Was sollte sonst mobile Datenkommunikation sein?
Natürlich ist damit das Internet gemeint.
Desweiteren: Dienste können nur genutzt werden, wenn Guthaben auf dem Guthabenkonto ist.
Wenn die Datenverbindungen aber noch nicht abgerechnet worden sind, befindet sich ja noch Guthaben auf dem Konto, entsprechend kann man auch noch surfen.
Erst danach wurde ja das Konto belastet.
Soweit also alles ok und vertragsgemäß.
Die AGBs sind bisher nunmal eindeutig und du suchst verkrampft nach dem Haar in der Suppe, welches dein Handy rein geschmissen hat.
Letztendlich kann wie gesagt nur ein Anwalt helfen.