Frage zu Banken, Sparkassen, Grundgebühren + Pfändungssicherheit...

  • soso...


    auch ich will hier keinem zu nahe treten...
    ich mag es aber nicht wenn man mir (hier) Lügen unterstellt :mad:
    Die Pfändung wurde durch ein nächst höheres Gericht zurück genommen... da war es aber schon zu spät, das Konto war weg.
    Was mich besonders interessierte war ja auch warum die großen 4 Banken offenbar anders mit solchen Dingen umgehen... und ob das (aus erfahrener Sicht eines Geldinstitutlers...) auch stimmt!?


    Ich darf noch mal versichern: Ich habe keine Schuld die ich ich nicht begleiche! Meine Aussage im 2ten war insofern ungenau, man kann per Gerichtsvollzieher pfänden (ohne ausdrücklichen Gerichtsbeschluss) aber offenbar nicht Konten.


    Ausdrücklichen Dank an alle Tippgeber hier!

    Irgendeinen Tod stirbst Du immer...

  • ein gerichtsvollzieher geht ohne vollstreckungstitel vom gericht weder zur bank noch zu dir nach hause... darum heisst er auch gerichtsvollzieher. er vollzieht das, was das gericht entschieden hat.


    das nur zum abschluss. weiter machen kann jetzt peter zwegat.

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