Der Käufer hat aber keinen Anspruch gegen den Versandunternehmer, da kein Schuldverhältnis...
(Es geht, ist aber rechtlich relativ kompliziert... )
Problem mit Schadensfall durch Kurierdienst
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Zitat
Original geschrieben von Bavarianernie
Der Käufer hat aber keinen Anspruch gegen den Versandunternehmer, da kein Schuldverhältnis...
(Es geht, ist aber rechtlich relativ kompliziert... )Anders § 421 HGB:
Zitat§421 Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht
(1) Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern. Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Empfänger oder Absender im eigenen oder fremden Interesse handeln. -
Warum soll beim Verkauf zwischen Verbrauchern das HGB Anwendung finden? Die Lösung lautet hier Drittschadensliquidation.
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Zitat
Original geschrieben von horstie
Anders § 421 HGB:Uh jetzt stecken wir gleich ganz tief drin mit Frachtvertrag, Werkvertrag, Vertrag zugunsten Dritter...
Dieser Streit wäre allerdings zu sehr off topic...ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Warum soll beim Verkauf zwischen Verbrauchern das HGB Anwendung finden? Die Lösung lautet hier Drittschadensliquidation.421 HGB könnte man als einzig gesetzlich geregelten Fall der DSL ansehen.
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Die Anwendbarkeit des HGB ist hier ganz nett erläutert: http://www.jurawiki.de/HolgerPollmann/FrachtGeschaeft
Im Ergebnis sind wir uns ja letztlich wohl auch einig - ist eben nur die Frage, wie man das Ziel erreicht.
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