unerwünschte Datenflatrate

  • Hallo Liebe User,


    ich wende mich hier mit einem kleinen Problem an euch.


    Um dieses zu beschreiben, muss ich ein kleinwenig ausholen.



    Meine Freundin, hat letztes Jahr bei der Vodafone-Kundenhotline angerufen, da sie für vier Monate ins Ausland gegangen ist, um zu fragen, ob man ihren Handyvertrag für die Zeit ihres Auslandsaufenthalts auf "stand-by" setzen kann, und die und die versäumte Zeit hinten an die Laufzeit dran zu hängen.


    Ihr wurde dann mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei.
    Anschließend bat sie darum, dass ihre Rechnungen wieder nach Hause geschickt werden sollen. Da sie im Ausland keine Möglichkeit hatte ins Internet zu gehen.


    Vier Monate später, hat sie auf ihren Kontoauszügen gesehen, dass Vodafone jeden Monat fast 70€ abgebucht hat.


    Nach einem weiteren Anruf bei der Hotline, wurde ihr dann mitgeteilt, dass sie auf einmal eine Datenflat gebucht hat.


    Nachdem sie das bestritten hat, und eine Aufzeichnung der "Bestellung" hören wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist, weil diese nach zwei Monaten gelöscht wird.


    Sie hat nun also keinen Beweis, dass sie die Flat nie bestellt hat. Das einzige, was dem Hotline-Mitarbeiter aufgefallen ist, ist dass die Flat bisher kein einziges mal benutzt wurde.


    Weitere Anrufe bei der Hotline waren seit dem erfolglos, weil wir nichtmehr durchkommen.


    Was soll man jetzt tun? Direkt zum Anwalt, oder gibt es da andere Möglichkeiten?
    Wie sieht denn die rechtliche Seite aus, darf Vodafone so eine Aufzeichnung nach zwei Monaten löschen? Der schriftliche Vertrag, wird ja auch nicht nach der Widerrufsfrist gelöscht...



    Vielen Dank schonmal im vorraus und entschuldigt bitte die vielen Worte.


    Moe

  • Re: unerwünschte Datenflatrate



    1. im BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) ist geregelt, dass Du unbestellte Dinge nicht bezahlen musst.


    Ich kopiere Dir das einmal ein:


    § 241a
    Unbestellte Leistungen


    (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.


    (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.


    (3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.



    Ob die Leistung nach 4 Monaten als anerkannt gilt, weiß ich nicht genau, am Besten mal einen Anwalt/Verbraucherzentrale fragen. Evtl. hat deine Freundin aber Fristen verpennt.
    Ggf. kann auch eine Strafanzeige wegen Betrug bei der Polizei nebst eidesstattlicher Versicherung, nichts bestellt zu haben helfen Druck zu machen. Auf Gerichtsprozesse wegen sowas sind Mobilfunkanbieter nicht scharf. Schonmal gut das deine Freundin die Flatrate nicht genutzt hat. Auch bloß nicht jetzt nutzen!


    2. Sie müssen die Aufzeichnungen sogar löschen gemäß deutschen Datenschutzgesetzen. Tipp: Bei Gesprächen mit Mobilfunkanbietern selber das Gespräch mitschneiden, da diese gerne mal was buchen/"verbessern", was man nicht bestellt hat.


    3. Stimmt, den müssen Firmen sogar 10 Jahre lang aufbewahren.

  • Den Fall schriftlich zusammenfassen und per Einschreiben oder Fax an Vodafone senden.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Re: Re: unerwünschte Datenflatrate


    Zitat

    Original geschrieben von Euroboy


    Evtl. hat deine Freundin aber Fristen verpennt.



    Ja die Frist von zwei Wochen wurde deswegen nicht eingehalten, weil meine Freundin im Ausland war und das ganze erst bemerkt wurde, als sie wieder hier war und auf ihre Online-Rechnung zugreifen konnte.

  • Das ist das Problem deiner Freundin und nicht das von Vodafone. Die Rechnungsprüfungspflicht erlischt nicht wenn man sich ins Ausland weguriniert.

  • Hätte VF 70,- € mtl. ohne Berechtigung eingezogen, wäre das eine Straftat.


    Sollte VF darauf bestehen, die Beute durch trickreiches Vorschieben von Fristen sichern zu wollen, empfehle ich dringend die Stellung eines Strafantrags. Im Strafverfahren dürfte VF kaum daran gelegen sein, Beweise zurückzuhalten.


    Fakultativ lässt man Kopien des Strafantrag den Redaktionen aller Medienanstalten zukommen, die Interesse hieran haben könnten. Das böte sich insbesondere im Falle uneinsichtigen Nachtatverhaltens an.


    Ich weiß, dass mancher hier über diese Empfehlung wieder nöreln wird ... meiner Erfahrung nach ist das aber der einzige Weg, der im Falle strikter Verweigerungshaltung zum Erfolg führt. Das ist jedenfalls das Ergebnis meiner persönlichen Auseinandersetzungen mit Unternehmen aus dieser Branche.


    Wer einen besseren und erfolgversprechenderen Rat hat, mag ihn hier posten.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von gschuhmann

    Das ist das Problem deiner Freundin und nicht das von Vodafone. Die Rechnungsprüfungspflicht erlischt nicht wenn man sich ins Ausland weguriniert.

    Nachdem das (wenig überraschend) nichts gebracht hat, war ich Dir eben mal beim Absteigen behilflich.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von gschuhmann
    Das ist das Problem deiner Freundin und nicht das von Vodafone. Die Rechnungsprüfungspflicht erlischt nicht wenn man sich ins Ausland weguriniert.



    Nachdem der Moderator ja das schon erledigt hat, muss ich dazu zum Glück ja nichtsmehr sagen...

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