Frage zu Riester Rente

  • Jetzt habe ich auch mal eine Frage.


    Grundsätzlich wird die Rente aus Riesterverträgen in der Bezugsphase voll steuerpflichtig.


    Vor geraumer Zeit hatte ich aber irgendwo gelesen, dass der Teil der Riesterrente, der aus einer "Übersparung" des Riestervertrags (Einzahlung > 2.100,- € p.a.) resultiert, nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden soll, weil dieser Rententeil aus ungeförderten Einzahlungen stammt. Das könnte der Anbieter (mit Aufwand) tatsächlich noch errechnen.


    Heute kam mir noch ein anderes Szenario in den Sinn:
    Der Riesterversicherte zahlt in den Vertag jeweils den Höchstbetrag von 2.100,- € ein, um (über die Zulage hinaus) den Steuervorteil zu erhalten und gleichzeitig eine möglichst hohe Zusatzrente anzusparen.


    Nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids stellt er aber fest, dass seine Steuerschuld im veranlagten Jahr recht niedrig war und sich seine Einzahlungen steuerlich gar nicht ausgewirkt haben.


    Wirkt sich dieser Umstand auf die Höhe der späteren Steuerpflicht aus? Schließlich resultiert auch in diesem Fall ein Teil der Rente aus ungeförderten Einzahlungen.

  • zur übersparung:
    mehr als die 2100€ einzuzahlen macht absolut keinen sinn und ist auch bei einigen (allen?) anbietern garnicht möglich.
    man hätte damit nur die Nachteile von riester und nichtmal die (meist geringen) Vorteile. wer mehr zurücklegen will, sollte das auf andere weise machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    zur übersparung:
    mehr als die 2100€ einzuzahlen macht absolut keinen sinn und ist auch bei einigen (allen?) anbietern garnicht möglich.
    man hätte damit nur die Nachteile von riester und nichtmal die (meist geringen) Vorteile. wer mehr zurücklegen will, sollte das auf andere weise machen.


    Die Riester-Rente ist "Hartz-IV-sicher". Bei anderen Altersvorsorgevarianten ist man im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit zur Auflösung gezwungen. Sogar selbst genutzte Immobilien müssen notfalls zwangsversteigert werden, wenn das Jobcenter sie für unangemessen hält.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.


  • Nein, denn die gelben Krokodile dürfen nicht auf die Autobahn :p ...


    Sorry, das ist ein Insider ...


    Zuerst müsste die Steuerschuld gleich Null sein und das würde implizieren, dass entweder immense Werbungskosten angefallen sind, oder das Einkommen entsprechend niedrig war. Wie man damit dann 2100€ im Jahr in einen Riestervertrag einzahlen kann, wird wohl ewig dein Geheimnis bleiben ;). Dann kommt erschwerend hinzu, dass natürlich zuerst die Zulage zur Anrechung kommt und die Steuerersparnis nur darüberhinaus gewährt wird. Es wird also immer gefördert ;).


    Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Die Riester-Rente ist "Hartz-IV-sicher". Bei anderen Altersvorsorgevarianten ist man im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit zur Auflösung gezwungen. Sogar selbst genutzte Immobilien müssen notfalls zwangsversteigert werden, wenn das Jobcenter sie für unangemessen hält.


    Gilt natürlich nicht für die Anteile, die aus ungeförderten Einzahlungen stammten - Riesenrechnerei, aber machbar. Natürlich wird nicht zwangsversteigert, wenn das Jobcenter das für unangemessen hält, das müsste dann schon ein Sozialgericht bestätigen und da wird ARGE/Jobcenter in der Regel den Kürzeren ziehen.


    Aber ein weiterer Vorteil von Riester ist seit dem 01.01.2014 dazu gekommen - der geförderte Eigenkapitalaufbau für den Kauf/Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie. Da ist einiges sehr viel flexibler geworden.

  • Zur Übersparung (geht wohl nur bei mehreren Verträgen?):
    Diese Möglichkeit schoss mir bei Lektüre der jährlichen Überschussmitteilungen meiner Lebensversicherer in den Kopf.


    Als Freund klassischer Versicherungsprodukte hatte ich bereits zu Anfang die Form der klassischen Rentenversicherung gewählt. Nach einem Anbieterwechsel wäre die (zunächst nicht vorgesehene) volle Besparung zweier Verträge durchaus lukrativ, wenn man den damals zugrundegelegten Garaniezins betrachtet.


    Woanders sieht es mit der Rendite ziemlich mau aus. Die Garantieverzinsung wäre allerdings nur dann attraktiv, wenn die Auszahlungen nicht komplett (also einschließlich erstatteter Einzahlungen) steuerpflichtig wären.



    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    ... Zuerst müsste die Steuerschuld gleich Null sein und das würde implizieren, dass entweder immense Werbungskosten angefallen sind, oder das Einkommen entsprechend niedrig war. Wie man damit dann 2100€ im Jahr in einen Riestervertrag einzahlen kann, wird wohl ewig dein Geheimnis bleiben ;) . ...


    Ich gestehe zu, der Fall schoss mir ebenfalls anlässlich der Überschussmitteilungen in den Kopf, ohne ihn dabei schon weitergedacht zu haben.


    Aber gut:
    Durch fühzeitige Vorsorge hätte ich meine Arbeitszeit schon längst deutlich reduzieren können, ohne wesentliche Einschränkungen hinnehmen zu müssen. Denn es wären ja nicht nur die Auszahlungen aus den Vorsorgeanlagen angefallen, den weitaus größeren Anteil an diesem Umstand hätte der Fortfall (zugegebenermaßen recht hoher) monatlicher Einzahlungen gehabt.


    Wenn ich diesen Weg dann doch einmal beschreiten sollte, wäre es durchaus möglich, dass diverseste Steuersparmodelle (nein, keine Schiffe :p ) meine Steuerschuld bei verringertem Einkommen so weit drücken, dass sich Riesterbeiträge steuerlich nicht auswirken.


    Andere Konstellationen sind sicher ebenfalls denkbar ... auch wenn es nicht die Masse der Anleger sein dürfte. Die (alten) Garantiezinsen sind momentan einfach zu attraktiv, um solche Möglichkeiten nicht in Betracht zu ziehen. Oder begehe ich schon hier einen Denkfehler?



    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    ... Dann kommt erschwerend hinzu, dass natürlich zuerst die Zulage zur Anrechung kommt und die Steuerersparnis nur darüberhinaus gewährt wird. Es wird also immer gefördert ;).
    ...


    Was aber nicht für den Anteil der Einzahlungen gilt, der zwischen 4% des Letztjahreseinkommens (volle Zulage) und dem Höchstbetrag der Einzahlungen von 2100,- € liegt. Dessen Förderung kann ausschließlich im Wege Steuerersparnis erfolgen.


    Gäbe es diese dann nicht und wären die Auszahlungen voll zu steuern, würde das die Weiterzahlung des Höchstbeitrags wohl unattraktiv machen. :(


    Sehe ich das richtig?

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    zur übersparung:
    mehr als die 2100€ einzuzahlen macht absolut keinen sinn und ist auch bei einigen (allen?) anbietern garnicht möglich.
    man hätte damit nur die Nachteile von riester und nichtmal die (meist geringen) Vorteile. wer mehr zurücklegen will, sollte das auf andere weise machen.


    Wieso?


    Das kommt doch auf die Anlage an, die bespart wird (Fonds, wenn ja, welche; Aktienfonds) und welches Ziel damit verfolgt wird?


    > Für alle Einzahlungen ohne Riester-Förderung gilt: sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre Laufzeit aufweist und eine Auszahlung nach dem 62. Geburtstag erfolgt, sind 50 % des Wertzuwachses steuerfrei (sogenannte 12/62-Regelung). Die restlichen 50 % des Wertzuwachses unterliegen der Einkommensteuer mit dem persönlichen Steuersatz. Und der dürfte im Rentenalter niedriger sein, als im Erwerbsleben. Bei Nichteinhaltung der 12/62-Regelung erfolgt eine volle Versteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.


    Darüber hinaus hat man den Vorteil, dass
    - keine Abgeltungssteuer während der Ansparphase anfällt (Dividenden/Zinsen)
    - die gleiche Beitragsgarantie des Anbieters gilt


    Wie das ganze steuerlich zu bewerten ist, ist eine Frage, die jeder individuell für sich selbst abwägen muss. Es gibt keine eierlegende Vollwollmilchsau bei Anlagen, die für alle genauso gut geeignet ist. Auch sollten alle Anlagen diversifiziert und gut aufeinander abgestimmt sein. Das gilt grundsätzlich für den Vermögensanlage, aber insbesondere auch für den Zukunftsvorsorge-Mix.


    Nochmals der Hinweis, damit er sich einprägt: Wer bis zur vollständigen Erfüllung der 12/62-Regelung vorzeitig aufgibt, der muss voll mit dem persönlichem Einkommensteuersatz versteuern.

  • Zitat

    Original geschrieben von derAL
    ...
    > Für alle Einzahlungen ohne Riester-Förderung gilt: sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre Laufzeit aufweist und eine Auszahlung nach dem 62. Geburtstag erfolgt, sind 50 % des Wertzuwachses steuerfrei (sogenannte 12/62-Regelung). Die restlichen 50 % des Wertzuwachses unterliegen der Einkommensteuer mit dem persönlichen Steuersatz. Und der dürfte im Rentenalter niedriger sein, als im Erwerbsleben. Bei Nichteinhaltung der 12/62-Regelung erfolgt eine volle Versteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.
    ...


    Das ist ja meine Frage gewesen.


    Gilt das auch für (mangels Steuerpflicht) nicht geförderte Einzahlungen in schon bestehende Riesterverträge?


    Der Neuabschluss einer zusätzlichen kapitalbildenden Versicherung käme dem nicht gleich, weil der aktuelle Garantiezins nur noch bei etwa einem Drittel des damaligen Wertes liegt.

  • Ungefördert riestern kann fast jeder, mittelbar auch Freiberufler und Selbstständige (dort allerdings kein Sonderausgabenabzug möglich, es sei denn, der Ehepartner schöpft den Höchstbetrag nicht aus; am besten zur Klärung Rücksprache mit dem Steuerberater nehmen).


    Ich wüsste nicht, was also dagegen sprechen soll. Eine Übersparung ist ja im Grunde genommen auch eine nicht geförderte Einzahlung. Auch würde ich den Steuervorteil im Kontext der erwarteten Wertentwicklung der spezifischen Anlage stellen. Riesterprodukte haben aufgrund der Kapitalgarantie (die kostet nun mal Rendite) grundsätzlich keine identische Performance wie ein reiner Aktienfonds, auch wenn es dort ebenso renditestarke gibt. Dafür ist der Weg nach unten gesichert. Andererseits blockiert ein Wertsicherungs-Lock-in die Wertentwicklung alter Guthaben auf dem Weg nach oben. Auch stellt sich die Frage nach der Laufzeit (Zinseszinseffekt; je länger, desto höher ist die voraussichtliche Nettorendite), Kosten etc.. Und man ist ggfs. sehr lange gebunden (wenn wir mal von einem 22jährigen ausgehen, der eine 12/62-Regel nutzen möchte).


    Fazit: Strategie prüfen - Anlage prüfen - Chancen/Risiken prüfen - Vor- und Nachteile abwägen - Kosten klären - Banker löchern - Steuerberater prüfen lassen - dafür oder dagegen entscheiden


    Es gibt bei Anlagen kein 'One Size Fits All'

  • Jetzt habe ich eine Frage zu Beitragszahlungen in eine "klassische" Riester-Rentenversicherung.


    Bei gewöhnlichen kapitalbildenden Rentenversicherungen existieren Fälligkeiten, zu denen Beiträge geleistet werden müssen. In vielen Fällen wird monatlich oder jährlich jeweils der (feste) Beitrag gezahlt. Will man mehr oder weniger zahlen, müsste der Vertrag etwa durch eine Veränderung der Versicherungssumme angepasst oder eine sonstige Regelung getroffen werden.


    Wie sieht das Bei Riester-Renten aus?


    Könnte ich hier beliebige Beträge zu beliebigen Zeiten (bis max. 2.100 EUR p.a.) einzahlen, oder sind auch hier Vereinbarungen erforderlich, wenn ich von der monatlichen Regelbeitragszahlung abweichen möchte?


    (Die Versicherungssumme basiert bereits von Beginn an auf einem Jahresbeitrags von 2.100 EUR)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Bei gewöhnlichen kapitalbildenden Rentenversicherungen existieren Fälligkeiten, zu denen Beiträge geleistet werden müssen. In vielen Fällen wird monatlich oder jährlich jeweils der (feste) Beitrag gezahlt. Will man mehr oder weniger zahlen, müsste der Vertrag etwa durch eine Veränderung der Versicherungssumme angepasst oder eine sonstige Regelung getroffen werden.


    Du verwechselst "kapitalbildende Lebensversicherungen" mit "Rentenversicherung". Nur bei einer Lebensversicherung gibt es eine "Versicherungssumme". Bei einer Rentenversicherung gibt es nur eine Beitragssumme und die bemisst sich an den eingezahlten Beiträgen am Ende der Laufzeit.


    Wenn dein Riestervertrag Sonderzahlungen vorsieht, was er eigentlich sollte, dann geht das in der Regel über ein Formular was in der Geschäftsstelle der Versicherung ausgefüllt wird, oder einfach durch Überweisung unter Angabe der Versicherungsnummer.


    Frag´ doch einfach mal deinen zuständigen Betreuer ;).

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