Volkswagen Bank

  • hallo,


    hab ein volkswagen bank konto eröffnet und dies ist schon mindestens 8 monate her nun hab ich meine kündigung rausgesendet für das giro.


    1. hab ich keine kündigungsbestätigung erhalten nur eine abschlussrechnung


    &


    2. wurde mir ca. 5€ für die kontoauflösung in rechnung gestellt? dies ist doch gar nicht rechtens oder??


    dies wäre wie wenn, für eine handyvertragskündigung eine auflösungsgebühr verlangen würde oder??
    gibt es dort einen entsprechenden paragraphen im bgb??



    ich bedanke mich vielmals und viele grüße aus ulm!

  • Also, ich will bestimmt hier nicht die volkswagenbank verteidigen.
    Aber wenn es echt ein "giro"-Konto war, werden da nicht sogar 4,50 @ monatlich fällig, wenn man weniger als 1.000 € Geldeingang auf das Konto hat?


    So gesehen, wärst du nach 8 Monaten mit 5 € ja noch fein raus, oder?


    Gruß Walter

  • hallo,


    mir ist mal in diesem forum zu ohren gekommen, dass eine kontoauflösung prinzipiell kostenlos ist, einen monatlichen Geldeingang hatte ich IMMER also daran kanns nicht liegen.


    auf der abrechnung steht genau:


    28.03.2011 haben 3,48€ (kontoauflösung)


    einzug sollsaldo 0,00€


    und im monat 03 sind insgesamt 1200€ eingangen, sehr dubios was die dort abziehen!

  • Also, wenn du auf der Website unten auf AGBs klickst, dann "Girokonto" auswählst und in dem PDF nach dem Wort "Auflösung" suchst, findest du auf Seite 50 eine Treffer:
    "Auflösung einer Kontoverbindung kostenfrei"


    Ist eigentlich relativ klar - ich würde die 3,48 € "zurück verlangen".


    Gruß Walter

  • Ob das prinzipiell in Deutschland so ist, weiß ich nicht.
    Und selbst wenn, heißt das ja immer noch nicht das es dann in jedem Einzelfall gelten muss.


    ABER, wenn die Bank selbst in ihren AGBs von "kostenfrei" schreibt, dann sollten auch keine kosten anfallen.


    Wobei Du natürlich noch mal schauen solltest, ob und welche Vertragsbedingungen du damals bei Anmeldung des Kontos erhalten hattest.



    Gruß Walter

  • Das ist bundesweit so, daß Banken für die Auflösung von Girokonten nichts verlangen dürfen. Das gleiche gilt auch für Sparbücher, natürlich abgesehen von eventuellen Vorfälligkeitszinsen. Falls man den Restbetrag jedoch nicht selbst abzieht, sondern der Bank dazu den Auftrag gibt darf sie dafür etwas verlangen.

    Je suis Charlie

  • danke drueckerdruecker,


    könntest du evtl. deinen post etwas ausführen ich versteh nur bahnhof ;)

  • was verstehst du denn nicht?


    Teil 1 dürfte klar sein, zum teil 2 musst du eben dein konto selbst beräumen, sonst fallen eben für den Transfer des Guthaben gern mal gebühren an.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

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