Simplytel Minus- Vor Gericht ?

  • Hallo liebes Telefon-Treff Team


    ich hab ein MEGA GROßES Problem.....ich hab auf meiner Simplytel Karte (pripaid-Karte) ein Minus von Sage und Schreibe 1456 € und das alles wegen der automatischen Interneteinwahl (innerhalb 2 Tagen) auf meinem Handy..


    Simply macht mir nun ein Angebot das ich einen 24 Monats-Vertrag abschließen soll und das würde dann in den zwei Jahren auf ca. 1300€ Grundgebühren kommen.


    MEINE FRAGE AN EUCH...


    Ist es sinnvoll bis Vor das Gericht zu gehn und hab ich chancen zu gewinnen?? oder hat man da keine Chancen weil es in den AGB heißt das bis zu 2-3 Tagen die Kosten verzögert abgebucht werden...


    Ich bin auf eure Antworten sehr Dankbar!!


    Grüße
    El`g

    El`g

  • Mit welcher Begründung würdest du denn vor Gericht ziehen wollen? Ich erkenne so keine.


    Wer sich für Pseudo-Prepaid entscheidet muss letztendlich damit rechnen, dass er auch ins Minus kommen kann.

  • Für ein Leihe ist prepaid ein Zeichen dafür das man keine Negativen Beträge bekommt. Und der Anbieter muss technisch in der Lage sein bei einem Minus Betrag sofort das Konto zu sperren.


    Bei meinem Fall, hätte eigentlich Simply nach der ersten Internetverbindung in höhe von 50 Euro mein Konto sperren müssen. Da ich einen Negativen Betrag von 43 Euro hatte.


    Für mich ist das regelrechte Abzocke!!


    Hat keiner bis heute Kalge gegen Simply eingelegt???


    Grüße

    El`g

  • Sorry mit Sperrung meinete ich eigentlich nur, dass simply die weiteren Interneteinwahlen nicht zulassen darf weil ich im Minus bin. Ist doch das selbe mit dem Telefonieren wenn ich im Minus bin dann kann ich auch keine Telefonate führen.
    IST doch eine Prepaid -Karte wenn ich kein Guthaben habe, bekomm ich auch keine Leistungen

    El`g

  • Zitat

    Original geschrieben von phone6782
    Sorry mit Sperrung meinete ich eigentlich nur, dass simply die weiteren Interneteinwahlen nicht zulassen darf weil ich im Minus bin. Ist doch das selbe mit dem Telefonieren wenn ich im Minus bin dann kann ich auch keine Telefonate führen.
    IST doch eine Prepaid -Karte wenn ich kein Guthaben habe, bekomm ich auch keine Leistungen


    Man sollte sich immer die AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) durchlesen. Denn diese regeln das Vertragsverhältnis. Klagen kannst Du immer, aber mit Erfolg nur, wenn die AGB gegen geltendes Recht verstoßen oder wenn simply gegen die eigenen AGB verstoßen hat.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| C24 + AmEx + DKB + Sparkasse | Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90 GB für rechnerisch 14,66 €/Monat | Mobilfunk: SIMon mobile(15 GB im Vodafone-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 8,99 €/Monat)

  • und das bedeutet nun ich muss zahlen ?



    beim einem älterem Thema unter Prepaid: Simply Prepaid Minus
    Hat der Autor gemeint das bei ZDF Simply keine chance hatte, und der Mandant den negativen Betrag nicht zahlen musste.
    Kann leider den beigefügten ZDF link nicht öffnen ??


    Was meint Ihr dazu?





    Simply Prepaid Minus
    Hallo,


    gestern im ZDF wurde wieder mal gezeigt was Simply für eine Firma ist.


    Ein Prepaid Nutzer häufte durch nachberechneten Datenverkehr ein Minus von mehreren Tausend Euro auf.


    Simply forderte den Mann auf diesen Betrag zu zahlen,es kamen Briefe von Inkasso und Trallala. Aber er zahlt nicht-und das ist auch gut so.


    Rechtlich würde Simply diesbezüglich keine Chance haben,deswegen hat diese Firma auch noch nie eine Rechtsverfolgung eingeleitet.


    Also nicht bange machen lassen und nicht zahlen.

    El`g

  • Also grundsätzlich ist die spätere Berechnung nunmal erlaubt und die Kosten sind ja vermutlich auch - wenn auch unbewusst - von deinem Handy verursacht worden.


    Du kannst es natürlich darauf ankommen lassen und das Konto nicht ausgleichen - hier würden wir aber aussteigen, da eine Rechtsberatung nicht erlaubt ist.
    Ein Beratungsbespräch bei einem Fachanwalt würde sich anbieten.

  • In den AGB steht dazu folgendes:

    Zitat

    simply weist ausdrücklich darauf hin, dass Roamingver- bindungen, Verbindungen zu Premiumdiensten, über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommene Mehrwertdienste sowie mobile Datenkommunikationsdienste verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können und deshalb eine verzögerte Abrechnung erfolgen kann. Dies erfolgt dann in einer der darauf folgenden Rechnungen.

    In Betracht kommen hier ja nur "mobile Datenkommunikationsdienste". Aber was soll das sein? Die ganz reguläre Datenübertragung kann eigentlich nicht gemeint sein, die bezeichnet Simply an anderer Stelle schlicht als "Datenverbindung". Es muss ja etwas von einem Drittanbieter sein, dann passt es auch in die Reihe der gemeinsamen Nennung mit Roaming, Mehrwertdiensten und Premiumdiensten. Bei 0815-Datenverbindungen, die vom Netzbetreiber unmittelbar abgerechnet werden, gibt es doch eigentlich keinen Grund, warum nicht zuvor ein Abgleich mit dem Guthaben erfolgt und die Grundregel laut AGB gilt:

    Zitat

    Die Dienstleistungen von simply können nur genutzt werden, wenn ein ausreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto vorhanden ist.

    Also meines Erachtens sind die AGB hier alles andere als eindeutig und wasserdicht.


    Dies ist aber wie schon gesagt ganz eindeutig ein Fall für den Anwalt

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