ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Nein, in dem fall "leider" nicht.
Hm, aber selbst dann gibt es Versicherer, die eine Sondereinstufung gewähren (der Hinweis, dass das Auto der Eltern dann auch bei diesem Versicherer sein muss, ist natürlich richtig und berechtigt) - ich schaue später mal nach, ob ich was finde.
Übrigens ist solche eine SF-Regelung auch bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften möglich, wobeo der Versicherer nur prüft, ob die beiden Betroffenen zusammen gemeldet sind.