ZitatOriginal geschrieben von Schrompf
Hmm scheint ein schwieriger Sachverhalt zu sein.
Nein ist super simpel:
Du hast ihm das Gerät verkauft, es ist sein Eigentum.
Habt ihr den Kaufvertrag explizit rückgängig gemacht bevor Du das Gerät bei Amazon eingesendet hast (und Du hast ihm den Kaufpreis von 280,- € vor der Rücksendung an Amazon erstattet) dann war das Gerät nicht länger sein Eigentum und er hat keine Ansprüche.
Wenn es keine explizite Vereinbarung über die Rückabwicklung des Kaufvertrages über 280,- € gegeben hat sondern es darauf hinausgelaufen ist das Du als Erstkäufer das Gerät zur Reparatur an Amazon geschickt hast damit die das für Deinen Kumpel reparieren, dann ist das Handy nach wie vor sein Eigentum und entsprechend hat er auch einen Anspruch auf die Erstattung durch Amazon.
Man könnte jetzt noch drüber philosophieren ob Du überhaupt das Gerät für ihn hättest einschicken dürfen um die Gewährleistung von Amazon in Anspruch zu nehmen oder ob man sich da nicht im Vorfeld noch über eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an den Zweitkäufer hätte verständigen müssen, dies ist dann aber eher eine rechtstheoretische Diskussion.
Wenn ihr euch da nicht gütlich einingen könnt (50/50) dann solltest Du zukünftig deine "Kumpel" besser aussuchen.