Diskussion: Großer allgemeiner Amazon Thread (News, Infos, Schnäppchen, allgemein etc.) Teil 2

  • Eine Frage an Euch...
    Habe bei Amazon Warehousdeals einen TV gekauft. Beim Auspacken viel mir auf das der TV auf der Rückseite 4 bis 5 rießige Schrammen hat, vermutlich vom schlecht eingepackten Standfuß. Kein Problem, habe bei Amazon angerufen und das Problem geschildert. Der Mitarbeiter meinte er würde sich mit der Fachabteilung kurzschließen zwecks eines Preisnachlasses und mich zurückrufen. Dies ist nun zwei Tage nicht passiert also habe ich mich gemeldet. Auskunft des Mitarbeiters war das man keine Preisnachlässe gewähren kann wenn über Warehouse gekauft wurde...?
    Hat sich da was geändert, bis vor kurzem ging das ja noch? Oder liegt das speziell an meinem Amazon Konto?

  • Mich würde es doch sehr wundern, wenn man auf ein wegen Beschädigungen reduziertes Produkt hinterher nochmal Rabatt bekäme.


    Aber persönliche Erfahrung habe ich damit keine.

    Viele Grüße
    Martin

  • Der Artikelzustand war beschrieben als gebraucht sehr gut mit minimalen Gebrauchtspuren, beim Auspacken waren dann diese 4 bis 5 Schrammen Größe je. ca 10 bis 15 cm. auf dem Gehäuse...
    Mich wundert ja auch nur das man sich mit der Fachabteilung beraten muß und nicht gleich ja oder nein sagt.

  • Wenn sich die Beschreibung mit dem tatsächlichen Zustand beisst,


    a) widerrufen (nach vorheriger "Androhung"), oder
    b) Sachmängelrechte ausüben (u.a. Nachlieferung eines mangelfreien Geräts verlangen, ggf. bei Nichtnachkommen Minderung des Kaufpreises erklären).

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn sich die Beschreibung mit dem tatsächlichen Zustand beisst,


    a) widerrufen (nach vorheriger "Androhung"), oder
    b) Sachmängelrechte ausüben (u.a. Nachlieferung eines mangelfreien Geräts verlangen, ggf. bei Nichtnachkommen Minderung des Kaufpreises erklären).


    a) richtig, zurückschicken, dann gibt's die Gutschrift über den Warenwert.
    b) Warehouse Deals sind in Ihrer Beschaffenheit einzigartig, denn es handelt sich um Gebrauchtware. Demzufolge gibt es hier auch keine Nachlieferung, denn es gibt dieses Produkt in diesem Zustand kein zweites Mal (auch bei einem Artikel, der z.B. 2x im Zustand "Gebraucht-Gut" vorhanden ist, gibt es Unterschiede im jeweiligen Zustand...).


    Die Sachmängelhaftung ist davon natürlich unberührt.


    Minderung des Kaufpreises im Rahmen der Sachmängelhaftung? Die Theorie ist in der Praxis wohl kaum umsetzbar bzw. lohnenswert..


    Preisnachlass im Rahmen der Widerrufsfrist: Tja, das ist in der Tat ein schwieriges Thema. Hier kommt es immer auf den genauen Sachverhalt an und sicher ist dies auch vom jeweiligen Bearbeiter abhängig.

  • Ich habe schon bei Warehouse einen preisnachlass bekommen. Bei meinem Dolby Suround fehlten die klebefüsse und das gab 15 Euro retoure.

    Made in Bavaria

  • Also nun hat sich die Sachlage geklärt...
    Habe einen kleinen Preisnachlass angeboten bekommen, da es sich um eine leichte Beschädigung der Ware auf dem Transportweg gehandelt hat. Was an einer etwas unvorsichtigen Verpackung eines Zubehörteils lag.

  • Kurze Frage zum Trade In. Ich möchte ein Spiel hinschicken und bekomm ja eine vorgedruckte Paketmarke. Muss ich bei der Post jetzt die 6,90 zahlen und bekomm die hinterher wieder als Gutschein oder aufs Konto erstattet oder geb ich einfach nur das Paket ab und das wars? Danke.

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