ZitatOriginal geschrieben von sutadur
Voräuschung bedingt Vorsatz. Und das kann man da wohl kaum unterstellen. Aber die schriftliche Zusage der Wechselmöglichkeit wird der Anbieter nicht einfach vom Tisch wischen können.
U.u. ist aber innervertraglich festgelegt, dass der MA im Callcenter hierfür überhaupt keine Befugnis hat(te). Dann hat man ggf. Ansprüche gegen den MA direkt, was alles nur noch schwerer macht.
Aber das ist sicher was für die Leute mit RV, die vor lauter Langeweile zum RA rennen damit mal was spannendes im Leben passiert.