Simplytel Minus- Vor Gericht ?

  • Was sollte sonst mobile Datenkommunikation sein?
    Natürlich ist damit das Internet gemeint.


    Desweiteren: Dienste können nur genutzt werden, wenn Guthaben auf dem Guthabenkonto ist.


    Wenn die Datenverbindungen aber noch nicht abgerechnet worden sind, befindet sich ja noch Guthaben auf dem Konto, entsprechend kann man auch noch surfen.
    Erst danach wurde ja das Konto belastet.


    Soweit also alles ok und vertragsgemäß.



    Die AGBs sind bisher nunmal eindeutig und du suchst verkrampft nach dem Haar in der Suppe, welches dein Handy rein geschmissen hat.
    Letztendlich kann wie gesagt nur ein Anwalt helfen.

  • Naja, juristisch ist es schlicht so, dass die AGBs unwirksam sein können, wenn sie eine überraschende Klausel enthalten. Meiner Meinung nach ist es schon überraschend, wenn "mobile Datenkommunikationsdienste" (nicht "mobile Datenkommunikaton"!) die ganz normale Interneteinwahl sein soll, wenn diese erstens in einer Reihe mit anderen Diensten genannt wird, denen allesamt gemein ist, dass sie nicht vom Anbieter/Netzbetreiber, sondern von Drittanbietern abgerechnet werden, zweitens dann noch an letzter Stelle genannt werden, obwohl sie in dieser Reihe mit Abstand die häufigste Nutzungsart sein dürften, und drittens (und das ist m.E. das stärkste Argument) die Interneteinwahl an anderer Stelle in den AGB durch einen ganz anderen Begriff bezeichnet wird.

    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus Desweiteren: Dienste können nur genutzt werden, wenn Guthaben auf dem Guthabenkonto ist.


    Wenn die Datenverbindungen aber noch nicht abgerechnet worden sind, befindet sich ja noch Guthaben auf dem Konto, entsprechend kann man auch noch surfen.
    Erst danach wurde ja das Konto belastet.

    Verstehe ich nicht ganz. Wer soll denn hier abrechnen? Die normale Interneteinwahl wird doch genau wie Gespräche und SMS unmittelbar vom Netzbetreiber/Provider abgerechnet und nicht von einem Dritten. Warum sollte also für Interneteinwahl etwas anderes gelten als für Gespräche/SMS, die nur bei vorhandenem Guthaben möglich sind? Nach deiner Argumentation könnte Simply ja auch beispielsweise auch reguläre Festnetzgespräche nachträglich "abrechnen".


    Nur damit wir nicht aneinander vorbeireden: Es geht um die Nutzung von GPRS/EDGE/UMTS im Inland, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Naja, juristisch ist es schlicht so, dass die AGBs unwirksam sein können, wenn sie eine überraschende Klausel enthalten. Meiner Meinung nach ist es schon überraschend, wenn "mobile Datenkommunikationsdienste" (nicht "mobile Datenkommunikaton"!) die ganz normale Interneteinwahl sein soll, wenn diese erstens in einer Reihe mit anderen Diensten genannt wird, denen allesamt gemein ist, dass sie nicht vom Anbieter/Netzbetreiber, sondern von Drittanbietern abgerechnet werden, zweitens dann noch an letzter Stelle genannt werden, obwohl sie in dieser Reihe mit Abstand die häufigste Nutzungsart sein dürften, und drittens die Interneteinwahl an anderer Stelle in den AGB durch einen ganz anderen Begriff bezeichnet wird.


    Natürlich können AGB unwirksam sein.
    Pseudo-Prepaid ist aber Tagesgeschäft. Sollte eine nachträgliche Berechnung (die es bei Postpaid ja eh gibt) gegen Regelungen verstoßen (Prepaid ist kein geschützter Begriff), hätte man das schon vor Jahren mitbekommen. So ein Geschäftsmodell ist ja nichts neues.
    Zudem IST Internet ein Kommunikationsdienst; die Bezeichnung an sich ist also soweit korrekt.



    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Verstehe ich nicht ganz. Wer soll denn hier abrechnen? Die normale Interneteinwahl wird doch genau wie Gespräche und SMS unmittelbar vom Netzbetreiber/Provider abgerechnet und nicht von einem Dritten. Warum sollte als für Interneteinwahl etwas anderes gelten als für Gespräche/SMS, die nur bei vorhandenem Guthaben möglich sind? Nach deiner Argumentation könnte Simply ja auch beispielsweise auch reguläre Festnetzgespräche nachträglich "abrechnen".


    Nur damit wir nicht aneinander vorbeireden: Es geht um die Nutzung von GPRS/EDGE/UMTS im Inland, oder?


    Wo steht denn was, dass nur Leistungen von Fremdanbietern nachträglich berechnet werden? In den AGB nicht.
    Das ist ja gerade die Eigenheit von Pseudo-Prepaid, dass die erbrachten Leistungen des Anbieters nicht in Echtzeit abgerechnet werden. Siehe Link oben.
    Und wenn der Anbieter nunmal die Internetverbundungen der letzten 2 Tage noch nicht berechnet hat, dann ist halt noch Guthaben auf dem Konto; also kann auch weiter gesurft werden.


    Hätten wir hier echtes Prepaid, dann könnte ich das ganze durchaus verstehen. Alles wird in Echtzeit abgerechnet, irgendwann ist kein Guthaben mehr da und dann wird ein Riegel davor geschoben.
    Wir haben hier aber kein echtes Prepaid.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Pseudo-Prepaid ist aber Tagesgeschäft. Sollte eine nachträgliche Berechnung (die es bei Postpaid ja eh gibt) gegen Regelungen verstoßen (Prepaid ist kein geschützter Begriff), hätte man das schon vor Jahren mitbekommen. So ein Geschäftsmodell ist ja nichts neues.

    Es geht ja auch nicht um das Geschäftsmodell als solches, das sicherlich zulässig ist, sondern um die konkrete Ausgestaltung dieser AGBs von Simply. Und diese sind mindestens schlecht gemacht, und ich meine halt auch mit guten Gründen als teilweise unwirksam anzusehen. In Vertragsbedingungen, die einer richterlichen Prüfung standhalten müssen, reicht es eben nicht, einen "richtigen" Begriff (im Sinne von "nicht falsch") zu verwenden. Wenn ich an der einen Stelle der Vertragsbedingungen den Begriff "Datenverbindungen" definiere als "Daten, Fax, Kurzmitteilungen, GPRS oder MMS" und dann später im gleichen Dokument mit "mobilen Datenkommunikationsdiensten" um die Ecke komme, spricht für den Juristen jedenfalls viel dafür, dass hier eben etwas anderes gemeint ist als "Datenverbindungen". Sonst hätte ich ja "Datenverbindungen" gesagt. In gewöhnlichen Texten mag es Ausdruck guten Stils sein, für ein- und dasselbe Ding Synonyme zu verwenden, in juristischen Klauseln ist das Gegenteil der Fall.


    Hier noch ein Gegenbeispiel, diesmal von Callmobile:

    Zitat

    Es kann zu einer verzögerten Abbuchung der vereinbarten Entgelte vom Guthabenkonto des Kunden kommen z.B. bei Nutzung von International Roaming, Mehrwertdiensten oder bei verzögerter Übermittlung der Verkehrsdaten durch den Netzbetreiber an callmobile. Das heißt, die Nutzungen werden zeitlich verzögert auf dem Guthabenkonto des Kunden sichtbar.

    Dies ist doch deutlich klarer: Grundsätzlich werden die Verkehrsdaten, sofern sie direkt vom Netzbetreiber stammen, unmittelbar abgerechnet, es kann aber auch zu einer verzögerten Abrechnung kommen. Hier weiß ich als Kunde wo ich dran bin (ich kann selbst bei Leistungen des Netzbetreibers nie darauf vertrauen, dass nur mein aktuelles Guthaben haftet), ganz anders als bei der kryptischen Formulierung bei Simply.

  • Stimme, was die juristische Beurteilung betrifft, phonefux hier ausdrücklich zu. Es könnte sein, dass dies im Zweifelsfall greift. Aber sicher ist man da immer erst hinterher ... :mad:
    Grundsätzlich würde ich versuchen, ggf. mit dieser Argumentation im Rücken, noch einmal nett auf den Anbieter zuzugehen und (außergerichtlich) um eine tragbare Lösung ringen. Für einen "Leihen" (Laien?) wird das aber nicht so ganz einfach werden ... :rolleyes:

  • es gab vor wenigen Tagen ein Urteil wo ein Mobilfunkbetreiber der auch mit einer Mega-Daten Rechnung kam verurteilt wurde auf diese zu verzichten, Begründung man habe dem Kunden ein Smartphone ohne Flatrate angeboten also falsch beraten da ohne Flatrate die Datentarife so horrend seien das es an Wucher grenzt,


    Vielleicht hilft dir das was , such mal ich habe leider den Artikel hier im Forum nicht mehr gefunden

  • Erstmals vielen Dank für eure tatkräftigen Antworten..


    Mein Anwalt nimmt die Angelegenheiten in die Hand, Ich werde kein Cent bezahlen und werde wenns sein muss bis vors Gericht gehn..
    Ich werde euch auf dem Laufenden halten...


    Grüße

    El`g

  • Zitat

    Original geschrieben von mfshva
    es gab vor wenigen Tagen ein Urteil wo ein Mobilfunkbetreiber der auch mit einer Mega-Daten Rechnung kam verurteilt wurde auf diese zu verzichten


    Hier wird über den Fall bei Teltarif berichtet http://www.teltarif.de/urteil-…ung-recht/news/41975.html


    Allerdings lagen dort die Dinge etwas anders, weil dem Kunden ein Handy zusammen mit einem Tarif verkauft wurde, aber diesem zu einem unpassenden Tarif geraten wurde.


    Bei Simply liegt die Sache wohl anders.
    Das würde ich wohl eher denken, dass die AGB problematisch sind. Der Passus, wo es heißt, Datenverbindungen können nur mit ausreichend Guthaben hergestellt werden, suggerieren einem doch, dass man keine Datenverbindungen mehr bekommt, wenn das Guthaben verbraucht ist. Aber genau das passierte nicht. Die Datenverbindungen wurden weiterhin hergestellt, auch als das Guthaben aufgebraucht war.


    Einen Anwalt einzuschalten halte ich aber auf jeden Fall für eine gute Idee.

  • Zitat

    Original geschrieben von ElaHü


    Einen Anwalt einzuschalten halte ich aber auf jeden Fall für eine gute Idee.


    Ich auch! Mehr noch: da es hier um eine wirklich große Summe bei einem Tarif geht, der zumindest landläufig immer wieder lapidar mit Prepaid = volle Kostenkontrolle in Verbindung gebracht wird, könnte dies mal eine juristische Prüfung von Pseudo-Prepaid gut vertragen.
    Es geht ja im Kern darum, das auch der TS hier von Prepaid ausgegangen ist und somit in die Kostenfalle tappte. Klar steht es in den AGB. Genauso klar wird aber von Simply der Prepaidgedanke unterlaufen. Bestes Beispiel: bei der Bestellung kann man sich entscheiden zwischen Prepaid und Postpaid. Bei Prepaid steht auch noch (clever formuliert) "erhöhte Kostenkontrolle". Nunja. Man kann dazu stehen wie man will, dem oft mit der Materie nicht so vertrauten Kunden wird hier Prepaid suggeriert, aber am Ende ist doch Postpaid drin!!
    Schon immer war ich dafür, dies deutlicher abzugrenzen: Postpaid (wenn man weiß, was man tut) oder echtes Prepaid (um nicht in solche Kostenfallen tappen zu können).


    Dieser Fall hier hat jedenfalls Potential, das gesamte Pseudo-Prepaid der Öffentlichkeit mal näher zu bringen...Meine Meinung jedenfalls.


    Bye, Mike

  • da wird sich bald was aendern denke ich. das urteil des richters wird nur ein anfang gewesen sein damit eine derartige abzocke endlich mal aufhoert. warum 1400 euro abziehen fuer daten wenn man eine flatrate fuer diese menge mit 10-20 euro andecken koennte. ich denke in diese richtung wird es fuehren das bei zu hohen verbrauch eine abdeckelung in hoehe der dafuer vorgesehenen flat faellig wird. jeder richter sieht doch das es sich bei derart hohen forderungen um reine geldmacherei handelt.....
    wuensche dir viel erfolg bei der geschichte und bitte berichte ns wie es weitergeht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!