ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Nicht zwangsweise, wenn ich mir die AGB von Blau ansehe. Die im übrigen keinewegs im krassen Gegenteil zum BGB stehen.
Zudem sind 10 Stunden Festnetztelefonie auch in einer Flat pro Tag abnormal viel.
Es ist nicht Aufgabe der AGB, den Sprachgebrauch neu zu definieren. Wer eine "Flatrate" anbietet, muss sie auch liefern. Ansonsten darf er es einfach nicht "Flatrate" nennen.
Und wenn das Wort Flatrate im allgemeinen Sprachgebrauch 24 Stunden umfasst, sind 10 Stunden nicht einmal die Hälfte davon ... also keineswegs "viel".
Wer ein Zeitpaket von bis zu 10 Stunden verkauft, muss es auch so nennen. Ein Autohersteller kann in seinen AGB ja auch nicht wirksam vereinbaren, dass er mit dem Wort "Auto" eigentlich ein Fahrrad meint.
Frankie