Frage zu Riester Rente

  • Nun gut, ich will es versuchen an folgendem Beispiel:


    Alleinstehender mit Steuersatz von 25% in der Spitze.


    Zahlt er 4% seines Bruttos (abzgl. Zulage) ein, erhält er eine Zulage von 154,- €.


    Zahlt er dagegen den Höchstbetrag i.H.v 2.100,- € (= eff. 1.946,- €) ein, sieht die Rechnung in der Einkommensteuererklärung folgendermaßen aus:


    Das zu versteuernde EK sinkt um 2.100,- €, also


    525,- € (circa) Steuerersparnis
    -154,- € Zulage wird vom FA abgezogen
    ----------
    371,- € zusätzliche Förderung, die gemeinsam im Rahmen der Steuererstattung sofort ausgezahlt werden. Ein Bonbon, das jeder mitnehmen kann, der noch freie Mittel für die Finanzierung einer höheren Zusatzrente hat.


    Fazit:
    Aus einer Einzahlung von effektiv 1.575,- € (2.100,- € abzgl. 525,- € nach Steuererstattung) resultiert am Ende eine tatsächliche Einzahlung in den Vertrag von 2.100,- €. Ob jemand das macht und vor allen Dingen auch kann, muss er mit sich selbst ausmachen.


    Fakt ist jedenfalls so, dass Riester Sparer mindestens 4% einzahlen müssen und höchstens 2.100,- € einzahlen können, um Vorteile aus der Riester-Förderung zu haben. Auf den einzelnen Euro mag ich mich jetzt nicht festlegen lassen.


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    *) Ich hoffe, dass ich so früh am Morgen schon richtig rechnen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ...
    Und noch etwas:
    Selbst eine schlechte Vorsorge ist besser als gar keine. Die Alternative zur Vorsorge ist nämlich, dass die ersparten Aufwendungen so lange im "Nichts" verschwinden, bis man sich endlich entschieden hat. Dieser Gesichtspunkt fehlt in allen Produktvergleichen und ist Wasser auf die Mühlen derer, die lieber ins Blaue hinein leben. ;) ...


    In der Tat. Das ist auch ein Aspekt, der mir bei den ganzen (insbesondere) Riester-Vergleichen tierisch gegen den Strich geht.


    Hinzu kommt noch die bei Riester oftmals die mangelnde Flexibilität beklagt wird; ein, zwei Artikel weiter liest man dann eine Klage darüber, dass nur wenige Lebensversicherungen bis zum Ende geführt werden - ja, was denn nun?


    Gerade dieser Disziplinierungseffekt ist es, der Riester in meinen Augen für eine große Teile der Bevölkerung sinnvoll erscheinen lässt. Selbst mit einem mittelmäßigen Vertrag hat man im Alter noch mehr, als mit einer hoch rentablen Geldanlage, von der man aber leider das neue Auto, die neue Küche und die Urlaubsreise bezahlt hat.

    - still loving WebOS -

  • Man bedenke aber immer, das Riester bei Auszahlung voll steuerpflichtig ist. Das Prinzip ist eigentlich einfach: Die Riesterzahlung ist - durch Zulage und Steuervorteil - steuerfrei. Dafür ist der Bezug dann voll steuerpflichtig. Der Vorteil liegt daher lediglich darin, daß der persönliche Steuersatz beim Rentenbezug meist etwas niedriger ist und die zwischenzeitlich aufgelaufenen Zinsen auch erst dann versteuert werden (dafür aber voll statt 25%), vorher also mehr Zinseszinsen anfallen. Dafür ist die Rendite üblicherweise schlechter als bei anderen Anlagen.


    Mir fehlt immer noch eine vollständige Modellrechnung welche Riester mit anderen Anlagen vergleicht und auch die Steuern berücksichtigt. (Hat die wer? Bitte einstellen.) Klar ist aber, das die in der Werbung herausgestellten Zulagen und Steuervorteile in Wirklichkeit sehr viel weniger wert sind.


    Eine echte Subvention gibt es nur, wenn die Zulagen (deutlich) über der sonst fälligen Steuer liegen, also z.B. bei Geringverdienern mit vielen Kindern. Hier ist aber die zweite Tücke zu berücksichtigen: Riester wird voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Wer damit rechnen muß darauf angewiesen zu sein ist besser beraten, das Riestern ganz sein zu lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von kmak
    Riester wird voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Wer damit rechnen muß darauf angewiesen zu sein ist besser beraten, das Riestern ganz sein zu lassen.


    Wer sagt dir, dass es dann Grundsicherung überhaupt noch gibt? Dein Argument ist also keines.


    Im Endeffekt kannst du dich nur auf das verlassen, was du selbst organisiert hast.


    Und was die Steuerpflicht angeht ... es gibt auch Freibeträge, also werden viele Empfänger von Riesterrenten überhaupt keine Steuern zahlen müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin Wer sagt dir, dass es dann Grundsicherung überhaupt noch gibt? Dein Argument ist also keines.
    Im Endeffekt kannst du dich nur auf das verlassen, was du selbst organisiert hast.


    Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass z.B. im Fall eines Währungsschnittes private Vorsorgen extrem beschnitten wurden, während gleichzeitig staatliche Renten fast wertneutral übernommen wurden (auch deshalb, weil letztere aus der neuen Währung umlagenfinanziert sind).


    Und natürlich wird es immer irgendeine Grundsicherung oder Sozialhilfe geben. Falls das doch nicht so sein sollte, wird Die Dein Gespartes vom dann einkommenslosen und verhungernden Prekariat weggenommen, so dass es Dir auch nichts nützt.


    Eigene Vorsorge lohnt sich auch nach meiner Meinung nur dann, wenn im Alter heutige Grundsicherungs-Niveaus sehr sehr deutlich überschritten werden.

  • Der Umstand, dass die Riestervorsorge voll auf die Grundsicherung angerechnet wird, war meiner Erinnerung nach bei ihre Einführung nicht vorgesehen. So wurde es anfangs auch kommuniziert. Warum die im Anschluss verabschiedeten gesetzlichen Grundlagen letztendlich doch eine Anrechnung erlauben, ist mir bis heute nicht ganz klar.


    Ich gehe davon aus, dass es in diesem Punkt eine Korrektur geben kann. Noch ist die Zahl der Riesterrenten-Empfänger überschaubar und die Höhe der angesparten Renten wegen der kurzen Laufzeit im unteren Bereich des Möglichen.


    Steigt die Zahl der Riesterrenten (bei gleichzeitiger Grundversorgung) in den Folgejahren merklich an, dürfte sich ernsthafter Widerstand formieren. Zum einen durch die Lobby der Finanzdienstleister, denen wegen schlechter Nachrichten ein Geschäftsmodell wegzubrechen droht, zum anderen durch Sozialverbände und sonstige politisch aktive Gruppen, die eine "systematische Enteignung" vieler Vorsorgender lautstark und medienwirksam anprangern werden (abgesehen von der Frage, ob es überhaupt eine Enteignung ist).


    Die Politik dürfte in meinen Augen nicht umhinkommen, die Anrechnungsvorschrift zu modifizieren, wenn sie nicht wegen vollkommen paradoxer staatlicher Förderung am Dauerpranger stehen will.

  • Volksbank Gronau-Ahaus


    Zitat

    Volksbank Gronau-Ahaus
    [...] Niedrigzinsphase [...] Wir werden daher ein jährliches Verwaltungsentgelt für die Betreuung Ihres Riester-Banksparplans einführen. Ab dem 01.01.2017 beträgt die jährliche Verwaltungsgebühr 10,00 Euro [...] Sie haben die Möglichkeit den von dieser Änderung betroffenen Vertrag bis zum 31.12.2016 fristlos und kostenfrei zu kündigen.


    Von wegen zuverlässig planbar. Dürfen die das? Das ist ja kein Girokonto sondern ein bis zur Rente geschlossener Vertrag (den der Kunde jederzeit für 50€ Gebühr kündigen kann.). Als Altvertrag mit 1,5% Mindestzins haben die sich halt verspekuliert. Was hindert die ggf. daran, im nächsten Jahr die Gebühr weiter zu erhöhen und so die zu teuren Kunden zu vergraulen?


    Schon bei 10€ sind Konstellationen denkbar, in denen die Zinsen die Gebühr nicht decken (insbesondere wenn es sich um neuere Verträge mit geringerem Mindestzins handelt). Dann wäre das ein Verstoß gegen die gesetzliche Kapitalerhaltungsgarantie.

  • Berechtigte Frage! Hört sich für mich nach einseitiger Vertragsänderung an. Würde der neuen Gebühr widersprechen und die Fortführung des Vertrages zu alten Konditionen fordern.

  • Widersprechen dürfte erst einmal die beste Lösung sein. M. W. mussten die Kosten der Vertragsführung bei dessen Abschluss abschließend geregelt werden. Eine böse Überraschung droht allenfalls bei der späteren Verrentung des Restkapitals (nach Ablauf des Auszahlplans zum 85. Lebensjahr). Dann wird eine Rentenversicherung zu dann üblichen (Abschluss-)Kosten und Rechnungszinsen abgeschlossen.


    Vielleicht lohnt auch ein Blick in die Zertifizierungsurkunde. Sind die (alten) Gebühren Bestandteil der staatlichen Anerkennung des Tarifs (wovon ich ausgehe), verböte sich eine spätere Änderung ganz von selbst, weil damit die Voraussetzungen für die Riester-Förderung entfielen.

  • Ich bin kein Gegner von Riesterverträgen, aber was mich wundert ist, dass ein großer Nachteil hier noch gar nicht zur Sprache gekommen ist. Es wird immer darauf abgehoben, dass sich der Staat den Steuervorteil in der Ansparphase durch die nachgelagerte Besteuerung wieder zurück holt, allerdings der persönliche Steuersatz im Rentenalter in aller Regel geringer als im Erwerbsleben ist und sich Riestern deshalb lohne. Ich will jetzt gar nicht darauf abheben, dass der Steuervorteil im Rentenalter für künftige Generationen immer geringer ausfallen wird und sage mal: Lassen wir das so stehen, dass es da ein kleines Plus gibt.


    Aber jetzt kommt's: Ist euch klar, dass Riesterguthaben (von Sonderfällen abgesehen) zwingend zu verrenten ist (wenn wir die Möglichkeit der 30%igen Einmalauszahlung einmal weglassen; dazu später noch mehr) und was das für einen Mann bedeutet? Rechnet euch mal aus, wie alt ihr werden müsst, damit das am Ende kein Verlustgeschäft wird; ihr werdet staunen. Wer nicht mindestens 90 Jahre alt wird, wird die Phase der positiven Renditeerzielung gar nicht mehr erleben.


    In vielen Riesterprodukten wirst du in der Verrentungsphase als Mann über den Tisch gezogen, weil a) du die Frauen, die länger als du leben, mitfinanzieren musst
    b) die Versicherer dir ein bestimmtes Verrentungsprodukt vorschreiben ohne dass du eine große Auswahl hast
    c) das kalkulierte Endalter bei Riesterrenten im Vergleich zu anderen Produkten unverschämt hoch ist und sich nicht an den gültigen Sterbetafeln orientiert.


    Ich will es mal so ausdrücken: Wer männlich ist, 20kg Übergewicht hat und 2 Packungen Zigaretten am Tag raucht, sollte Riestern lieber lassen.


    Ihr müsst euch klar machen, dass, wenn man gut verdient und Single in Steuerklasse 1 ist, die Steuerersparnis durch die Günstigerprüfung genial ist, aber hintenraus Riester zur Mogelpackung wird, sollte man nicht vorhaben, mindestens 90 Jahre alt zu werden.


    Umgekehrt kann ich nur jeder Frau raten, einen Riestervertrag abzuschließen. Und die renditstärksten Riesterverträge sind die, wo man nur 60 EUR einzahlt und die volle Förderung bekommt, also z.B. für verheiratete Hausfrauen mit Kind ist Riester immer ein gutes Geschäft und quasi ein must-have.


    Jetzt noch ein abschließendes Wort zur (Teil-)Auszahlung. Wenn ihr mit dem Gedanken spielt, euch bis zu 30% als Kapitalabfindung auszahlen zu lassen (oder ihr zwangsweise ausgezahlt werdet, weil ihr unter der Grenze der sog. Kleinbetragsrente liegt), dann macht euch bitte vorher klar, dass der Auszahlungsbetrag voll zu versteuern ist. Das tut insbesondere dann weh, wenn man die Auszahlung im letzten Jahr der Erwerbstätigkeit erhält (Progression!), aber auch, wenn ihr die Auszahlung erst als Rentner bekommt, könnt ihr die Progression nicht verhindern; also meistens ein schlechtes Geschäft.

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