DSL nach Todesfall - wie gehts weiter ?

  • Guten zusammen,


    vor wenigen Tagen ist meiner alter Herr leider an diesen schei** Krebs verstorben :(


    Ich muß das ja jetzt Unseren Provider melden. Meines Wissens wird dann der Vertrag gelöscht.


    Nun meine Frage :


    Wird nun auch unsere alte RN gelöscht ? Falls ja, wie kann ich das umgehen ?


    Wie sieht das aus, wenn ich jetzt wechseln möchte! Behalten Wir dann auch die die alte Nummer ???


    Könnte jemand mich mal bitte eben aufklären ?


    der Jörch


    PS :


    Sollte diese Frage schon einmal gestellt worden sein, ich bitte um Nachsicht, das ich nicht die Suche genommen habe, aber meine Gedanken der Zeit ganz woanders sind

  • Hallo.


    Erstmal mein Beileid wegen deinem/euren Verlust :(


    In wieweit die Rufnummer bei der Beendigung des Vertrages portierbar ist, kann ich dir leider nicht sagen. Auf jeden Fall kannst du oder ein anderer Angehöriger den Vertrag (inkl. Rufnummer) problemlos übernehmen.



    Gruß Kai

  • Mein Beileid !


    Bei Vorlage der Sterbeurkunde kann
    1. der Vertrag enden bei Verlust der Rufnummern oder
    2. der Vertrag übernommen werden mit Erhalt der Rufnummern bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses.
    Dies ist z. B. gegeben, wenn Du bisher auch schon darüber erreichbar warst.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Lt. meinem Wissensstand kann der Vertrag von jeder Person problemlos übernommen werden. Bei der Telekom z. B. gibt es dafür das Formular "Änderung in der Person" (wenn z. B. ein Nachmieter Nummer und Vertrag übernehmen möchte). Die Sterbeurkunde sollte natürlich trotzdem in Kopie beigelegt werden, damit nicht noch irgendein dusseliger Mitarbeiter fragt, warum der Vor-Besitzer nicht unterschrieben hat.


    Dazu noch ein kurzes Anschreiben und fertig. Und eine Kopie deines Personalausweise könnte ggf. auch verlangt werden - falls du selbst den Anschluss übernimmst.

    Die Vorsicht stellt der List sich klug entgegen. - J. W. v. Goethe

  • Wie schon gesagt wurde, die Sterbeurkunde und falls schon vorhanden Vollmachten an die Vertragspartner senden.


    Es gibt ja nicht nur den Telefonvertrag, sondern auch div. andere Ämter / Gesellschaften die informiert werden müssen.


    Pass auch auf, es gibt einige dubiose Firmen welche jetzt Rechnungen für Dienstleitungen schreiben, die es nicht gibt.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

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