Mit einer Änderung des Gaststättenrechts will die Rot-Grüne Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Regelung der Sperrzeiten und des Gaststättengesetzes bewirken. Der bisher vorgelegte Gesetzentwurf sieht allerdings tiefgreifende Änderungen vor. So soll die Sperrzeit für Discotheken und vergleichbare Betriebe auf 2 Uhr am Wochenende und 24 Uhr Werktags geändert werden. Eine Sperrzeitverlängerung wie bisher soll jedoch nicht mehr möglich sein, so daß Discotheken verbindlich um diese Uhrzeit schließen müßten. Damit berücksichtigt der Gesetzentwurf insbesondere die Klagen von Anwohnern, die sich durch den hohen Geräuschpegel der Discobesucher belästigt fühlten so Bundesfamilienministerin Renate Schmidt. Angeregt wurde der Gesetzentwurf von Arbeitgeberverbänden, die über hohe Fehlzeiten ihrer Arbeitnehmer an Montagen geklagt hatten.
Ein Sprecher von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt begrüßte insbesondere die Regelung, den Ausschank alkoholischer Getränke von Sonntags bis Donnerstags zu unterbinden. Durch die in Mode gekommenen After-Work-Feiern sei die Arbeitskraft der Arbeitnehmer an den darauffolgenden Tagen aufgrund des Restalkoholgehalts stark beeinträchtigt worden, was zu finanziellen Schäden in Millionenhöhe geführt hatte.
Gewerkschaftsvertreter kritisierten die geplante Regelung, die noch in diesem Monat in Kraft treten soll, als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Arbeitnehmer. Ein Sprecher der Gewerkschaft ver.di kündigte den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an, falls die geänderte Fassung des Gaststättenrechts tatsächlich in Kraft treten sollte.