Duft-Tester verkaufen legal?

  • Ich habe hier noch einige Parfum-Tester rumstehen, die ich selbst nicht verwende. Ist es legal, wenn ich diese anbiete (privat oder auch im Internet)?
    Es steht ja schließlich drauf: "Not for sale"


    Ich meine, den Käufer stört sowas doch i.d.R. nicht, da der Duft ja qualitativ genau der gleiche ist, der Aufkleber oder Aufdruck ist ja nun IMHO nicht wirklich störend.
    Nur, wie sieht es von rechtlicher Seite her aus?

  • Wenn da steht not for Sale dann ist es nicht zum verkauf. Videotheken dürfen not for Sale Filme ja auch nicht verkaufen.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa
    Wenn da steht not for Sale dann ist es nicht zum verkauf. Videotheken dürfen not for Sale Filme ja auch nicht verkaufen.


    Schon klar: Firmen dürfen es nicht verkaufen. Aber von privat zu privat müsste eigentlich schon gehen. So flohmarktmäßig halt eben ;)

  • "Not for Sale" bedeutet nur, dass kein gewerblicher Verkauf stattfinden darf! Privat darft Du diese Artikel selbstverständlich verkaufen - sie sind Dein Eigentum :)

  • auf OEM SOftware steht auch drauf, dass sie nicht einzeln verkauft werden dürfen. DEnnoch hat der BGH entschieden, dass das zulässig ist.


    SOviel zu dem Thema "Was draufsteht ist auch recht" ;)

    Viele Grüße
    Martin

  • Wenn es dein Eigentum ist, darfst du es schon verkaufen. Aber ich würde empfelen darauf hinzuweisen, das es "not for Sale" ist. Mir hat man bei eBay ein Testmodell von einem Trium Eclipse angedreht ... aber wir haben uns dann geeinigt.

  • Bei geweblichen Händlern scheitert das jedenfalls daran, dass die Tester im Eigentum des Herstellers stehen.


    Jetzt kommen wir natürlich wieder zu der Prototypthematik mit dem gutgläubigen Erwerb:rolleyes:
    Wenn gutgläubige Erwerb vorliegt, hast du das Eigentum an den Testern erworben und darfst diese auch weiterverkaufen, selbst wenn etwas anderes draufsteht. Ich würde es mir aber trotzdem überlegen, da die großen Parfumhersteller ein Auge darauf haben, dass diese Tester gerade nicht verkauft werden, sondern nur zum Testen verwendet werden.


    Gerade auf Flohmärkten und in Auktionen wird das teilweise geprüft. Es könnte also zu Unannehmlichkeiten kommen, wobei das bei einigen wenigen Testern eher unwahrscheinlich ist.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    "Not for Sale" bedeutet nur, dass kein gewerblicher Verkauf stattfinden darf! Privat darft Du diese Artikel selbstverständlich verkaufen - sie sind Dein Eigentum :)


    Wenn das so wäre könnte ich ja auch die "not for sale" Cebit Karten verkaufen... und wie wir es in diesem Forum schon besprochen haben ist das ja nicht erlaubt ;)

    Chinese aus Bremen

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamasaki
    Wenn das so wäre könnte ich ja auch die "not for sale" Cebit Karten verkaufen... und wie wir es in diesem Forum schon besprochen haben ist das ja nicht erlaubt ;)


    Wir wollen hier mal nicht Äpfel und Birnen vergleichen :D


    Es ist in der Tat so, dass diese Verkaufseinschränkung auf dem Fläschchen mit Duftstoff nur bei gewerblichem Verkauf seine Wirkung entfalltet. Wenn Du mir und den anderen nicht glaubst: http://www.google.de :p

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!