Frage zu Banken, Sparkassen, Grundgebühren + Pfändungssicherheit...

  • da ich in keinem Bänkerforum bin stell ich die Frage mal hier ein... ;)


    Also prinzipiell kenn ich diverse Großbanken
    1) dt. Bank
    2) Commerzbank
    3) Volksbanken Raiffeisenbanken
    4) Postbank (inzwischen übernommen)
    sowie die allseits bekannte
    5) Sparkasse
    dazu kommen inzwischen einige "neuere", reine Onlinebanken oder auch ausländische wie z.B.
    DiBa, Generell Electric, etc. etc.
    aufgrund einer nicht substantuierten Pfändung vor ca. 5 Jahren flog ich in der Sparkasse heraus (nach über 20 Jahren...), da das Leben ohne Konto nur schwer möglich ist :mad: ging ich damals zu diversen Banken und mir wurde damals einhellig dazu geraten es ausschliesslich bei 1-4 zu versuchen, dort ein reines Guthabenkonto zu eröffnen. Alle anderen Institute nähmen es äußerst genau und würden einen sehr schnell wieder an die Luft setzen im Falle weiterer Pfändungen... stimmt das?


    Im Falle der Sparkasse zumindest kann ich dieses Vorgehen ausdrücklich bestätigen! Obwohl ich prinzipiell diese Bank für sehr kundenfreundlich halte als auch schlichtweg sympathischer finde als 1-4...


    Wer kennt sich aus und gibt mir mal Tipps?
    Ich suche eine möglichst kostenloses (oder aber mit geringen Kontoführungsgebühren belastetes) Girokonto, ein Dispo wäre nett aber dringend brauche ich den nicht.
    Da ich trotz unzähliger positiver Gerichtsentscheidungen immer noch hin und wieder von dem damaligen Pfänder (ein Anwalt...) verfolgt werde will ich ausdrücklich einen "gewissen Schutz" vor Rauswurf wegen einer Pfändung... zumal die Bank ja mein Geld hat und nicht einmal mir was leihen muss...
    Ein freiwilliger Kontowechsel ist bereits Stress... aber ein unfreiwilliger ist zum ko.....


    Gehalt geht regelmäßig ein.
    Viele kostenfreie Bankautomaten (No 5 hat ja allein mehr Automaten als 1-4 zusammen...)
    eine möglicherweise stattfindende Verzinsung wäre auch "nett"
    Die größtmögliche Absicherung gegen ungerechtfertigte Pfändungen
    Filialen besser als reines Online-Angebot, ich selbst überweise aber immer online.
    Kontoumzugsservice wär nett


    No 4 kommt für mich nicht in Frage... No 5 aufgrund deren damaliger Ungerechtigkeit nur schwer


    Wer hat Rat? Danke vorab!

    Irgendeinen Tod stirbst Du immer...

  • Schau Dir mal den Artikel Jedermann-Konto bei Wikipedia an. Dort steht unter "Rechtspflicht", dass gerade viele Sparkassen als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute verpflichtet sind, Dir ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Jetzt wäre es natürlich interessant zu wissen, welche Sparkassenverordnung für Dich gilt.

  • @thedarkside: Es ist LEIDER in D durchaus möglich zu pfänden ohne dass es einen gültigen Gerichtsbeschluß gibt, ohne anständige Prüfung ob rechtens oder nicht. Das weiß ich aus leidiger Erfahrung! Dieser Anwalt will mich (und ich weiß bis heute nicht warum!) offenbar aus persönlichen Gründen regelrecht "fertig machen" und er ist in Kollegenkreisen wohl bekannt und entsprechend gefürchtet sowie ungut gelitten!
    Auf andere Personen scheidet aus... wie sieht denn das nach außen aus? Auch andere Dinge wie eine Kreditkarte oder manche Zahlungen dürften zumindest dadurch stark erschwert werden.


    Nochmals ganz klar: Ich suche keinen Schutz vor evtl. gerechtfertigten Pfändungen! ich suche lediglich Schutz vor böswilligen Pfändungen welche sich später bei Gericht (das kann lange dauern!) als nicht substantuiert heraus stellen.


    Mr. A: Danke! Werde ich mich mal mit beschäftigen... und dort nachfragen.

    Irgendeinen Tod stirbst Du immer...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quox
    ich suche lediglich Schutz vor böswilligen Pfändungen welche sich später bei Gericht (das kann lange dauern!) als nicht substantuiert heraus stellen.


    Den wirst Du vergeblich suchen, sowas gibt es nicht, da keine Bank und keine Sparkasse die Berechtigung einer Pfändung prüfen (können). Du kannst maximal ein Pfändungsschutzkonto eröffnen, da ist ein Grundfreibetrag vor Pfändungen sicher, egal woher sie kommen und egal in welcher Höhe diese bestehen. Ansonsten leider keine Chance.


    Den Tip von darkside würde ich mal ganz schnell vergessen. Der ist mehr als halbseiden.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Einen guten Anwalt suchen und dan erstmal den ersten Anwalt wegen Noetigung verklagen - alles andere wird auf Dauer nicht viel bringen.

  • Moin moin ,


    ein Konto bei Online-Banken unter diesen Vorausetzungen das ist ein zweischneidiges Schwert!
    Es kann dir dann passieren das du eine längere Zeit gar keinen Zugriff auf dein Konto hast bis die ganzen Formalitäten geregelt sind und weil das alles über Schriftverkehr läuft kann da ne ganze Zeit vergehen .


    Ich würde dir empfehlen Direkt ein Guthabenkonto zu eröffnen und wenn die erste Pfändung drauf kommt kann man das Konto direkt umwandeln lassen auf ein P-Konto !

  • Zitat

    Original geschrieben von Quox
    @thedarkside: Es ist LEIDER in D durchaus möglich zu pfänden ohne dass es einen gültigen Gerichtsbeschluß gibt, ohne anständige Prüfung ob rechtens oder nicht. Das weiß ich aus leidiger Erfahrung! ...
    Nochmals ganz klar: Ich suche keinen Schutz vor evtl. gerechtfertigten Pfändungen! ich suche lediglich Schutz vor böswilligen Pfändungen welche sich später bei Gericht (das kann lange dauern!) als nicht substantuiert heraus stellen.
    ...


    Kann dieser "Anwalt" auf jeden Fall herausfinden, welche Konten Du hast? Wenn nicht, würde mir als erstes einfallen, ein zweites Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Dann könnte er mit deinem "ersten" Konto herumspielen.
    Ansonsten war mein erster Gedanke, als ich das gelesen habe, warum schlägst Du nicht mit den gleichen Waffen zurück? Wenn Du im Recht bist und pfänden wirlich so leicht ohne Kontrolle möglich ist, dann könntest Du doch, sobald er Dein Konto pfänden lässt, sein Konto "zurückpfänden" lassen. Das wird bei einem Anwalt sicher auch nicht so toll aussehen.


    Gruß


    Pitter

  • Wenn das alles so rechtswidrig ist, wie Du es uns gegenüber behauptest, wende Dich doch einmal an die für den Rechtsanwalt zuständige Kammer und stelle dieser die Verhaltensweise des Rechtsanwalts unter Beifügung von Belegen dar. Dies könnte, wenn es wahr ist, Schwierigkeiten für seine Zulassung bedeuten.

  • ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber es gibt in deutschland keine ungerechtfertigen kontopfändungen. für dich sind sie vielleicht subjektiv ungerechtfertigt, aber das hat vorher schon ein gericht entschieden ob eine forderung gerechtfertigt ist oder nicht.


    eine kontopfändung geht nur mit einem vollstreckungstitel. dieser wird von einem gericht ausgestellt - und das auch nicht ohne grund und nicht einfach so (da hättest du einige widerspruchmöglichkeiten gehabt).
    ohne titel (eines gerichts) kann auch ein rechtsanwalt nicht einfach eine pfändung veranlassen.


    die einzige lösung deines problems ist, die schuld zu begleichen oder insolvenz anzumelden. dass der rechtsanwalt seine schuldner "jagd" ist legitim.

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