ZitatOriginal geschrieben von MarianP
Die Rückversandkosten bei einem Widerruf im Rahmen eines Fernabsatzvertrags müssen per Gesetz nur vom Käufer getragen werden, wenn die zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt und die Gegenleistung bereits erbracht wurde (siehe § 357 II BGB S. 3). Es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Schönes Durcheinander hier.
Nach dem Gesetz muss der Käufer überhaupt keine Rückversandkosten tragen. Das Gesetz ermöglicht nach den oben genannten Bedingungen dem Unternehmer lediglich, dem Verbraucher vertraglich, also durch gesonderte Vereinbarung etwa per AGB die Kostentragungspflicht aufzuerlegen. Die Tragung der Rücksendekosten ist also auch bei einem Warenwert bis 40€ nur fakultativ und nicht obligatorisch.
Die Kostentragungspflicht hinsichtlich der Hinsendekosten hat überhaupt nichts mit dem Warenwert zu tun und liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (immer) beim Unternehmer.
@Buchlieferung: Am Abend des 07.05. (direkt bei Amazon) bestellt mit 9-12 Tagen Lieferzeit, heute ging es in den Versand. Soviel dazu