Jetzt habe ich auch mal eine Frage.
Grundsätzlich wird die Rente aus Riesterverträgen in der Bezugsphase voll steuerpflichtig.
Vor geraumer Zeit hatte ich aber irgendwo gelesen, dass der Teil der Riesterrente, der aus einer "Übersparung" des Riestervertrags (Einzahlung > 2.100,- € p.a.) resultiert, nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden soll, weil dieser Rententeil aus ungeförderten Einzahlungen stammt. Das könnte der Anbieter (mit Aufwand) tatsächlich noch errechnen.
Heute kam mir noch ein anderes Szenario in den Sinn:
Der Riesterversicherte zahlt in den Vertag jeweils den Höchstbetrag von 2.100,- € ein, um (über die Zulage hinaus) den Steuervorteil zu erhalten und gleichzeitig eine möglichst hohe Zusatzrente anzusparen.
Nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids stellt er aber fest, dass seine Steuerschuld im veranlagten Jahr recht niedrig war und sich seine Einzahlungen steuerlich gar nicht ausgewirkt haben.
Wirkt sich dieser Umstand auf die Höhe der späteren Steuerpflicht aus? Schließlich resultiert auch in diesem Fall ein Teil der Rente aus ungeförderten Einzahlungen.