Defektes Handy - Wandlung: Gültigkeit

  • Moin zusammen,


    ich bin seit längerer Zeit bei O2. In 2008 hat ich ein total schrottiges Motorola Razr 3xx mit einem Genion (incl. Handy) Vertrag. O2 konnte es nicht reparieren und hat mir Wandlung angeboten.


    Ich habe das angenommen. Da ich mich nicht recht entscheiden konnte, habe ich mehrmals bei der Hotline angerufen und nach aktuellen Angeboten gefragt, aber nie eines gewählt. Dabei wurde versichert, dass dieses Recht auf Wandlung nicht verfällt.


    Dies wurde mir vorgestern und heute morgen nochmal bestätigt. Ich habe mich dann für ein Samsung Galaxy entschieden und wollte es bestellen, da sagt die Frau von der Hotline:
    "das geht doch gar nicht - ihre Wandlungsfrist ist abgelaufen - die ist immer identisch mit der Vertragslaufzeit".


    Ich war etwas perplex zumal mir die Mitarbeiter gestern, vorgestern und heute früh genau des Gegenteil erzählt hatten.


    Also habe ich nochmal angerufen (in der Hoffnung auf einen anderen Mitarbeiter). Die Dame war nun verunsichert, weil natürlich im Profil stand "geht nicht", wollte sich aber erkundigen.


    Jetzt der Rückruf: Sie machen es nicht und bieten 6 Monate Erlass der Grundgebühr (Wert ca. 120 Euro) an.



    Meine Frage: ist das rechtens? Kann ein Wandlungsrecht verfallen? Ich habe ja immerhin den Mehrpreis für den Vertrag incl. Handy bezahlt, ohne dieses nutzen zu können.


    danke und gruss,
    metropol

  • Moin Moin,


    im Gesetzestext gibt es dazu keine Regelung wie lange so etwas dauern darf, ob es schon Urteile gibt woran man dieses Bemessen kann habe ich nicht nachgeschaut = Suchmaschine-Deiner-Wahl.


    Frage: hast du das Handy noch oder ist das schon bei o2?


    Ich würde folgendes machen, E-Mail/Fax/Brief an die Kundenbetreuung schreiben, daß du weiterhin auf die Wandlung bestehst und Ihnen eine Frist setzt Dir das Handy XYZ zuzuschicken (14 Tage). Des Weiteren sollen Sie Dir mal begründen auf welcher gesetzlichen Grundlage (genaue Gesetzestextpassage) Sie meinen, daß Dein Anspruch "verfallen" ist.


    Gruß, Lars

  • In solchen Fällen würde ich immer einen Brief nach München an das "Beschwerdemanagement der Geschäftsführung" senden.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Zitat

    im Gesetzestext gibt es dazu keine Regelung wie lange so etwas dauern darf, ob es schon Urteile gibt woran man dieses Bemessen kann habe ich nicht nachgeschaut = Suchmaschine-Deiner-Wahl.



    Hallo Metropol,


    auch Dein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag unterliegt der Verjährung (§ 194 I BGB), allerdings beträgt die Frist regelmäßig 3 Jahre zum Ende des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist, sprich Du müsstest bist Ende 2011 weiterhin bei o2 vom Kaufvertrag zurücktreten können.


    Falls o2 nicht einlenken sollte, kann ich Dir nur empfehlen, einen kleinen Schrieb vom Rechtsanwalt deines Vertrauens aufsetzen zu lassen, das wirkt Wunder ;)


    Grüße und viel Erfolg.

  • Seit dem 1.1.2002 gelten neue Fristen für die Verjährung von Ansprüchen wegen
    Mängeln der Kaufsache. Bei Kaufverträgen über bewegliche Sachen verjähren diese
    Mängelansprüche grundsätzlich in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt
    regelmäßig mit der Übergabe der Kaufsache. Sehe ich auch so, die Wandlung ist nur innerhalb der Garantie möglich.

  • Stimmt Ali, du müsstest recht haben, §218 I BGB (" Der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Schuldner sich hierauf beruft.")

  • Zitat

    Original geschrieben von Limp BiZkiT
    Hallo Metropol,


    auch Dein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag unterliegt der Verjährung (§ 194 I BGB), allerdings beträgt die Frist regelmäßig 3 Jahre zum Ende des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist, sprich Du müsstest bist Ende 2011 weiterhin bei o2 vom Kaufvertrag zurücktreten können.


    Anspruch auf Rücktritt? Der (erklärte) Rücktritt als Gestaltungsrecht ist entweder wirksam (wenn seine Wirksamkeistvoraussetzungen gegeben sind) oder nicht. Als Gestaltungsrecht unterliegt er - anders als Ansprüche - nicht der Verjährung, sondern der Verfristung.


    @TE: Hast du etwas Schriftliches von o2 zu der Sache?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!