Das Urteil ist übrigens unter: Az: 34 C 3564/00 zu finden (falls es wen
interessiert).
Motorola / T-Mobile Support
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So, nun wieder "mit meinem Karma im Einklang" möchte ich mal schildern
was mir Gestern in zwei T-Punkten in Münster wiederfahren ist:
(In Kernaussagen)1)
"Das ist nicht unser Problem sondern ein Gerätefehler. Also wenden Sie
sich an Motorola"
(wenige Minuten später) "Das ist garkein Fehler"....
"Wir schicken dass nicht ein" (weil Motorola auch kein Backup hat).
(Auf die Frage von mir ob er seinen Nacherfüllungspflichen nicht
nachkommen wolle) "Ja. Derzeit können wir nichts machen".2)
"Das Gerät fuktioniert doch" (Habe den Verkäufer dreimal belehrt, das
das Gerät zwar funktioniert aber nicht voll funktionsfähig ist!)
"Da können wir nichts machen da Motorola auch kein Update hat"
"Wenden Sie sich an Motorola"
(Habe dann versucht ihn davon überzeugen das die T-Mobile AG mein
Vertragspartner ist, dessen Vertretung er darstellt)
"Das Gerät läuft doch" (Erklärung der "vollen Funktionsfähigkeit" anhand
der Mengenlehre versagte ebenfalls).
"Wenden Sie sich für Wandlungen an folgende Fax-Nummer"(Da habe ich aufgegeben und bin Wutentbrannt gefahren.)
Was meinen die Juristen und Euch zu einem solche Verhalten der
Telekomler? -
Du müsstest das Gerät dort umtauschen, wo du es gekauft hast. Beim 1. mal wollten die mich im T-Punkt auch so abspeisen. Versuch es mal mit der von dir erwähnten Fax Nummer (0228 939-7031) mit sämtlichen Belegen einschl.der Kaufrechnung. Die sind dort sehr entgegenkommend. Übrigens hast du keine Chance die telefonisch zu erreichen.
Gruß und viel Glück
emjay:top:
P.S. Würd mich interessieren, was draus geworden ist.
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Emjay:
"...dort umtauschen wo du es gekauft hast."Ich habe das Gerät via T-Mobile.de erworben, also müsste sich doch
jeder T-Punkt dieser Sache annehmen.Aber das mit den Kaufbelegen ist ein guter Hinweis. Danke
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Zitat
Original geschrieben von emjay
Die Wandlung ist kein Problem. Bei T- Mobile haben die mir anstandslos ein Angebot über 3 andere Handys gemacht(preislich allerdings total uninteressant). Alternativ blieb mir die Wandlung des Vertrages, die sich allerdings nur auf das Handy bezog und nicht auf den Mobilfunkvertrag.
Klasse gell?
P.S. Vergiß nicht, sämtliche Belege über die Umtauschaktionen aufzubewahren.
Viele Grüßeemjay:(
Eigentlich schon klasse, weil die Netzbetreiber dir ja nicht nur den lächerlichen Kaufpreis zurückzahlen müssen, sondern Kaufpreis plus Gerätesubvention , also den Preis, wie er immer klein als Preis ohne Vertrag angegeben ist.
Dazu gibt es Urtele, die ich eigentlich als Shortlinks im Browser hatte, aber sie sind weg und ich finde sie gerade nicht:(
Erkundige dich mal in dieser Richtung;)ZitatOriginal geschrieben von Khadgar
Danke DaFunk,Dejure.org hat mir Google auch direkt ausgeworfen! Die Seite scheint
echt gut zu seinBitteschön!:)
Dejure ist mein Favorit, schon allein deshalb, weil sich die Seite auch auf einem iMode-Handy anzeigen lässt, aber das ist ein anderes Thema;) .
Aktuell sind die auch, also alles, was man braucht.ZitatOriginal geschrieben von Khadgar
<gefährlichesHalbwissen>
Die erfüllen Ihren Teil des Vertrags soweit nicht, als dass sie nicht in der
Lage sind mir ein voll-funktionsfähiges Mobiltelefon auszuhändigen und ich
dann sagen kann "So... Das wars.... Gebt mir mein Geld wieder, ich bin
weg"... oder so ähnlich
Das ist natürlich wirklich gefährliches Halbwissen:D , weil man den Kaufvertrag so nach zwei gescheiterten Nacherfüllungen los wird, aber den Mobilfunkvertrag irgendwie kippen muß. Und genau da liegt das Problem, da dieser ja erfüllt wird. Man kann telefonieren, allerdings nur mit dem alten Handy. Da ist die von mir oben geschilderte Lösung eben die einachste, doch hier gilt es Überzeugungsarbeit zu leisten, wenn man nicht aufs Gericht gehen will.Andere Möglchkeit ist natürlich die Minderung. Denn zumindest der Kaufpreis wäre zu mindern, wenn das Gerät mangelhaft ist und man es trotzdem behält.
ZitatOriginal geschrieben von Khadgar
"Das ist nicht unser Problem sondern ein Gerätefehler. Also wenden Sie
sich an Motorola"
Das ist da Problem des Händlers, weil der immerhin noch für die Gewährleistung zuständig ist. Leider vergessen das viele Händler, sobald das Geld in der Kasse liegt.ZitatOriginal geschrieben von Khadgar
"Wir schicken dass nicht ein" (weil Motorola auch kein Backup hat).
(Auf die Frage von mir ob er seinen Nacherfüllungspflichen nicht
nachkommen wolle) "Ja. Derzeit können wir nichts machen".
Umso besser. Wenn die Nacherfüllung unmöglich ist, braucht man keine Fristsetzung zur Nachbesserung, sondern kann gleich auf Rücktritt oder Minderung übergehen.ZitatOriginal geschrieben von Khadgar
Das Gerät fuktioniert doch" (Habe den Verkäufer dreimal belehrt, das
das Gerät zwar funktioniert aber nicht voll funktionsfähig ist!)
"Da können wir nichts machen da Motorola auch kein Update hat"
Eine Funktion, die da sein sollte, aber nicht da ist, stellt selbstverständlich auch einen Mangel dar.
Wenn man nicht Nacherfüllen kann,sind wir schon wieder bei Minderung oder Rücktritt.ZitatOriginal geschrieben von Khadgar
(Da habe ich aufgegeben und bin Wutentbrannt gefahren.)
Ähnlich ist es mir damals mit dem N21i von Eplus gegangen, das ja in einigen Punkten von der Beschreibung abwich. Allerdings konnte man mich schnell ,mit einer recht ordentlichen Preisminderung erfreuen:D . Einfach nicht locker lassen und die "ich gehe hier nicht weg, bevor..."-Karte ausspielen. Du bist der Kunde und hast nicht bekommen, wofür du bezahlt hast.Und zum Schluß noch einmal zum Rücktritt:
Man erhält ja die Gerätesubvention als Belohnung für den Vertragsabschluß bzw.die Vertragsverlängerung. Hat man das Handy, ist alles in Ornung und man ist belohnt. Muß man vom Vrtrag zurücktreten, weil das Gerät mangelhaft ist und möchte kein anderes Gerät kaufen, erhält man einen lächerlichen Euro zurück und ist nicht mehr "belohnt", obwohl man ja nach den Unterlagen gerade für den Abschluß den verbilligten Preis erhält. Also ist die logische Folge, dass der Händler den normalen Gerätepreis ohne Vertrag erstatten muß (Gerätepreis + Subvention).Die Angaben sind ohne Gewähr, aber trotzdem richtig:D
Gruß
DaFunk -
DaFunk:
Ich habe mal versucht nach den Bestimmungen betreffend der Geräte-
subvention bei Rücktritt vom Vertrag zu googeln, aber irgendwie
finde ich wohl nicht die richtigen Stichworte
Kannst du eventuell nochmal schauen ob die Bookmarks noch irgendwo
bei dir herumfliegen oder mir den ein oder anderen Tip bezüglich der
Optimierung der Suchanfrage geben?Danke,
Khadgar -
emjay:
Ich habe übrigens gerade einen Brief vom T-Mobile erhalten und da du
gerne wissen wolltest wie es weiterging hier der Auszug:"
<Hier Briefkopf unf Anrede einsetzen>Sie bitten uns, Ihr Mobiltelefon gegen ein neues Handy zu tauschen, da
es schon mehrmals defekt war.
Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihr Mobiltelefon einwandfrei
funktioniert. Da wir es nicht dauerhaft reparieren können, bieten wir Ihnen
gern folgende Handys zu Auswahl an:Nokia 6310i Silber 50,00 EUR Zuzahlung
Siemens S55 Artic Blue (ohne Kamera) 0,00 EUR Zuzahlung
SonyEricsson T300 Icy Blue (inkl. Kamera) 0,00 EUR ZuzahlungBei der genannten Zuzahlung handelt es sich nur um die Differenz zwischen
den Kaufpreise. Die Laufzeit Ihres T-Mobile Vetrags bleibt selbstverständlich
unverändert.Bitte kreuzen Sie auf dem beiliegenden Vordruck an, welche Mobiltelefon
Sie wünschen, und senden Sie ihn uns entweder per Post oder per Fax
zurück. Vielen Dank.Sobald Ihre Antwort vorliegt, senden wir Ihr neues Handy an den T-Punkt
Münster; Salzstraße 14-25, Die Kollegen im T-Punkt werden Sie informieren,
wenn das Mobiltelefon angekommen ist und Sie können die Handys dann
gegeneinander austauschen.Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie und einfach vom Handy [...]
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Hoßbach"Soweit so gut, jedoch sind die gegebenen Handys für mich alle
uninteressant und ich befürchte, dass die Leute im Servicecenter mein
Fax nicht wirklich gelesen haben.Was ist denn jetzt die Ideale Antwort auf so was?
*HILFEEE*
Wäre nett wenn einer der TT-Juristen sich dazu äussern könnte
Danke im Voraus,
Khadgar -
Genau an diesem Punkt war ich auch schon. Persönlich kann man niemanden sprechen, der einem Auskunft in dieser Sache geben kann. Ich hatte danach nochmal ein Fax gesendet, in dem ich die Tonart etwas verschärft habe. Danach rief mich dann eine Mitarbeiterin aus der entsprechenden Abteilung an. Diese bat allerdings um Verständnis für die Situation und das Gespräch brachte mich nicht wirklich weiter. Ich habe mich jetzt dafür entschieden, das Handy zu behalten. Habe mir, nachdem ich das T720i erhalten habe, bei e-bay eine Kamera dafür ersteigert. (Bekommt man neu für ca. 50 Euro - bei Motorola das doppelte- reichlich unverschämt)
Kleiner Tipp: Ich habe mich gestern mit einem alten Schulfreund unterhalten, der jetzt Handys verkauft. Der versicherte mir, daß es mittlerweilen kein neues Handy mehr gibt, das völlig frei von irgenwelchen Macken ist. So ist es halt mit der Technik.Viele Grüße und schönes Wochenende
emjay
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Ich habe jetzt nochmal mit der Service-Hotline gesprochen und werde mir
zu Mitte der Woche Angebote für die Handys die mich interessieren
kommen lassen (das 3650, 7650 und 8920) und dann mal sehen.Wie ist das mit der Gerätesubvention? Wenn ich bei einer Wandlung ein
neues Gerät erwerbe und das alte abgebe, wird dann die Subvention
einfach 'gestrichen' (also verfällt mit dem alten Gerät) oder kann ich die
T-Mobile Leute dazu bringen die auch auf das "Wandlungsgerät"
anzuwenden?Gibts da Urteile oder konkrete Rechtssprechung / Gesetzgebung zu?
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Zitat
Original geschrieben von Khadgar
Kannst du eventuell nochmal schauen ob die Bookmarks noch irgendwo
bei dir herumfliegen oder mir den ein oder anderen Tip bezüglich der
Optimierung der Suchanfrage geben?Klar kann ich
Wenn du unter google nach "handy defekt mobilfunkvertrag" suchst, bringt das einige gute Treffer.
Konkret zum Fall passt zum Beispiel folgendes Urteil
ZitatKündigung des Handyvertrages bei defektem Handy möglich
Wer in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag ein Handy erwirbt, kann den kompletten Vertrag kündigen, wenn das Handy defekt ist. Dieses hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden. Der Netzbetreiber wollte das defekte Handy zwar zurücknehmen und den bewusst niedrigen Kaufpreis erstatten, bestand jedoch auf den Zweijahresvertrag. Auf diese Art und Weise wollte das Unternehmen den Käufer mit 42 DM abspeisen, obwohl der Listenpreis des Gerätes bei 343 DM lag. (Az: 34 C 3564/00).
[URL=http://www.telespiegel.de/html/gerichtsurteile_zum_thema_hand.html#Garantieleistung,%20Handy]Quelle[/URL]
Zum Volltext
(Laß dich nicht durch Super Illu irritieren, ich kenne die Kanzlei sehr gut, die für die Urteilsdatenbank verantwortlich ist;))Das Urteil sollte dir zumindest weiterhelfen, wenn du eine Verhandlungsbasis für ein anderes subventioniertes Gerät suchst;)
Dem Verweis auf den Hersteller kannst du mit folgendem Urteil entgegenwirken
ZitatHandy: Die Händler haften zuerst
Funkt das neue Handy nicht richtig, haftet erst mal der Händler und nicht der Hersteller. Das hat jetzt das Oberlandesgericht in Köln festgestellt. Auch wenn der Kunde sein Handy zusammen mit einem Mobilfunkvertrag für einen subventionierten Preis erwirbt, kann er sich bei einem Defekt immer erst an den Händler wenden. Denn die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers hat grundsätzlich Vorrang vor der Garantie des Herstellers. Der Händler muss danach das schadhafte Handy innerhalb der ersten sechs Monate entweder reparieren oder umtauschen.Quelle: Oberlandesgericht Köln, AZ 6 U 14/99
Ich hoffe mal, dass dir das weiterhilft.
Du musst jedenfalls ein subventioniertes Gerät erhalten, sonst kannst du dich vom Vertrag lösen.Gruß
DaFunk
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