Samsung Galaxy Tab 10.1

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Naja, wenn eine Firma die Ideen anderer sich als Geschmacksmuster registrieren läßt, und dann "Haltet den Dieb" schreit, dann braucht man sich über Hohn und Spott nicht zu wundern.


    Fehlt noch, daß sich Apple das Rad als Geschmacksmuster patentieren läßt ...


    Wären es die Ideen anderer gewesen, hätte Apple kein Geschmacksmuster dafür.


    Und auf das Rad in seiner optischen Gestaltungsweise wird es hunderte, wenn nicht gar tausende Geschmacksmuster geben. Darauf kannst du wetten...

  • Es scheinen ja ziemlich viele Nutzer direkten Kontakt zu dem Richter an Düsseldorf zu haben, und wissen deshalb auf welche Fakten sich das Urteil beruft.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bavarianernie
    Wären es die Ideen anderer gewesen, hätte Apple kein Geschmacksmuster dafür.


    ...


    Wenn sonst niemand eins registriert, dann sehr wohl. Denn der Beschreibung entsprechen schon andere, ältere Produkte.


    Das ist wie bei Patenten. Wenn man keins anmeldet (z.B. mangels der finanziellen Mittel), dann ist man im gekniffen, wenn andere die eigenen Ideen klauen und damit Erfolg haben.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Die Klage in den Niederlanden scheint deutlich breiter angelegt zu sein. Da geht's nicht nur um Geschmacksmuster, sondern um Patentverletzungen. Sie bezieht sich auf so ziemlich alle aktuellen Samsung-Hardware mit Android und fordert nicht nur einen Import-, sondern auch einen Verkaufsstopp.


    Dass Apple noch nie auf Sympathie aus war wird hier nochmal sehr deutlich.

  • Was mich in meiner Haltung zu diesem Konzern nur bestätigt :) Es gibt weltweit keinen anderen Konzern, der mir so unsymphatisch ist wie Apple...und das muss man erstmal hinbekommen. Aber wirklich konsequent scheint dieser Verkaufsstopp ja nicht umgesetzt zu werden. Wobei hier sowieso die Frage ist, für wen genau dieser gilt: Dürfen die Händler die Geräte nicht mehr ausliefern (obwohl sie diese bereits erworben haben) oder darf nur Samsung selbst keine Geräte mehr an die Zwischenhändler weitergeben?

  • In D wurde erst mal nur der Import bzw. die Belieferung der Haendler untersagt. Ware, die bereits im "Channel" ist, kann natuerlich verkauft werden.


    In NL geht man deutlich rigoroser vor, die Entscheidung dazu steht aber erst fuer den 15. September an und wird fruehestens 1 Monat danach in Kraft treten, so denn dem "Wunsch" von Apple entsprochen wird.

  • Warum die Darstellung mit Appdrawer eine Fälschung von Beweismitteln sein soll ist mir ein Rätsel.
    Wie die Abweichung in der Höhe in der vorzunehmenden Gesamtschau zu bewerten ist, liegt alleine am Gericht.
    Ob das Bild eines von mehreren ist und ob es relevant ist vermag ich nicht zu sagen, da ich keinen Einblick in die Akte habe.


    Wäre ich an der Stelle Freshfields würde ich jedem, der so einen schwachsinnigen Artikel publiziert eindringlich die Konsequenzen erläutern.


    Mal davon abgesehen lohnt sich der Versuch einer verfälschten Darstellung kaum, da das Corpus delicti sicherlich auch vor Gericht erscheinen wird um "auszusagen".

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Was mich in meiner Haltung zu diesem Konzern nur bestätigt :) Es gibt weltweit keinen anderen Konzern, der mir so unsymphatisch ist wie Apple...


    Schön auf den Punkt gebracht :top: , wie heißt es so schön: Hochmut kommt vor dem Fall.
    Wobei man im Falle von Apple schon eher von Größenwahn ausgehen kann.


    Oder ist die Angst vor dem Konkurrenten Samsung so groß daß man die Entscheidung nicht auf den Verkaufstischen sondern lieber vor Gericht sucht?


    Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Wobei hier sowieso die Frage ist, für wen genau dieser gilt: Dürfen die Händler die Geräte nicht mehr ausliefern (obwohl sie diese bereits erworben haben) oder darf nur Samsung selbst keine Geräte mehr an die Zwischenhändler weitergeben?


    Bei Areamobile liest sich das so:


    Zitat

    "Samsung Logistics ist für 28 Distributionskanäle in Europa verantwortlich", heißt es in der Anklage von Apple dazu. Innerhalb von 14 Tagen soll Samsung diese Smartphones und Tablets von den Vertragshändlern zurückziehen, falls der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung erfolgreich sein wird.


    http://www.areamobile.de/news/…-eu-weites-verkaufsverbot

  • Zitat

    Original geschrieben von Bavarianernie
    Warum die Darstellung mit Appdrawer eine Fälschung von Beweismitteln sein soll ist mir ein Rätsel.
    Wie die Abweichung in der Höhe in der vorzunehmenden Gesamtschau zu bewerten ist, liegt alleine am Gericht.
    Ob das Bild eines von mehreren ist und ob es relevant ist vermag ich nicht zu sagen, da ich keinen Einblick in die Akte habe.


    Es ist schön auch mal sinnvolle Postings zu lesen. :top: :top:

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