ZitatOriginal geschrieben von doctah
In Zweifel kann O2 die Herausgabe des Handys verlangen
...aber wohl nur vom Vertragspartner - und der ist in diesem Fall nicht der Kaeufer.
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ZitatOriginal geschrieben von doctah
In Zweifel kann O2 die Herausgabe des Handys verlangen
...aber wohl nur vom Vertragspartner - und der ist in diesem Fall nicht der Kaeufer.
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
...aber wohl nur vom Vertragspartner - und der ist in diesem Fall nicht der Kaeufer.
BINGO! :top:
Und nun lesen all wir Bingospieler und Hobbyjuristen (mich eingeschlossen) mal §932, 985 BGB, googeln "Eigentumsvorbehalt" und überlegen ob Jangaro in gutem Glauben ist
/klugscheiss off
Aber ist ja irgendwie auch egal, oder? Kauf's für unter 450 und freu Dich!
1. Seriennummer anhand des Simkartenschlittens auslesen und bei Appel anrufen 0800 20000136 und nachfragen ob es ein werksfreies iPhone ist oder auf einen Provider gelockt ist. Wenn Provider, Nachfragen auf welchen Provider es gelockt ist.
2. IPhone an TinyUmbrella anschliessen und nach schauen ob die SHSH gesichert sind. Sofern ja- alles ok
Wenn nicht, kannst du nur noch die aktuelle FW aufspielen wenn du es mal wiederherstellen musst.
Eventuell verlierst du dadurch dann auch die Unlock Möglichkeit und kannst dein iPhone nur noch als iPod nutzen.
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