nach verzichtserklärung -> rufnummer portierbar für jedermann ???

  • hallo,


    ich habe eine grundlegende frage, für die ich leider mithilfe von google und der suchfunktion des forums keine antwort finde.


    bis vor einem monat hatte ich zwei verträge bei eplus:
    1. einen vertrag mit meiner rufnummer und
    2. einen vertrag mit der rufnummer meiner freundin


    beide verträge resp. rufnummern liefen über meinen namen als vertragspartner, so dass wir kostenlos miteinander telefonieren konnten.


    nun ist der vertrag mit der rufnummer meiner freundin ausgelaufen (anfang märz).
    Der neue vertrag läuft nun wieder auf ihren namen bei o2.


    die rufnummernübernahme von mir (eplus) zu ihr (o2) ist leider nicht erfolgreich gewesen.
    -> zwei unterschiedliche nutzer (ist verständlich)


    ich hatte gegenüber eplus und o2 aber parallel eine überlassungserklärung und vollmacht abgegeben, damit konnten die netzbetreiber aber nichts anfangen.


    nun bin ich folgenden weg gegagen:


    ich habe die rufnummer meiner freundin über meinen namen zu simyo portiert und möchte nun eine verzichtserklärung abgeben.


    kann meine freundin daraufhin die nummer portieren?


    über eine kurze antwort würde ich mich sehr freuen.


    gruß jan



    PS: ich kann mich leider nicht mehr erinnern, wie die nr. von meiner freundin damals auf meinen namen gewandert ist. aber es müsste ähnlich funktioniert haben, oder?

  • Re: nach verzichtserklärung -> rufnummer portierbar für jedermann ???


    Zitat

    Original geschrieben von Jan_No|Witsch
    ich habe die rufnummer meiner freundin über meinen namen zu simyo portiert und möchte nun eine verzichtserklärung abgeben.


    kann meine freundin daraufhin die nummer portieren?

    Nein, wenn der Vertrag mit simyo weiterhin auf Deinen Namen läuft.


    => Download Formular Inhaberwechsel (PDF)

  • So wie JHV es vorgeschlagen hat geht das. Nur leider kostet die Umregistrierung (bei anderen Providern auch Vertragsübernahme genannt) bei Simyo 15 € laut deren aktueller Preistabelle.


    Eine Überlassungserklärung mit Vollmacht kennt kein Provider, das geht nur vor der Portierung durch umregistrieren. Aber wenigstens sind viele Provider dazu übergegangen immerhin die Umregistrierung kostenfrei anzubieten.

  • Also wenn du eine Rufnummer zu o2 portierst, spielt keine Rolle auf welchen Namen der alte und der neue Vertrag laufen. Bei allen anderen Anbietern (mit Ausnahme von fyve auch) müssen die Vertragspartner identisch sein. Anscheinend hast du das Portierungsformular zu o2 falsch ausgefüllt und deswegen wurde die Portierung abgelehnt.
    Man muss die Daten des aktuellen Vertragspartners (also deiner Freundin) und dann die "Daten die beim bisherigen Anbieter hinterlegt sind" (also deine) eintragen. Das Formular muss dann von beiden unterschrieben werden.

    o namorico
    -------------------------------------

  • hallo,


    vielen dank für die informationen.
    die aussagen an den hotlines (o2, eplus, händler) sind teilweise sehr verwirrend und widersprechend. eine servicebereitschaft vom alten vertragspartner ist nicht vorhanden...


    ich musste die nummer jetzt ohnehin portieren lassen, denn sonst wäre die frist für die portierung verstrichen. jetzt hoffe ich, dass alles klappt. das formular sieht jedenfalls vielversprechend aus :-)


    vielen dank nochmals und viele grüße,
    jan

  • Zitat

    Original geschrieben von namorico
    Also wenn du eine Rufnummer zu o2 portierst, spielt keine Rolle auf welchen Namen der alte und der neue Vertrag laufen. Bei allen anderen Anbietern (mit Ausnahme von fyve auch) müssen die Vertragspartner identisch sein.


    Ich ergänze: Bei Bildmobil geht's (bzw. ging's) auch mit unterschiedlichen "Eigentümern".

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