Meine Freundin hat eine diamantbesetzte Kette bei einem Auktionshaus für 268,- Euro versteigert.
Das Paket ist nun beim Kurierdienst GLS verschwunden.
Den Kaufbetrag hat der Käufer schon erstattet bekommen, da von einer Erstattung durch den Kurierdienst ausgegangen worden ist.
Lt. den AGBs von GLS sind besonders wertvolle Güter über 750,- Euro nicht versichert.
Die Kette ist also versichert, aber in der Auktion hat Sie einen Sofortkaufpreis von 880,- Euro reingeschrieben, jetzt beruft sich GLS darauf das die Kette 980,- Euro Wert ist und lehnt eine Haftung ab.
Ist das rechtens?
Verkauft wurde schliesslich für 268,- und nicht für 880,- Euro.
Darf GLS den in der Beschreibung reingeschriebenen Sofortkaufpreis einfach als Wert festlegen?