Wem "gehört" die E+ Rufnummer? Dem Kunden oder dem Nutzer?

  • Hallo,


    mein E+ Vertrag läuft am 14.03.11 aus und ich möchte vermutlich zu O2 wechseln. Meine Verlobte ist Vertragspartnerin, ich bin laut Kundencenter Nutzer der Rufnummer.


    Wenn die Nummer nicht mir "gehört" muss meine Verlobte - wenn ich richtig informiert bin - erst gegenüber E+ den Verzicht auf die Rufnummer erklären, damit ich die Nummer bei O2 übernehmen kann.


    Deshalb meine Frage: Wer ist Rufnummerninhaber?

  • Okay, danke. Hatte ich auch vermutet. Hab mich aber dann gefragt, warum überhaupt ein Nutzer zur Rufnummer gespeichert wird.

  • Mmmh, ich habe gerade mit E+ telefoniert und dort hat man mir gesagt, dass meine Verlobte keinen Rufnummernverzicht erklären muss, sondern dass wir die Nr. vor Vertragsende noch kostenpflichtig auf meinen Namen übertragen müssen.


    Die O2-Hotline hat gesagt, meine Verlobte müsste nur den Verzicht gegenüber E+ erklären. Wer hat nun Recht??? :confused:

  • offiziell geht eine Portierung nur bei gleichbleibendem Vertragspartner - dementsprechend könnten die unterschiedlichen Aussagen daher kommen das du nicht beiden Netzbetreibern verraten hast das der Vertragspartner wechselt.


    Fazit:
    Entweder vorher Nutzerwechsel machen (ACHTUNG: pass auf dass die dir dadurch nicht die Vertragskündigung streichen oder ne Mindestvertragslaufzeit aufs Auge drücken!)
    Den Netzwechsel komplett auf dem Namen des bisherigen Vertragspartners abwickeln und erst hinterher Nutzerwechsel - sofern dieser möglich ist.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Bei beidem steckt ein Fünkchen Wahrheit; in diesem Fall stimmt aber die Aussage von o2.


    In der Regel ist es so, dass "alter Inhaber" beim bisherigen Anbieter und "neuer Inhaber" beim neuen Anbieter immer identisch sein müssen, sonst klappt die Übernahme nicht. Insofern ist die Aussage von E-Plus, dass man die Karte erst überschreiben muss, korrekt.


    Aber:
    Bei o2 ist es so, dass man auf dem Portierungsformular sowohl alten Inhaber als auch neuen Inhaber angeben kann; beide müssen dann auf dem Formular unterschreiben. Da klappt das dann auch bei unterschiedlichen Personen.


    Also: Grundsätzlich hatte E-Plus wohl Recht. In diesem Falle (wechsel zu o2) ist ein vorheriges Umschreiben der Karte nicht notwendig; das klappt bei o2 auch so.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    In diesem Falle (wechsel zu o2) ist ein vorheriges Umschreiben der Karte nicht notwendig; das klappt bei o2 auch so.


    Ah, cool. Vielen Dank!

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