LG Münster: astronomische Datenkosten bei fehlender Beratung unrechtmäßig

  • Hallo zusammen!


    Auf lawblog.de habe ich heute einen interessanten Artikel über die Rechtmäßigkeit astronomischer Preise für die Datennutzung bei fehlender Datenoption gesehen.
    Im vorliegenden Fall hatte jemand einen Tarif abgeschlossen, war aber bei Vertragsschluss nicht ausreichend über die Höhe möglicherweise anfallender Kosten informiert werden.
    Das Gericht hat die Kosten pro MB zwar nicht grundsätzlich für sittenwidrig erklärt, sondern nur die mangelnde Beratung moniert. Trotzdem ist es ein Urteil in die richtige Richtung, auch wenn es noch nicht von höchster Instanz entschieden worden ist.
    Ob aber E-Plus bzw. der entsprechende Provider im E-Plus-Netz hier den BGH anrufen will?


    Gruß
    s33th3light

    Wer fühlt, was er sieht, gibt, was er kann.

  • An Stelle von F (= Freenet?) würde ich das Urteil schnell in der Versenkung verschwinden lassen, bevor sich noch die nächste Instanz der (m.E. nachvollziehbaren) Rechtsauffassung anschließt. Im Übrigen ist die Revision hier ohnehin nicht zugelassen worden.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    An Stelle von F (= Freenet?) würde ich das Urteil schnell in der Versenkung verschwinden lassen, bevor sich noch die nächste Instanz der (m.E. nachvollziehbaren) Rechtsauffassung anschließt. Im Übrigen ist die Revision hier ohnehin nicht zugelassen worden.


    Womit ja noch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bleibt. Die Frage ist aber wirklich, ob ein Interesse an einer höchstrichterlichen Klärung besteht. Habe da so meine Zweifel.

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