Frage zu Riester Rente

  • Zitat

    Original geschrieben von zardi77
    ...Rechnet euch mal aus, wie alt ihr werden müsst, damit das am Ende kein Verlustgeschäft wird; ihr werdet staunen. Wer nicht mindestens 90 Jahre alt wird, wird die Phase der positiven Renditeerzielung gar nicht mehr erleben.


    So unwahrscheinlich ist das im Übrigen nicht. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat einen ganz guten Lebenserwarungsrechner im Internet bereitgestellt. Bei der Eingabe meiner persönlichen Daten ergibt sich für mich eine durchschnittliche Lebenserwartung von 90,1 Jahren. Das ist allerdings noch überhaupt nicht aussagekräftig, denn das sagt mir ja nicht, wie alt ich nun wirklich werde. Viel wichtiger ist mein Risiko noch älter zu werden. Die Wahrscheinlichkeit 95 zu werden liegt bei mir immerhin bei 35 % und 98 werde ich mit einer Wahrscheinlichkeit von 14 %. Und wenn ich mir vorstelle, dass mein Haus mit einer Wahrscheinlichkeit von immerhin 1 zu 3 abrennen könnte, würde ich es sehr wohl versichern!
    Wir nehmen bei der Überlegung unseres möglichen erreichbaren Alters immer unsere Großelterngeneration als Vergleichsmaßstab aber das ist ein großer Fehler. Wir haben keine Kriege und Mangelernährung durchgemacht, der medizinische Fortschritt darf auch nicht unterschlagen werden und das führt nunmal unweigerlich dazu, dass wir im Schnitt deutlich älter werden.


    Zitat

    Original geschrieben von zardi77
    Umgekehrt kann ich nur jeder Frau raten, einen Riestervertrag abzuschließen. Und die renditstärksten Riesterverträge sind die, wo man nur 60 EUR einzahlt und die volle Förderung bekommt, also z.B. für verheiratete Hausfrauen mit Kind ist Riester immer ein gutes Geschäft und quasi ein must-have.


    Jetzt führst du aber deine eigene Argumentation ad absurdum. Damit Mutti überhaupt mit 60 EUR mittelbar riestern kann, muss Vati einen Vertrag mit unmittelbarer Förderung abgeschlossen haben. Aber das soll er ja deiner Meinung nach nicht ;)

  • Er kann ja auch mit nur 60 EUR riestern, um Mutti die Rendite zu ermöglichen, also quasi riestert Mutti dann mit 10 EUR monatlich. Natürlich ist seine Zulage dann ein Witz, aber zulässig ist es.

  • Nee zardi77, das ist ein Trugschluss.


    Der jährliche Gesamtbetrag erhöht sich bei einer mittelbaren Förderung auf 2160 EUR, also zusätzlichen 60 EUR für den mittelbar Zulagenberechtigten.


    Die Förderung des mittelbar Zulagenberechtigten ist von der Förderung des unmittelbar Zulagenberechtigten abhängig und berechnet sich wie folgt:


    SV-pflichtiges Bruttoarbeitsentgelt des Vorjahres * 4 %
    ./. unmittelbare Zulage (154 EUR)
    ./. mittelbare Zulagen (154 EUR)
    ./. ggf. Kinderzulage (185/300 EUR)
    = Mindesteigenbeitrag


    Um es jetzt mal plastisch zu machen, nehmen wir folgenden Sachverhalt an: Papi ist Angestellter mit 50 k Brutto in 2015, Mutti ist Hausfrau, 1 Kind ist nach 2008 geboren. Hier ergibt sich folgende Beitragsberechnung für den unmittelbar Förderberechtigten:


    50.000 * 4% = 2000 EUR
    ./. 154 EUR
    ./. 154 EUR
    ./. 300 EUR
    __________
    1392 EUR notwendiger Mindesteigenbeitrag


    Werden in unserem Beispiel nur jeweils 60 EUR gezahlt, kürzen sich sämtliche Zulagen im Verhältnis zum notwendigen Mindesteigenbeitrag und da reden wir von gerundeten -91 %. Die Zulagen für die Ehepartner betragen dann jeweils grandiose 13 EUR und fürs Kind gibt´s 27 EUR ;)

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