Hallo zusammen!
Auf lawblog.de habe ich heute einen interessanten Artikel über die Rechtmäßigkeit astronomischer Preise für die Datennutzung bei fehlender Datenoption gesehen.
Im vorliegenden Fall hatte jemand einen Tarif abgeschlossen, war aber bei Vertragsschluss nicht ausreichend über die Höhe möglicherweise anfallender Kosten informiert werden.
Das Gericht hat die Kosten pro MB zwar nicht grundsätzlich für sittenwidrig erklärt, sondern nur die mangelnde Beratung moniert. Trotzdem ist es ein Urteil in die richtige Richtung, auch wenn es noch nicht von höchster Instanz entschieden worden ist.
Ob aber E-Plus bzw. der entsprechende Provider im E-Plus-Netz hier den BGH anrufen will?
Gruß
s33th3light