Temporäre Sperrung bei Blau

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nicht zwangsweise, wenn ich mir die AGB von Blau ansehe. Die im übrigen keinewegs im krassen Gegenteil zum BGB stehen.


    Zudem sind 10 Stunden Festnetztelefonie auch in einer Flat pro Tag abnormal viel.


    Es ist nicht Aufgabe der AGB, den Sprachgebrauch neu zu definieren. Wer eine "Flatrate" anbietet, muss sie auch liefern. Ansonsten darf er es einfach nicht "Flatrate" nennen.


    Und wenn das Wort Flatrate im allgemeinen Sprachgebrauch 24 Stunden umfasst, sind 10 Stunden nicht einmal die Hälfte davon ... also keineswegs "viel".


    Wer ein Zeitpaket von bis zu 10 Stunden verkauft, muss es auch so nennen. Ein Autohersteller kann in seinen AGB ja auch nicht wirksam vereinbaren, dass er mit dem Wort "Auto" eigentlich ein Fahrrad meint.


    Frankie

  • Andere Hobbys kann man dann trotzdem nicht mehr haben...

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Es ist nicht Aufgabe der AGB, den Sprachgebrauch neu zu definieren. Wer eine "Flatrate" anbietet, muss sie auch liefern. Ansonsten darf er es einfach nicht "Flatrate" nennen.


    Ich glaube kaum, dass der Begriff "Flatrate" das hemmunglsose Ausnutzen zum Inhalt hat:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Flatrate


    Der Begriff an sich bezeichnet nur die Pauschalabrechnung. In welchem Umfang Leistungen inklusive sind, regeln dann z.B. AGBs oder eine "Fair Use Policy".

  • Eben. Danke.


    Frank: Ich finde deine naive (aber teilweise tatsächlich moralisch richtige) Rechtsauslegung immer wieder erfrischend.


    Nur ist es eben falsch.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Andere Hobbys kann man dann trotzdem nicht mehr haben...


    Das muss ja nun wirklich nicht die Sorge von TT sein.

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Ich glaube kaum, dass der Begriff "Flatrate" das hemmunglsose Ausnutzen zum Inhalt hat:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Flatrate
    ...


    Dortige Definition der Flatrate:


    "Das Wort ist aus der englischen Sprache entlehnt; es drückt aus, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung unabhängig von der Abnahmemenge [sic] zu einem Pauschalpreis verfügbar ist.
    ...
    Eine Flatrate im Sinne dieses Artikels ist jedoch nur ein Tarif, der einen wirklichen Pauschalpreis bietet – völlig unabhängig von Nutzungsdauer [sic] und übertragener Datenmenge."


    Damit ist alles gesagt.


    @ Timba69:
    Meine Sichtweise ist keineswegs naiv, sondern eher juristisch, denn ökonömisch. Und insoweit gilt: Wer eine "Flatrate" anpreist, muss sie auch liefern. Das ist zwar einfach ... aber nicht naiv. ;)


    Frankie



    Als Erg. ein weiteres Zitat aus der Wkipedia:


    "Von Anbietern werden auch Tarife als Flatrate beworben, die lediglich Volumentarife sind. Anfang April 2008 machte E-Plus Schlagzeilen, indem sie Kunden, die eine „Flatrate“ für mobiles Internet angeblich in „übermäßigem“ Umfang nutzten, fristlos kündigten ..."


    Also handelt es sich bei Tarifen mit Nutzungsbeschränkungen weder sprachlich noch juristisch um Flatrates. Eine Umwidmung des allgemeinen Wortschatzes in den AGB von TK-Anbietern wäre als überraschende Klausel nicht nur unwirksam, sondern in meinen Augen sogar strafrechtlich relevant. Mit "moralischen" Erwägungen hat das rein gar nichts zu tun - wenn es nach mit ginge, dürfte es solche "Zeitvernichtungstarife" gar nicht geben ... nur wer sich kurz fasst, hat daneben noch Zeit, um produktiv zu sein. ;)


    Und dazu laden Flatrates wahrlich nicht ein ...

  • Das Buffet beim Chinesen ist sicher auch nicht dafür gedacht, dass man sich den Teller vollstapelt, zum Klo rennt und dort alles herunterspült. Ich sehe ein, dass man Flatrates auch "begrenzend" auslegen muss. Mir war es aber bei einer Festnetzflat neu, dass dies tatsächlich erfolgt.

  • Da der Tag nur 24 Stunden hat, ist eine übermäßige Nutzung einer Sprachflat schon faktisch ausgeschlossen.


    Der Vergleich mit dem Chinesen hinkt ... weil der Nutzer die Datenmenge bei der Sprachtelefonie nicht selbst erhöhen kann - entsprechend der Freßgeschwindigkeit beim Chinesen. :p


    Und ich sage noch einmal:
    Der allgemeine Sprachgebrauch kann nicht durch die Mobilfunkindustrie verändert werden.


    Wer fände es gut, wenn er nach der achtstündigen Arbeit noch per Internet im TT vorbei will, dann aber "abgeklemmt" wird, weil zehn Stunden verstrichen sind. Das habe ich noch nicht erlebt ... warum sollten dann für die Mobilfunkbranche Sonderregeln gelten?

  • Zitat

    Original geschrieben von Dwarslöper
    Noch nie über"Multitasking" via Headset nachgedacht?


    Ja, wo willst du das denn benutzen?
    Beim Essen, wohl kaum. Schlafen, selbsterklärend. Hobbys, auch ne schlechte Idee. Und beim Job? Wirst du wohl kaum über dein Privathandy telefonieren müssen.

  • Einen Mengenbegrenzung bei Flatrates (analog VDF) wäre für die Nutzer transparenter - nur auf TT würde dann bestimmt auch wieder gemeckert werden :D


    Auf der anderen Seite: PrePaid hat keine Mindestvertragslaufzeit bzw. 30 Tage Kündigungsfrist - für beide Seiten, also auch für den Anbieter. Und wenn blau.de (oder simyo.de oder ein anderer PrePaid-Flat-Anbieter) fristgemäß kündigt ist das rechtlich IMHO nicht zu beanstanden.


    Eine temporäre Sperrung ohne vertraglich eindeutige Grundlage (wann liegt "außervertragliches Verhalten" vor?) ist aus Anbietersicht zur Schadensbegrenzung nachvollziehbar - aus Kundensicht jedoch ohne bekannte Nutzungshöchstgrenzen jedoch nicht.


    Wie könnte denn eine "TT-taugliche" Formulierung, die Mißbrauch definiert und als Sperr- bzw. Kündigungsgrund legitimiert, aussehen (muß ja kein rechtssicherer Text werden :cool: )?


    hjrauscher

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