Das war vor nicht langer Zeit nachweisen und benachrichtigt den Empfänger zeitnah darüber, haftet der Empfänger.
Ergo: ja, wenn der Empfänger über die Ablage informiert ist und das sogar mit Beweisfoto, sollte er schleunigst nach Hause fahren und das Paket sichern.
Gibt's dazu etwas Offizielles? Das widerspricht allen Darstellungen die mir bekannt sind. Einzige Ausnahme wäre natürlich B2B, aber darüber sprechen wir hier denke nicht.
https://neumann-recht.de/paket-verschwunden-wer-haftet/