Schriftliche Kündigung per email?

  • Mahlzeit,


    folgendes theoretisches Problem: A kündigt seinen (Mobilfunk-, Fitnessstudio-, Internetprovider-, ...) Vertrag per mail und bekommt die Antwort, dass nur eine Kündigung per Fax oder Brief angeommen werde.


    Frage: Ist hier eine rechtsgültige Kündigung zustande gekommen? Der Zugang ist ja durch die Antwortmail bestätigt worden.


    Die AGB sprechen nur von einer "schriftlichen Kündigung". Das einzige Problem, das ich sehe ist, dass die Willenserklärung per mail keine Unterschrift trägt. Aber das tut ja z.B. der Onlinekauf auch nicht.

  • Bei gewillkürter Schriftform gilt, soweit kein entgegenstehender Wille erkennbar ist, grundsätzliche die Auslegungsregel des § 127 II 1, wonach eine telekommunikative Übermittlung (z.B. email) ausreichend zur Wahrung des Formerfordernisses ist.

    Die Regelung ist aber alles andere als klar, siehe Diskussion hier:


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4423538#post4423538

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Kennst du diese neue Suchmaschine? Irgendwie soll die "google" oder so heißen. Da kann man z.B. exakt deine Frage eingeben und erhält die Antwort. Klasse dieses Internet, oder?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Ich weiß zwar nicht, was das mit Polemik im eigentlichen Sinne zu tun haben soll, aber vielleicht finde ich die Antwort ja da, "wo nie die Sonne scheint". ;)
    Ein Forum ist für Diskussionen, Meinungsaustausch und Hilfe bei komplizierteren Dingen gut geeignet. Bei einfachen Fragen, die vermutlich schon zig andere Leute hatten, tut es nach meinem Empfinden eine google-Suche allemal. Ich verstehe halt nicht, wieso man so einen Thread erstellt, wenn eine Suche doch wesentlich schneller geht.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny forgot pw
    Mit Google wäre das Geplauder halb leer.


    Du meinst also, dann wären die ganzen unsinnig gestellten Fragen hier (wie z.B. Deine) nicht vorhanden, und man könnte besser die wichtigen Threads finden?


    Klingt doch so, als ob man das mal versuchen sollte.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny forgot pw
    Mit Google wäre das Geplauder halb leer.


    Ich finde, da hat er aber Recht. Und dass flashawk hier nicht nur für kompetente Antworten, sondern auch für umfangreiches Belehren der User bekannt ist, macht die Sache nicht einfacher...


    Einen schönen Motnag morgen allerseits :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny forgot pw
    Mit Google wäre das Geplauder halb leer.


    Ich finde auch, daß du Recht hast. :top:



    Zum Thema. Also grundsätzlich (sagt auch mein Anwalt ständig) muß man ggf. vor Gericht alles beweisen können. D.h. ein Zeuge würde schon ausreichen um zu beweisen, daß man email, fax usw. abgeschickt hat. So, nun kommt aber die Gegenseite und sagt "habe ich nicht bekommen", muß das aber ggf. auch beweisen können. Und mit beweisen meine ich sämtliche technisch zur Verfügung stehende Hilfsmittel und nicht etwa ein Praktikant, der alles abnickt.


    Zu der -ach so sicheren- Schriftform oder Textform oder wie auch immer mit Einschreiben und Rückschein sei gesagt, daß dieser Nachweis eng juristisch gesehen auch nichts aussagt, denn da drin hätte auch ein leeres Blatt sein können oder auch ein willkürlich verfasster Text.


    Wie ein Gericht letztendlich entscheiden wird ist sehr subjektiv, finde aber daß du gute Chancen hast. Insbesondere dann, wenn dadurch ein Stichtag entscheidend wäre und durch die "Schriftform" nur auf Zeit gespielt wurde, damit die Gegenseite richtig Kasse macht... ;)



    P.S. Ich finde das ganze Kündigungs-Gerummel im Verbraucherrecht ohnehin schikanös. Wenn der Kunde nicht mehr will, dann will er eben nicht... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    die "Schriftform"

    wurde ja auch eingehalten und von
    Briefform oder
    "papierschriftlich" oder
    "mit eigenhändiger Unterschrift"
    stand da nichts.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Re: Schriftliche Kündigung per email?




    Hallo,


    ich habe gerade erst meinen Mobilfunkvertrag per Mail gekündigt und das hat einwandfrei funktioniert. Hab dann nen Tag später ne Mail bekommen das es bearbeitet wird und 2 Tage danach dann die schriftliche Bestätigung.
    Jetzt werd ich halt nur genervt das ich doch Kunde bleuben soll .. aber das ist ein anderes Thema. :cool:

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