Frage zu Riester Rente

  • Jetzt ist gerade Wochenende und ich bin dabei, meine Einziehungsermächtigungen "umzustricken". Die immer länger werdenden Kontoauszüge von zwei Konten nerven mich zusehends. Zudem zahle ich meist abwechselnd auf einem von beiden happige Sollzinzen, während auf dem anderen ein höherer Betrag unverzinst schlummert. So geht das nicht weiter. Ich will Übersicht. ;)


    Alles war binnen Kürze umgesetzt, nur der angeblich so flexible Riester lässt mich dumm dastehen. Auch den hätte ich bis zur Kaffeezeit noch gern unter Dach und Fach.


    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, könnte jeder Kunde anhand eines jährlichen übersandten Berechnungsbogens selbst seinen Mindestbeitrag ermitteln und nach Bedarf einzahlen. Schließlich wurden mit dieser Flexibilität die vergleichsweise hohen Kosten solcher Produkte begründet.


    Sonderzahlungen sind bei dem betroffen Vertrag im übrigen kein Thema. Mehr als die vereinbarten 2.100,- € sollen es hier nicht werden.


    Die konkrete Frage:
    Kann ich einfach meine Einziehungesermächtigung widerrufen und jährlich (zu einem Zeitpunkt meiner Wahl) überweisen?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die konkrete Frage:
    Kann ich einfach meine Einziehungesermächtigung widerrufen und jährlich (zu einem Zeitpunkt meiner Wahl) überweisen?


    Wahrscheinlich nicht. Ein Riestervertrag, wie auch andere Rentenversicherungen, sind auf regelmässige Einzahlungen ausgelegt. Du könntest wohl auf jährliche Zahlung umstellen, aber nicht zu einem beliebigen Termin, da wird die Gesellschaft nicht mitmachen.


    Was wohl möglich wäre, ist ein Mindestbeitrag (zwischen 5-15€, je nach Gesellschaft) monatlich und dann machst du irgendwann im Jahr eine Sonderzahlung.


    Mir wäre das allerdings zu nervig.

  • Da hast Du wohl war. :(


    Schade eigentlich ... und das bei dem Produkt, bei dem der Kunde wegen des durch seine angebliche Flexibilität verursachten Verwaltungs(-mehr-)aufwands mit besonders happigen Kosten belegt wird.


    Aber gut, ich habe es bei meiner Sonntagsnachmittagsaktion ausgespart. Wenn ich ohnehin monatlich einen Mindestbeitrag einzahlen müsste, wäre eine Änderung für mich relativ sinnfrei. Herrn Riester lasse daher erst einmal unverändert weiterlaufen. Im Winter werde ich mich dann richtig an die Finanzen begeben. Dass ich diesen Vertrag auch weiterhin mit dem jährlichen Höchstbeitrag bespare, steht für mich (noch) außer Frage.

  • Guten Morgen,


    eine Frage zu jährlicher Zahlweise, zu der ich gerne umstellen möchte:


    Ich kann im Jahr maximal 2100€ inkl. der staatlichen Zulage von 154€ einzahlen, d.h. aus eigener Tasche 1946€.
    Diese sind aber zu wenig, um die 4%-Regelung einzuhalten. Dazu müsste ich deutlich mehr einzahlen.


    Muss ich den Höchstsatz von 2100€ selber einzahlen, um dann von meinem Versicherer wirederum eine Gtschrift über 154€ zu erhalten?
    Oder ist die Einmalzahlung von 1946€ ausreichend?

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Heißt also, max. 2100€ inkl. staatlicher zulage oder max 4% des Bruttolohns.


    Merci! :top:

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Guten Morgen,


    eine Frage zu jährlicher Zahlweise, zu der ich gerne umstellen möchte:


    ...


    Das würde ich auch gern ... leider ist das bei meinem Anbieter (ich weiß auf Anhieb gar nicht wer das momentan ist, weil die Sparte wohl hin- und hergereicht wird) nicht möglich. Angeblich aus organisatorischen Gründen. Das habe ich sogar schriftlich (zumindest gehabt). :(


    Bei dem Vertrag handelt es sich um eine klassische Rentenversicherung mit den im KJ 2002 geltenden Garantiezins und "Männer-Bonus" (Bisex-Tarif mit höherer Rente für männliche Versicherte), in der ich mich recht gut aufgehoben fühle. Nur die monatliche Zahlungsweise wäre ich gern los.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Heißt also, max. 2100€ inkl. staatlicher zulage oder max 4% des Bruttolohns.


    Merci! :top:



    Jupp, wobei auch bei der 4%-Regelung immer die Zulagen abzuziehen sind.


    Frank: Wenn Du magst, schreib' mal 'ne PN mit dem Anbieter. Eventuell kann ich da was für Dich tun.

    - still loving WebOS -

  • Inzwischen habe ich mich mit den monatlichen Zahlungen irgendwie arrangiert. Sie werden von einem Kapitalanlagekonto abgebucht, auf das ich den Jahresbeitrag jährlich überweise.


    Aber danke für Dein Angebot. Noch Mitte letzten Jahres wäre ich gern darauf zurückgekommen. :)



    Mal ganz allgemein zur Anlage in konventionellen Anlageprodukten (Lebens-/Rentenversicherungen):
    Vor 20 Jahren wurde ich noch ausgelacht, als ich mein Geld in sichere (und vermeintlich armselige) Produkte investiert habe. Heute ist es eher vornehme Zurückhaltung, die mir in diesem Punkt begegnet. Langfristige Anlagen zur Altersvorsorge gehören m.E. in (zumindest grob) berechenbare Produkte, weil niemand in der Lage ist, einen Anlagehorizont von 30 oder 40 Jahren im Voraus zu überblicken.


    Und noch etwas:
    Selbst eine schlechte Vorsorge ist besser als gar keine. Die Alternative zur Vorsorge ist nämlich, dass die ersparten Aufwendungen so lange im "Nichts" verschwinden, bis man sich endlich entschieden hat. Dieser Gesichtspunkt fehlt in allen Produktvergleichen und ist Wasser auf die Mühlen derer, die lieber ins Blaue hinein leben. ;)



    Edit:
    Es sind auch nicht maximal 4% des Bruttoeinkommens, sondern mindestens. Für Alleinstehende mit merklicher Steuerlast kann es durchaus erwägenswert sein, anstelle der 4% den Höchstbetrag (abzüglich Zulage) einzuzahlen. Die Bescherung erfolgt dann im Rahmen des Einkommensteuerjahresausgleichs.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Edit:
    Es sind auch nicht maximal 4% des Bruttoeinkommens, sondern mindestens. Für Alleinstehende mit merklicher Steuerlast kann es durchaus erwägenswert sein, anstelle der 4% den Höchstbetrag (abzüglich Zulage) einzuzahlen. Die Bescherung erfolgt dann im Rahmen des Einkommensteuerjahresausgleichs.


    kannst Du das mit einem Beispiel belegen? Meines Wissens sind die 4% des Bruttolohns gleichbedeutend mit dem Maximum an Zulagen. Wenn man mehr einzahlt bezahlt man auch die hohen Gebühren - daher macht es meines erachtens mehr Sinn das Geld andernortens anzulegen (bspw. Fonds ohne Gebühren und Depotkosten)

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