Frage wegen Abfindung

  • Hallo
    mal schauen ob mir die TT-ler eine Frage beantworten können


    Ich bin momentan in nem Konzern beschäftigt (eine AG) und wir haben Ende letzten Jahres eine offizielle Mitteilung bekommen, dass unsere Firma (ein Ableger mit ca 100 Mitarbeiter) innerhalb der nächsten Monate komplett geschlossen wird. Dies wurde sowohl durch einen Brief welchen wir nach Hause bekamen, also auch durch eine Pressemitteilung bekannt gegeben. Also haben sich etliche von uns auf die Suche nach nem neuen Arbeitgeber gemacht und unser Betriebsrat hat sich dran gemacht, einen Sozialplan auszuarbeiten. Jetzt war der Sozialplan schon fast unterschriftsreif und jetzt kommt die Meldung, dass der Konzern über eine Aktienmehrheit an einen anderen Konzern "verkauft" werden soll. Dieser neue Konzern möchte wohl die Außenstelle weiter führen (zumindest vorerst)
    Jetzt meine Frage, im Normalfall ist man ja erst Abfindungsberechtigt, wenn es einen Sozialplan gibt und wenn man eine Kündigung vom Arbeitgeber bekommen hat. In unserem Fall wird es aber vorerst keine Kündigungen geben, da der neue Konzern ja alle erstmal übernimmt. Wenn man jetzt schon eine neue Stelle gefunden hat und selber kündigen müsste, würde da evtl die chance bestehen das Recht auf Abfindung oä einzuklagen? Immerhin hat man es ja schriftlich bekommen, dass die Firma geschlossen wird….
    Hat man da Chancen oder siehts da eher schlecht aus?

  • Ist denn die Kündigung offziell zurückgezogen worden?


    Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen. Bei uns wird ein wesentlicher Teil der Stellen nach Polen verlagert...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Die Frage ist wohl eher, ob es denn bereits offizielle KÜNDIGUNGEN gegeben hat!


    Eine an alle Mitarbeiter versendete Ankündigung, der entsprechende Teil des Unternehmens werde demnächst geschlossen, ist nämlich keine Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses.


    Von daher muss man erst einmal von einem weiterhin bestehenden, d. h. ungekündigten Beschäftigungsverhältnis ausgehen.


    Die Frage, wie es nach der Übernahme des gesamten Unternehmens durch einen anderen Konzern weitergehen wird, ist davon zu trennen. Der neue Besitzer ist zunächst einmal rechtlich an die bestehenden Verträge gebunden, das gilt auch für die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse.


    Kündigt ein Arbeitnehmer ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis von sich aus, weil er z. B. eine andere Stelle gefunden hat, so lässt sich daraus m. W. kein Anspruch auf eine Abfindung ableiten.

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Es gab doch noch gar keine offiziellen Kündigungen soweit ich das verstanden habe, sondern lediglich die Info, dass der Ableger geschlossen werden soll und die Kündigungen erst noch erfolgen.


    Insofern wird es primär darauf ankommen, ob eine etwaige Abfindung im Sozialplan (sofern diese vorgesehen ist) auch für sog. "Eigenkündigungen" gilt oder nicht. Wenn dies nicht der Fall ist oder offiziell gar keine Kündigungen ausgesprochen werden und der Sozialplan damit gar nicht zum tragen kommt, gibt es für eine Eigenkündigung logischerweise auch keinen Anspruch auf eine Abfindung.

  • nein, offiziell gab es noch keine Kündigungen durch den AG, lediglich die offizielle Mitteilung dass es welche geben wird. Im Sozialplan waren Eigenkündigungen schon mit drin, aber er ist eben noch nicht unterschrieben weil eben alles vom Konzern erstmal gestoppt wurde.
    Wollte eben nur wissen ob man, weil es ja eine offizielle "Kündigungsvorwarnung" gab, irgendwie ein bissl Geld rausklagen könnte, weil als Familienvater kann man ja nicht einfach warten bis man richtig gekündigt wird - man hat ja schliesslich auch Verantwortung. Und bis vor kurzem haben auch alle noch mit einer Kündigung bis ende März gerechnet - aber jetzt kam eben die meldung dass der Konzern "aufgekauft" werden soll.
    Aber mancheiner hat sich eben schon umgeschaut udn evtl auch schon was in Aussicht - aber so wie sich das anhört hat man da nicht viele Chancen.... :flop: :flop:
    Trotzdem danke für eure Anmerkungen


    in meinem Fall wäre es auch nicht gewesen um mich zu bereichern, dann wärs mir egal. Ich hätte es eben genommen um den Umzug zurück in meine Heimat (natürlich verbunden mit einer neuen beschäftigung) zu finanzieren; bin nämlich vor ein paar jahren extra wegen diesem Job hier umgezogen. Vielleicht zahlt ja der neue arbeitgeber nen Teil der Umzugskosten .-)

  • Manchmal gibt es bei solchen "Umstrukturierungen" zumeist zeitlich befristetete Angebote in Form einer Prämie an Arbeitnehmer, die freiwillig gehen und nicht bis zur Kündigung warten. Das wäre evtl. eine Lösung, wie man etwas beim alten Arbeitgeber mitnehmen kann, wenn man schon eine neue Stelle hat. Ohne neuen Arbeitsvertrag würde ich mich aber nicht darauf einlassen, zumal man bei einem Aufhebungsvertrag den Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert.


    Wünsche dir viel Kraft für diese nicht sehr angenehme Zeit....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!