Motorola / T-Mobile Support

  • Danke DaFunk!


    Das erste Urteil hatte ich bereits im dem Fax angemerkt, aber das haben
    die sehr wahrscheinlich überlesen! Die Telekom halt :(


    Was die Gerätesubvention angeht, so denke ich dass die mir mitteilen
    werden, dass die Geräte zwar subventioniert sein werden, jedoch nur auf
    Basis der Subvention einer Vertragsverlängerung (bzw. Wandlung) und
    das diese Subvention geringer ausfällt.


    Heisst doch für mich, dass ich mit Wandlung des Vertrags (Mobiltelefons)
    auf einen Teil der mir zustehenden Subvention verzichte (da ich das höher
    subventionierte Handy ja wieder abgebe, oder nicht?
    Das kann doch so nicht wirklich rechtens sein, oder?

  • Ich würde auf der Basis des Urteils behaupten, dass man nicht auf einen Teil der Subvention verzichten muß.


    Letztendlich hast du ja den Mobilfunkvertrag abgeschlossen und für die Laufzeitbindung den Geldbetrag erhalten. Der Bonus war, dass man beispielsweise ein Handy für 1 € statt 300€ bekommt.
    In diesem Fall bin ich der Meinung, dass man gestützt auf das Urteil entweder verlangen kann bei Rücktritt vom Kaufvertrag auch ausdem Mobilfunkvertrag entlassen zu werden, bzw. den vollen Gerätepreis ausbezahlt zu bekommen.
    Die Subvention ist immerhin auch so etwas wie die Grundlage des Mobilfunkvertrages. Darauf hat man IMHO auch einen Anspruch, der durch den Mobilfunkvertrag begründet wird. Die Vereinbarung ist ja in der Kombination "schließe ab und du erhältst folgende Vergünstigung".


    Deswegen auch meine Ansicht, dass du den Kaufpreis des Gerätes plus Subvention zurückfordern kannst. Zumindest wirst du, sofern es sich bei der Subvention um die eines Neuabschlusses handelt, verlangen können, auch nach der Rückgängigmachung des Kaufvertrages wieder die Neuabschlußsubvention zu erhalten.


    Ich würde dir aber unabhängig davon raten, mit den ganzn Unterlagen zum Verbraucherschutz zu gehen. Die bringen vielleicht mehr Druck hinter die Sache.;)


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Danke DaFunk,


    der Tip mit den Unterlagen zum Verbrauchenschutz zu gehen ist gut.
    Gibt es da bestimmte Organisationen (die sich zum Beispiel auf
    Dienstleistungen dieser Art spezialisiert haben) oder muss ich mich da
    an eine Art Dachorganisation wenden?


    (Ich hätte nie gedacht, dass es mir Spaß machen würde mich durch Urteile
    und [zumindest kleine] Gesetzestexte zu arbeiten...)

  • Zitat

    Original geschrieben von Khadgar
    (Ich hätte nie gedacht, dass es mir Spaß machen würde mich durch Urteile
    und (zumindest kleine) Gesetzestexte zu arbeiten...)


    Das hätte ich früher auch nicht gedacht und jetzt mache ich es sogar in meiner Freizeit;)



    Zitat

    Gibt es da bestimmte Organisationen (die sich zum Beispiel auf
    Dienstleistungen dieser Art spezialisiert haben) oder muss ich mich da
    an eine Art Dachorganisation wenden?


    Da es sich um einen normalen Kaufvertrag handelt, sollte dir eigentlich jeder Verbraucherverein in deiner Nähe weiterhlfen können.
    Die haben mit viel Glück sogar ähnliche Fälle und können gute Tips geben.
    Was du probieren könntest, ist ob dir die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. helfen kann. Die ist mir im Zusammenhang mit der faircom-Problematik sehr positiv aufgefallen.
    Du kannst dir aber auch unter http://www.verbraucherzentrale.de eine Beratungsstelle in deinem Bundesland und dort in deiner Nähe suchen.
    In den Beratungsstellen wird dir sicher weitergeholfen, du kannst aber meist auch telefonisch oder schriftlich Rat einholen.


    Angebot der Verbraucherzentrale Bayern:

    Zitat

    Rechtsberatung
    Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Händlern, Handwerkern, Herstellern und Veranstaltern vor und nach einem Vertragsabschluss.


    Normalerweise solltest du bei der Verbraucherzentrale gut aufgehoben sein:)


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Klasse, ich habe Heute ein Angebot der Telekom über drei Handys
    erhalten welche meinen Vorstellungen näher kommen und habe dieses
    doch glatt komplett gelesen (Jaja, wer lesen kann ist im Vorteil, ich weiß
    *g*):


    "Bitte beachten Sie:


    Ihre bestehende Vertragslaufzeit bleibt bei diesem Rücktritt unverändert.
    Daher werden für die hier angebotenen Mobiltelefone nicht die
    vergünstigten Preise, sondern die Verkaufspreise ohne Vertrag zugrunde
    gelegt. Bei der genannten Zuzahlung handelt es sich nur um die Differenz
    zwischen diesen Kaufpreisen."


    ...Toll...
    Ich habe denen daraufhin Heute ein Fax geschickt in welchem ich mit
    Verweis auf die Paragraphen 323, 437, 439, 611 und 626 des BGB
    und das oben genannte Urteil des AG Düsseldorf meinen fristlosen
    Rücktritt erkläre und die Bestätigung binnen einer Woche fordere.


    Bin mal gespannt was nun passiert :)

  • Die Telekom geht in die dritte Runde


    > Sie möchten wissen, warum Sie beim Tausch Ihres Mobiltelefons etwas
    > bezahlen sollen.


    > Ihr Mobiltelefon kostete - wenn Sie keinen Mobilfunk-Vertrag
    > abschliessen - zum Kaufdatum 349,95 EUR (brutto). Dieser Preis rechnen
    > wir auf den Kaufpres Ihres neuen Handys an. Sie zahlen nur die
    > Differenz zwischen den beiden Kaufpreisen. Dafür erhalten Sie von uns
    > ein originalverpacktes, neues Mobiltelefon. Die Laufzeit Ihres Vertrags
    > bleibt hierbei unverändert.


    > Sie sind uns als Kunde wichtig. Daher ermäßigen wir für Sie die Zuzahlung
    > für folgendes Mobiltelefon auf:


    > Nokia 6310i 0,00 EUR Zuzahlung


    > Vielleicht möchten Sie unser Angebot vor diesem Hintergrund nochmal
    > überdenken? Ergänzen Sie einfach das Formulat mit dem Angebot und
    > senden Sie es uns zurück. Sie erhalten dann schnellstmöglich Ihr neues
    > Mobiltelefon. Vielen Dank.


    Das ist das gesamte erhaltene Schreiben und ich muss sagen ich finde es
    ziemlich unverschämt (fast) garnicht auf mein Schreiben einzugehen,
    sondern einen Formbrief zu verschicken der in etwa die Thematik trifft.


    Die Antwort auf dieses schreiben der Telekom wird wie folgt aussehen und
    ich hoffe damit dann dieses Kapitel schnellstmöglich schliessen zu können:


    > Da der zum 03.09.2002 geschlossene Dienstvertrag, nach §611 BGB,
    > über Mobilfunkdienstleistungen ein einheitliches Rechtsgeschäft mit dem
    > Kaufvertrag über ein Mobiltelefon der Art „Motorola T720“ darstellt und
    > Sie nicht in der Lage sind das mangelhafte Mobiltelefon nach §439 BGB
    > zu reparieren oder gegen eines der genannten Art auszutauschen und
    > des Weiteren nicht in der Lage sind mir ein ansprechendes anderes
    > Angebot zu unterbreiten fordere ich von Ihnen die fristlose Wandelung
    > des gesamten Vertrages nach §437 BGB Absatz 2 und §323 BGB Absatz
    > 5 aus wichtigem Grunde nach §626 BGB und dem Urteil des Amtsgerichts
    > Düsseldorf vom 15.06.2000 (Aktenzeichen 34 C 3564/00) binnen einer
    > Woche zu bestätigen.


    Wenn jemand von Euch konstruktive Kritik an dem Schreiben äußern
    möchte wäre ich über jeden Vorschlag sehr erfreut.

  • Bin begeistert, hört sich gut an. Hätte mein Anwalt nicht besser ausdrücken können.


    weiter so:top: :top: :top: :top:


    Gruß


    emjay

    Gruß


    Martin

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!