Handy verkauft - Später Defekt - Händler erstattet Kaufpreis

  • Hallo zusammen,


    ich habe über Google schon gesucht aber irgendwie nichts gefunden, was meinem Problem entspricht.
    Letztes Jahr habe ich einem Kumpel das HTC Touch Pro 2 verkauft in sehr gutem Zustand mit Zubehör für 280 €.
    Vor 1 Monat war es dann kaputt. Auf den Amazon Rechnungen steht ja keine IMEI, daher kann man nur über Amazon das Handy reparieren lassen. Also Amazon kontaktiert und das Handy zu Amazon zurück geschickt. Jetzt hat Amazon aber das Handy nicht repariert, sondern den kompletten Kaufpreis 592 € erstattet.


    Da ich das Geld eigentlich schon abgeschrieben hatte, hab ich ihm 350 € gegeben. Er meinte aber, ihm steht die Gesamtsumme zu, da es ja sein Telefon war.
    Was meint ihr, hat er Recht? Oder steht ihm, wenn überhaupt eigentlich nur 280 € zu?


    Gruß Schrompf

  • Re: Handy verkauft - Später Defekt - Händler erstattet Kaufpreis - Was erhält der Käufer?



    Hast du das Telefon denn seinerzeit bei Amazon gekauft oder einfach nur dort eingeschickt? Letzteres dürfte dann als Betrug einzustufen sein!


    Wie's rechtlich genau aussieht weiß ich aber nicht; ich weiß nur, das ich mich von diesem "Kumpel" sofort trennen würde! Wenn er's dir für 280,- Euro abgekauft und nun die 592,- Euro haben möchte fallen mir spontan Ausdrücke aus dem Bereich der Polemik ein ;)

  • Re: Re: Handy verkauft - Später Defekt - Händler erstattet Kaufpreis - Was erhält der Käufer?


    Zitat

    Original geschrieben von system02
    Hast du das Telefon denn seinerzeit bei Amazon gekauft oder einfach nur dort eingeschickt? Letzteres dürfte dann als Betrug einzustufen sein!


    Wie's rechtlich genau aussieht weiß ich aber nicht; ich weiß nur, das ich mich von diesem "Kumpel" sofort trennen würde! Wenn er's dir für 280,- Euro abgekauft und nun die 592,- Euro haben möchte fallen mir spontan Ausdrücke aus dem Bereich der Polemik ein ;)


    Natürlich dort gekauft und daher dort wieder zurück geschickt. Amazon hat ja die IMEI des Handys im System, druckt Sie aber komischerweise nicht auf die Rechnung.
    Hat jemand einen Plan, wie es rechtlich eigentlich aussieht?

  • Wie es rechtlich aussieht, keine Ahnung. Mein Verstand sagt aber eindeutig, dass er nur die 280 € zurück bekommt, die er dir bezahlt hat. Habt ihr einen Kaufvertrag gemacht oder war es ein Handschlaggeschäft?

    MagentaMobil XL flex ff
    Samsung Galaxy S23U, Galaxy S9

  • Da es ein Privatverkauf ohne Gewährleistung ist, würde ihm gar nichts zustehen. Er soll froh sein, wenn er seinen Kaufpreis erstattet bekommt.


    jo

  • Das Problem ist, dass du hier schon was komplizierter gemacht hast. Wieso musst du es über dich reparieren lassen und wieso erzählst du ihm, dass du xxx€ erhalten hast?


    Ich sehe aber das so, dass der Kumpel Recht hat.


    Grund: es ist sein Eigentum. Ob du die Ware oder er wegen Reparatur einsendest, spielt keine Rolle, da er über Amazon über die IMEI immer noch Garantie hat und letztendlich ist es sein Eigentum.


    Die Frage ist aber auch: wieso willst du einen Teilbetrag einbehalten? Ja, komische Frage, aber es ist doch sein Handy, also kriegt er den Schaden ersetzt. Mit der Einbehaltung hättest du ja doppelt verdient, oder nicht? Sein Eigentum = sein Geld.


    Aber wie gesagt, ist nur eine persönl. Überlegung, keine rechtl. Fachkenntnisse.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Seh ich auch so, er hat das Handy von dir gekauft also bekommt er auch das Geld.

    Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins.

  • Ich hätte ja auch kein Problem ihm das komplette Geld zu geben, wenn es denn rechtlich so sein müsste.
    Nur hab ich da meine Zweifel dran. Er gibt mir das Handy zurück, wir wandeln den Kaufvertrag, er bekommt von mir sein Geld.
    Was ich dann mit Amazon mache, kann doch eigentlich egal sein, da nur ich mit Amazon den Kaufvertrag geschlossen habe.
    Hmm scheint ein schwieriger Sachverhalt zu sein.

  • Überlege bitte:
    Wenn es ein Fremder gewesen wäre und Du diesem - wie es sich gehört hätte - den Amazon-Kaufbeleg gegeben hättest
    und dieser Fremde mittels des Kaufbeleges die Gewährleistung (hier: Wandlung) bekommen hätte,
    dann hätte dieser auch den vollen Kaufpreis erstattet bekommen,
    egal was er vorher bei wem dafür bezahlt hat.


    Mit der Zahlung des Gebraucht-Kaufpreises an Dich hat er das Eigentum erworben und Du hast keine Ansprüche mehr daran.


    Meine persönliche Meinung: eigentlich bist Du der "schlechte" Kumpel.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

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