Moin zusammen,
ich bin seit längerer Zeit bei O2. In 2008 hat ich ein total schrottiges Motorola Razr 3xx mit einem Genion (incl. Handy) Vertrag. O2 konnte es nicht reparieren und hat mir Wandlung angeboten.
Ich habe das angenommen. Da ich mich nicht recht entscheiden konnte, habe ich mehrmals bei der Hotline angerufen und nach aktuellen Angeboten gefragt, aber nie eines gewählt. Dabei wurde versichert, dass dieses Recht auf Wandlung nicht verfällt.
Dies wurde mir vorgestern und heute morgen nochmal bestätigt. Ich habe mich dann für ein Samsung Galaxy entschieden und wollte es bestellen, da sagt die Frau von der Hotline:
"das geht doch gar nicht - ihre Wandlungsfrist ist abgelaufen - die ist immer identisch mit der Vertragslaufzeit".
Ich war etwas perplex zumal mir die Mitarbeiter gestern, vorgestern und heute früh genau des Gegenteil erzählt hatten.
Also habe ich nochmal angerufen (in der Hoffnung auf einen anderen Mitarbeiter). Die Dame war nun verunsichert, weil natürlich im Profil stand "geht nicht", wollte sich aber erkundigen.
Jetzt der Rückruf: Sie machen es nicht und bieten 6 Monate Erlass der Grundgebühr (Wert ca. 120 Euro) an.
Meine Frage: ist das rechtens? Kann ein Wandlungsrecht verfallen? Ich habe ja immerhin den Mehrpreis für den Vertrag incl. Handy bezahlt, ohne dieses nutzen zu können.
danke und gruss,
metropol