ZitatOriginal geschrieben von kues
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Ach Mensch.... Ich Brauch ein bleues!!!
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ZitatOriginal geschrieben von kues
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Ach Mensch.... Ich Brauch ein bleues!!!
Habe die Tage bei Amazon ein Eau de Toilette bestellt. Lieferung an Packstation nicht möglich lt. Amazon, die sind bei "Gefahrgut" recht restriktiv.
Nun werde ich vsl. nicht anwesend sein, wenn DHL dann kommt. Bestehen Chancen, dass DHL das Ding trotz seiner Gefährlichkeit in die PS einliefern lässt (so läuft das bei mir in der Regel wenn ich nicht angetroffen werden konnte)?
Ich denke schon, dass DHL das machen wird. Es lässt sich von außen vermutlich nicht erkennen, was im Paket ist.
DHL hat mir auch schon eindeutig als Gefahrgut gekennzeichnete Pakete in die PS gestellt. Es handelte sich um CO2-Behälter von Sodaclub die mit "UN 1017 Umverpackung" gekennzeichnet sind.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Habe die Tage bei Amazon ein Eau de Toilette bestellt. Lieferung an Packstation nicht möglich lt. Amazon, die sind bei "Gefahrgut" recht restriktiv.
Nun werde ich vsl. nicht anwesend sein, wenn DHL dann kommt. Bestehen Chancen, dass DHL das Ding trotz seiner Gefährlichkeit in die PS einliefern lässt (so läuft das bei mir in der Regel wenn ich nicht angetroffen werden konnte)?
Die Gefahrgut-an-Packstation-Problematik sollte eigentlichs chon längst behoben sein bzw. war es auch kurzzeitig. ich weiß nicht, woran es letztendlich liegt. ursprünglich hieß es, dass die DHL da nicht mitspielt...
ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
Ich denke schon, dass DHL das machen wird. Es lässt sich von außen vermutlich nicht erkennen, was im Paket ist.
Normalerweise klebt ein kleines Zeichen oben auf dem Paket (schwarz-weiße Dreiecke), dass die Sendung als Gefahrgut kennzeichnet. Ob der Bote trotzdem an die Packstation umleitet, hängt wahrscheinlich von seiner Aufmerksamkeit/Wissen ab.
Sendung kam erst heute und wurde vom Nachbarn angenommen. Von daher kann ich nichts berichten in Sachen PS. Kennzeichnung war wie beschrieben angebracht.
knocker: Was meinst du mit "Problematik"? Lief das was schief?
Amazon ist einer der wenigen Versender der Geräte mit lithiumhaltigen Batterien gemäß GGVSEB/ADR korrekt labelt. Lithiumbatterien sind Gefahrgut nach UN-Klasse 9, lassen sich aber auch beim Amazon problemlos an ein PS schicken.
Das ist das Tolle an den Gefahrgutvorschriften: Im Vorfeld ein Riesenaufwand in Sachen Labeling / Verpackung / Dokumentation, dem 08/15-Zusteller ist aber wohl ziemlich wurst bzw. gar nicht richtig bekannt, was er der gerade auf's Zustellfahrzeug wirft.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
knocker: Was meinst du mit "Problematik"? Lief das was schief?
Nein, nicht schief. Es war so, dass aufgrund der Gefahrgut-Vorschriften Lieferungen an Packstationen nicht möglich war. Dies ist eine DHL-Sache, Amazon kann dafür nichts.
Aufgrund von zahlreichen Kundenbeschwerden wollte man mit DHL eine Lösung finden, die es auch kurzzeitig gab. Vor Weihnachten konnte diese von Dir schon genannten Gefahrgut-Artikel auch wieder an Packstationen geliefert werden. Und jetzt eben wieder die gleiche Problematik...
ZitatAmazon ist einer der wenigen Versender der Geräte mit lithiumhaltigen Batterien gemäß GGVSEB/ADR korrekt labelt. Lithiumbatterien sind Gefahrgut nach UN-Klasse 9, lassen sich aber auch beim Amazon problemlos an ein PS schicken.
Die genaue Klassifizierung kenne ich nicht. Scheinbar scheint es bei Geräten mit Lithium-Akkus zu klappen. Bei EDT oder Deo (L'oreal Men Expert ) gibt es dagegen wieder Probleme.
ZitatDas ist das Tolle an den Gefahrgutvorschriften: Im Vorfeld ein Riesenaufwand in Sachen Labeling / Verpackung / Dokumentation, dem 08/15-Zusteller ist aber wohl ziemlich wurst bzw. gar nicht richtig bekannt, was er der gerade auf's Zustellfahrzeug wirft.
:top:
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Amazon ist einer der wenigen Versender der Geräte mit lithiumhaltigen Batterien gemäß GGVSEB/ADR korrekt labelt. Lithiumbatterien sind Gefahrgut nach UN-Klasse 9, lassen sich aber auch beim Amazon problemlos an ein PS schicken.
DHL sagt dazu:
"Jedes Versandstück mit Lithiumbatterien der UN-Nrn. 3090, 3091, 3480 und 3481 muss
gem. Sondervorschrift 188 f) ADR gekennzeichnet sein. Ausgenommen hiervon sind Versandstücke, die
- in Ausrüstungen (einschl. Platinen) eingebaute Knopfzellen-Batterien,
- höchstens vier in Ausrüstungen eingebaute Zellen oder
- höchstens zwei in Ausrüstungen eingebaute Batterien
enthalten"
Quelle: http://www.dhl.de/content/dam/…hrgutregelung-01-2011.pdf
Die meisten Produkte enthalten doch höchstens zwei Batterien oder höchstens vier Zellen, insofern ist eine Kennzeichnung doch nicht notwendig - außer man bestellt mehrere Produkte in einem Paket.
In den AGB von Packstation habe ich gar keine Regelungen zu Gefahrgut gefunden, das obige Merkblatt geht auf die PS auch nicht ein. Insofern sehe ich eigentlich keinen Grund, warum für Sendungen an PS andere Regeln gelten sollen als an Hausadressen.
Nur sind die Lithiumbatterien in den seltensten Fällen in die Ausrüstungen eingebaut. Dies setzt eine zumindest vorübergehend feste Verbindung der Lithiumbatterie mit dem Gerät, für dessen Betrieb sie bestimmt ist voraus (im Gerät versenkt, Akkudeckel, Clipakku).
Das typische Versandszenario ist in aller Regel der Versand von Lithiumbatterien mit Ausrüstungen (Batterien sind dem Gerät nur beigelegt), und nicht in Ausrüstungen.
Von daher greifen die Ausnahmen von der Kennzeichnungs- und Dokumentationspflicht nach SV 188 f) ADR regelmäßig nicht.
ich hab bei amazon in den whd ein asus tf101 gekauft
bei dem teil fehlte das keydock .
jetzt soll ich das ding zurück schicken und mir ein neues bestellen .
die problematik ist das die dinger jetzt 20 € teurer sind !!!
ist das normal ??
ZitatOriginal geschrieben von BBB27
ist das normal ??
ja
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