: Von einer "Rückabwicklung" der Kaufvertrages zwischen den beiden Freunden war nie die Rede, der Erstkäufer hat nur das Gerät welches im Eigentum seines Kumpels stand bei Amazon eingesandt weil die Amazon RE auf ihn ausgestellt war. Das Gerät war zu diesem Zeitpunkt aber noch immer Eigentum des kaufenden Kumpels weshalb auch ihm der Erstattungsbetrag von Amazon zusteht.


    Und unterm Strich fragt man sich dann doch immer warum es manche Leute nicht schaffen hier einfach mal ihr Hirn einzuschalten und sich gütlich zu verständigen. Es wurde nichts geschrieben ob das Handy jetzt schon älter als 6 Monate ist (würde ich nach Beschreibung der Zeitschiene aber mal von ausgehen), aber im worst case hätte Amazon den beiden auch einfach eine lange Nase drehen können und eine Regulierung des Schadens komplett ablehnen wenn nicht nachgewiesen werden kann das der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat.


    Anstatt sich jetzt von beiden zu freuen das Amazon so kulant agiert wird da dann noch um die übrigen €€€ diskutiert. Wer solche "Freunde" hat braucht keine Feinde.


    Es ist nicht so, dass wir uns darüber gestritten haben. Das Gerät war zu dem Zeitpunkt 1,75 Jahre alt. Für mein Rechtsverständnis war "klar", dass er nur Anrecht auf seinen Kaufpreis hat. Also 280 €. Da ich meinen den Kaufpreis (592 €) ja für mich eh abgeschrieben hatte, hab ich Ihm halt mehr überwiesen, als er bezahlt hatte.


    Ich wollte nur wissen, wie es überhaupt rein rechtlich aussieht. Daher werde ich Ihm jetzt auch das restliche Geld geben bzw. anbieten und dann aber sicher mit ihm verkloppen :top:


    Daher, danke für eure Kommentare und ein schönes WE :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Schrompf
    verkloppen

    Mach es so, sonst "verkloppt" er Dich :D

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Zitat

    Original geschrieben von Schrompf
    Es ist nicht so, dass wir uns darüber gestritten haben. Das Gerät war zu dem Zeitpunkt 1,75 Jahre alt. Für mein Rechtsverständnis war "klar", dass er nur Anrecht auf seinen Kaufpreis hat. Also 280 €. Da ich meinen den Kaufpreis (592 €) ja für mich eh abgeschrieben hatte, hab ich Ihm halt mehr überwiesen, als er bezahlt hatte.


    Ich wollte nur wissen, wie es überhaupt rein rechtlich aussieht. Daher werde ich Ihm jetzt auch das restliche Geld geben bzw. anbieten und dann aber sicher mit ihm verkloppen :top:


    Daher, danke für eure Kommentare und ein schönes WE :)



    Chickenhawk und andere haben es schon richtig erfasst.


    Ich frage mich, was du für ein Rechtsverständnis hast.


    Du hast doch mit dem Handy rein gar nichts mehr zu tun, du hast sozusagen alle Rechte über das Handy mit Verkauf verloren.


    Dann schreibst du noch du hättest den Kaufpreis längst abgeschrieben, dafür hast du dann aber doch noch recht viel Interesse an dem Geld, was Amazon jetzt überwiesen hat.


    Der Käufer hat dir das Handy im guten Glauben überlassen es zur Reperatur einzusenden, es war keine Vergütung oder sonstiges vereinbart.


    Rechtlich gesehen könnte es sich um eine Unterschlagung des Geldes handeln, wenn du ihm nicht alles gibst.

  • Zitat

    Original geschrieben von 08a_a
    Chickenhawk und andere haben es schon richtig erfasst.


    Ich frage mich, was du für ein Rechtsverständnis hast.


    Du hast doch mit dem Handy rein gar nichts mehr zu tun, du hast sozusagen alle Rechte über das Handy mit Verkauf verloren.


    Richtig, er hat mit dem Gerät absolut nichts mehr zu tun.
    Hätte er das Gerät für den Freund nicht eingesendet, hätte dieser auf dem defekten Gerät sitzenbleiben müssen.
    Denn nur er als ursprünglicher Käufer kann ggü. Amazon Gewährleistungsansprüche geltend machen.
    Der "Freund" hat sein Geld zurückerhalten, Ihm ist also kein Schaden entstanden. Also sollte er glücklich sein, denn das ist nach so langer Zeit mehr als unüblich und Amazon da sicherlich ein Ausahmefall.

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • A hat das Gerät zum Preis X bei Amazon neu erworben. B hat das Gerät nach einiger Zeit von A für den Preis Y (weniger als die Hälfte von X) erworben. Statt einer Reparatur erstattet Amazon nun dem einreichenden A überraschenderweise nicht nur den Zeitwert (150 bis 200€), nicht nur den aktuellen Neupreis (400€), sondern den damaligen Neupreis (600€). Da B ohne A das Defektgerät nicht hätte einsenden können, sodaß er B eigentlich freundlich gesinnt sein sollte.


    Ich sehe das so: A hat der Gerät vom Neukauf bis zum Zustand des Weiterverkaufs an B "verbraucht". Daraus errechnete sich ja auch der zwischen A und B vereinbarte Gebrauchtpreis. B hat nach dem Kauf das Gerät bis auf Null verbraucht. Dementsprechend müsste A nur das an B weitergeben, was der selbst bezahlte. Amazon hat den Verbrauch weder durch A, noch durch B abgezogen. Nachher hat kein Beteiligter mehr das Gerät, sollte also auch nichts über seinen Einsatz hinausgehendes vom anderen verlagen, schon weil der andere dann ja zugunsten des anderen im Minus landen würde. Es gemeinsam auf den Kopf zu hauen wäre natürlich eine schöne Möglichkeit. Ansonsten könnten beide im Interesse der Freundschaft auch mit der Halbierung des rechnerischen Überschusses zufrieden sein.

    Je suis Charlie

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