Feiern in Zukunft nur bis 2 Uhr? - Neues Gaststättengesetz

  • Mit einer Änderung des Gaststättenrechts will die Rot-Grüne Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Regelung der Sperrzeiten und des Gaststättengesetzes bewirken. Der bisher vorgelegte Gesetzentwurf sieht allerdings tiefgreifende Änderungen vor. So soll die Sperrzeit für Discotheken und vergleichbare Betriebe auf 2 Uhr am Wochenende und 24 Uhr Werktags geändert werden. Eine Sperrzeitverlängerung wie bisher soll jedoch nicht mehr möglich sein, so daß Discotheken verbindlich um diese Uhrzeit schließen müßten. Damit berücksichtigt der Gesetzentwurf insbesondere die Klagen von Anwohnern, die sich durch den hohen Geräuschpegel der Discobesucher belästigt fühlten so Bundesfamilienministerin Renate Schmidt. Angeregt wurde der Gesetzentwurf von Arbeitgeberverbänden, die über hohe Fehlzeiten ihrer Arbeitnehmer an Montagen geklagt hatten.


    Ein Sprecher von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt begrüßte insbesondere die Regelung, den Ausschank alkoholischer Getränke von Sonntags bis Donnerstags zu unterbinden. Durch die in Mode gekommenen After-Work-Feiern sei die Arbeitskraft der Arbeitnehmer an den darauffolgenden Tagen aufgrund des Restalkoholgehalts stark beeinträchtigt worden, was zu finanziellen Schäden in Millionenhöhe geführt hatte.


    Gewerkschaftsvertreter kritisierten die geplante Regelung, die noch in diesem Monat in Kraft treten soll, als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Arbeitnehmer. Ein Sprecher der Gewerkschaft ver.di kündigte den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an, falls die geänderte Fassung des Gaststättenrechts tatsächlich in Kraft treten sollte.

    Made in Bochum ist immer gut...


    Nasa-Direktor: "Raumfähre beim Eintritt nicht gefährdet" (Quelle NASA) Soviel zum Thema amerikanische Überheblichkeit.


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    TT-Chef-Preisdrücker


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  • :eek: Das ist ja mal absolut der Witz. Ich denke mal oder hoffe zumindest das das Gesetz nicht in Kraft tritt. Und wenn, dann wird die regierende Regierung fast alle Wähler verlieren. Den warum soll man einem Vorschreiben wann man "heim" muss ??? So ein schwachsinn !!!!


    :flop: :flop: :flop:



    Grüße..

  • Meines Wissens wird auch darüber diskutiert, ob in Gaststätten nicht ein Nebenraum eingerichtet werden soll, in dem auch nach Ablauf der Sperrzeit noch Alkohol ausgeschenkt werden darf.
    Voraussetzung soll aber sein, dass der Gastwirt kontrolliert, dass nur Gäste mit abgestempelten Urlaubsschein diesen Raum betreten dürfen.
    Bisher wehren sich die Gastwirte wegen der erhöhten Personalkosten noch dagegen.

  • Wieso?! Ist doch in England auch so. :D


    Zudem gibt es dort an einem Tag wie heute jede Menge "Fools". Da gehörst Du auch wohl zu. :D :p :D

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Außerdem wenn man das auserordentliche Glück hat zu den Illuminaten oder Freimaurern zu gehören darf man dann doch noch eine Disco betreiben allerdings nur im Garten von Dieter Bohlen da dieser in letzter Zeit so oft unterwegs ist das ihn der Krach als "Anwohner" nicht stören kann


    Gruß
    CH

  • Die wichtigste Gesetzesänderung habt ihr aber vergessen: Wer ohne Ausnahmeschein nach 12 Uhr nachts in der Stadt angetroffen wird, obwohl er am nächsten Tag arbeiten muss, kann bis zu 2 Monaten Haftstrafe absitzen. Die Arbeitgeber hatten sich beschwert, dass viele der Mitarbeiter morgens so müde sind...

  • Zitat

    Original geschrieben von Snake
    Wer ohne Ausnahmeschein nach 12 Uhr nachts in der Stadt angetroffen wird, obwohl er am nächsten Tag arbeiten muss, kann bis zu 2 Monaten Haftstrafe absitzen.


    Soweit ich weiß, greift diese Regelung aber nicht, wenn man nachweisen kann, am Folgetag Spätschicht zu haben!

  • Und bald darf man wohl nicht mehr alleine auf die Starße oder wie ? Das hört sich ja nicht mehr so sehr nach dem Grundgesetzt der BRD an.


    I. Die Grundrechte
    Artikel 2 Abs. 1
    "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."


    :flop:



    Grüße...

  • Zusätzlich werden demnächst stichprobenartige Kontrollen vorgenommen, bei denen Mitarbeiter des Ordnungsamtes Arbeitnehmer auch in den eigenen 4 Wänden aufsuchen.
    Sollten sie jemanden, der nachweislich einer geregelten Arbeit nachgeht, nach 23Uhr noch im Wachzustand an der Wohnungstür erwischen, droht ein Verwarngeld von bis zu 1/10 des Bruttomonatsgehaltes.
    Sollten Spuren von Alkohol vorhanden sein (die Kontrolleure sind berechtigt, einen Atemalkoholtest durchzuführen, bei einer Weigerung wird im Ernstfall mit polizeilicher Gewalt ein Bluttest durchgeführt), droht zudem ein Zwangsurlaub von bis zu 10 Arbeitstagen sowie der Verlust des Führerscheins.
    Die Beamten sind zudem berechtigt, solange eine Öffnung der Wohnungstür zu verlangen, bis sie sich davon überzeugen konnten, dass der Betroffene auch tatsächlich schläft.
    Bei Nichtbefolgung der Anweisungen ist ein gewaltsamer Zutritt zur Wohnung mit polizeilicher Hilfe sofort durchzuführen, um gegebenenfalls Arbeitnehmer vom Schlafentzug und Alkoholkonsum abzuhalten.

  • soll ich den Nachsatz der Regelung posten?

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