Berufstätig - Arbeitsamt - Wohnzuschuss

  • 700€ Brutto ist ja keine Aushilfe mehr auf 400€-Basis sondern in irgendeiner Form fest angestellt.


    Wenn der Chef dann will, kann man ja, im gegenseitigen Einverständnis, die Stundenzahl pro Monat (sofern er in Teilzeit arbeitet) oder wenn er schon Vollzeit arbeitet den Lohn erhöhen.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Darum gehts hier aber nicht. BTT please, statt hier jetzt wild rumzuspekulieren und ohne jede Basis irgendwelche "man kann das und jenes"-Weisheiten rauszuhauen. :rolleyes:


    Danke.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Hallo.


    Also, er hat heute den besagten Termin wahrgenommen.
    Der Sachbearbeiter meinte, dass die Miete so nicht übernommen werden kann.
    Sprich, es gelten die 291 Euro Kaltmiete wie vorgeschrieben von der jeweiligen Kommune.


    Allerdings hat der zuständige Sachbearbeiter gesagt, dass wenn er die Wohnung trotzdem mietet, die Kosten nur bis zu dem jeweiligen festgelegten Satz ( Rohmiete / Betriebskosten / Heizung ) übernommen, werden aber die
    Kaution, Erstaustattung - Umzug nicht getragen werden.


    Die Nebenkosten betragen 100 Euro Pauschal. Inklusive aller Gebühren und Heizung.


    Sprich, keine Ablehnung. Morgen hat das Arbeitsamt geschlossen, er soll am Donnerstag einen
    weiteren Termin wahrnehmen, da der vorgelegte Mietvertrag noch nicht unterschrieben war.


    Das wurde von der ehemaligen Sachbearbeitern so verlangt. Der jetztige Sachbearbeiter hat ihm
    auch noch ein Schreiben gegeben, welches von der Vermieterin ausgefüllt werden muss.


    Was meint ihr? Ich bin der Meinung, dass wenn der Sachbearbeiter ihm nicht ausdrücklich gesagt hat, er solle sich eine andere Wohnung suchen, er doch das Objekt mieten kann.
    Er verdient wie gesagt 566,29 Euro Netto. Die Differenz von 29 Euro kann er also selber tragen.


    Ausserdem hat der Sachbearbeiter errechnet, dass er einen Gesamtanspruch von ca. 444 Euro zusätzlichem/ergänzendem Hatz 4 Geld hat. ( Ergibt sich aus Lebensunterhalt/Miete )


    Damit kann er in jedem Fall die Differenz tragen. Das ergibt immerhin eine Summe von 1010 Euro zum Leben im Monat.


    Dunken...

  • Dunken



    Mach dir deswegen mal keine Sorgen.
    Selbstverständlich kann er die Wohnung nehmen.
    Der Zuschuss, der ihm unter gewissen Bedingungen gewährt wird,bleibt unberührt.
    Später kann er sich sogar was schöneres suchen, welches dann auch übernommen werden muss.


    Und die Aussage, dass der Umzug/die Erstaustattung nicht übernommen werden, wage ich mal stark zu bezweifeln.


    Eine Empfehlung noch an dich: Lass den Mitarbeiter doch beim Mietverein Mitglied werden.
    Kostet im Jahr nicht viel und man hilft ihm bei Streitigkeiten in jeder Form.



    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von Syrabane
    ... Ich finde es schon sehr bemerkenswert, dass der Chef hier seinem Arbeitnehmer so unter die Arme greift... das gibts nicht überall.


    Finde ich auch klasse! :top:

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