Betrieb von 3 Gaststätten in einem Haus erlaubt ?

  • Guten Tag,


    es gibt hier ganze 3 türkische Fressbuden vom niedrigsten Niveau in einem Haus.


    Da sie Ihren Müll teilweise im Haus selbst zwischenlagern bzw. die Mülltonnen mit Essensresten direkt unter den Fenstern des Hauses abstellen, leiden die Bewohner der unteren Etagen unter starker Geruchsbelästigung.


    Im Haus selbst und teilweise in den Wohnungen riecht es nach Abfällen bzw. Essensgerüchen.


    Die Buden sind auch noch mindestens halbe Nacht geöffnet.



    Die Gespräche mit dem Vermieter und Fressbudenbetreibern, bezüglich ordentlicher Müllentsorgung haben kein Erfolg gezeigt.



    Gibt es irgendwelche Verordnungen, Gesetze, die Betrieb von Gaststätten regulieren in Hinsicht auf Anzahl innerhalb eines Hauses ?


    Das Ganze hat sich sehr verschlimmert als die letzte Bude eröffnet wurde.


    Danke für die sinnvollen Antworten.

  • Ob man die Anzahl der gastronomischen Betriebe pro Gebäude z. B. nach einem bestimmten Schlüssel (nur so und so viele Gaststätten dieser und jener Größe pro so und so viele Quadratmeter Nettogrundfläche) begrenzen kann, weiß ich nicht.


    Was man aber auf jeden Fall machen kann, ist wegen Geruchsbelästigungen, evtl. auch Lärmbelästigungen und vor allem wegen der Zwischenlagerung des Mülls im Gebäude die zuständigen Ordnungsbehörden zu verständigen. Die verhängen bei Verstößen entsprechende Bußgelder und machen im Wiederholungsfall solche Buden auch ganz schnell dicht.

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • nein, bezüglich der Anzahl gibt es keine Gesetze. Aber wenn es nach Müll riecht (jetzt, und nicht mal ein paar Tage im Hochsommer), dann stimmt was nicht mit der Hygiene und würde ich schon mal die Lebensmittelüberwachung ins Boot holen.

  • Von möglichen kommunalen Spezialregelungen abgesehen wird's keine anzahlmäßige Festlegung geben. Da müsste man dann ja gleich alle anderen möglichen Faktoren in eine aufzustellende Formel einbeziehen - Quadratmeterzahl, Gästefrequenz, Emissions- und Entsorgungsbelästigung, Öffnungszeiten, Pipapo.


    Jede Lokalität hat ja eine eigene Genehmigung seitens der Stadt bekommen und da denen ja die anderen, älteren Genehmigungen nicht unbekannt sind wird's keine nachhaltigen Bedenken gegeben haben.


    Aber wie schon geschrieben ist der Weg über die Hygiene, Entsorgung, Lärm und Gestank offen wie ein Scheunentor. Falls die Lokalitäten sich in der Hinsicht berappeln sollten würde sich die Frage nach eventuellen Obergrenzen ja sowieso erübrigen.

    Je suis Charlie

  • peeck


    Das habe ich auch gedacht aber mich nicht getraut zu schreiben, blöd ist es nur wenn der Mann vom Ordnungsamt oder der Lebensmittelkontrolleur ein ganz spezielles Verhältnis mit dem Vermieter oder den Fressbuden Betreibern pflegt soll ja nicht selten sein.


    Gruß

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Anruf beim Ordnungsamt, Ratten gesichtet und es geht rund.


    GP

    Toller Tipp :rolleyes: Er kann doch einfach bei der Wahrheit bleiben, auch dann wird sich jemand der Sache annehmen.

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