Base: Vertragsverlängerung Handy zurück geben

  • Hallo,


    am Samstag im Base Shop in der City gewesen. Mein Vertrag wäre im August ausgelaufen. Jetzt habe ich das Nokia C6 erst gestern abholen können. Ich bin unuufrieden mit dem Handy und möchte das Gerät gerne tauschen. Schon am Telefon wurde mir unfreundlich mitgeteilt das ich nicht in den Shop kommen brauch.


    Ich habe jetzt zu dem HandY eine Internetflat gebucht. Sorry, aber mit dem Gerät ist das surfen eine Zumutung. Was kann ich jetzt machen?


    Ich finde mich nicht richtig beraten. Erst soll ich den Vertrag verlângern und wie die dort sagten das total beliebte Nokia C6 nehmen. Damit ich das sehr günstig bekomme ein Mein Base Vetrag zusätzlich nehmen und sofort kündigen (totales chaos).


    Jetzt will man mich 24h später nicht mehr sehen.

    Viele Grüße,

  • ich sehe den fehler eher bei dir,haettest dich vorher ueber das geraet und dessen eigenschafften informieren koennen.


    zb mittels vorfuergeraet.


    der haendler uebt lediglich geltendes recht aus.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Das echt der Wahnsinn, wie man als Kunde behandelt wird.


    ... und ich finde es immer wieder Wahnsinn, was manche Kunden glauben :rolleyes:
    Mal ganz abgesehen davon, dass die Vertragsverlängerung und der Handykauf auch nicht unmittelbar zusammenhängen.


    Aber wenn ich Dich recht verstehe, geht es Dir nur darum, dass Gerät wieder loszuwerden, oder? Kleiner Tip: Gerät als fast neu weiter verkaufen und selber nen anderes Gerät kaufen und sich idealerweise vorher mal informieren.


    Was ist dann das Problem beim Surfen? Displaygröße oder Geschwindigkeit?
    Bei letzterem könnte es auch am Mobilfunknetz liegen oder hast Du es mal mit WLan probiert?
    Da Du offensichtlich erst jetzt eine Internetoption dazugebucht hast, hast Du überhaupt irgendwelche Vergleichswerte was mobiles Surfen angeht?


    Zitat

    Erst soll ich den Vertrag verlângern und wie die dort sagten das total beliebte Nokia C6 nehmen. Damit ich das sehr günstig bekomme ein Mein Base Vetrag zusätzlich nehmen und sofort kündigen (totales chaos).


    Und dieses totale Chaos hat Dich nicht irgendwie stutzig gemacht?? :confused: Einen Vertrag verlängern, nen neuen dazu abschließen und ein total beliebtes Nokia kaufen, wo Nokia erst diese Tage einen Offenbarungseid geleistet hat und öffentlich zugegeben hat, dass ihnen das Geschäft total abhanden gekommen ist ....

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Behalte in den Hinterkopf: Das nächste mal ein Android basierendes Gerät nehmen ;)
    Jetzt kannst du es nur bei zb ebay verkaufen und dir dann ein anderes holen. Auch ich frage mich wieso du dich nicht erstmal darüber informiert hast was du da eigentlich kaufst.


    Merke zusätzlich: In den Shops die Geräte testen und anschließend zuhause online bestellen. So kommst du IMMER um ein vielfaches günstiger weg und hast Rückgaberecht!

  • Geh am besten vorher immer in einen MediaMarkt o.ä. Da kannst du die Geräte testen oder kurz ausprobieren. Rückgabe in einem Ladengeschäft ist immer kulanzabhängig.


    Man muss auch die Shops verstehen. Ein getestes Gerät kann nicht mehr als Neuware verkauft werden und muss zu einem billigeren Preis abgegeben werden.


    Surfen mit dem Handy ist meiner Meinung auch nicht so der Hit. Vielleicht probierst du mal speziell für Handys "gemachte" Seiten aus und da funktioniert es meiner Meinung ganz gut für zwischendurch. Einen PC wird ein Smartphone niemals ersetzen können.

  • Kann mich nur anschließen. Ein Handy sollte man immer vorher mal selbst getestet haben.


    Und dann kauf Dir um Himmels Willen doch kein Nokia, wenn Du damit vernünftig surfen willst.


    Das sinnvollste was Du machen kannst ist das Handy selbst zu verkaufen und Dir von dem Geld was anständiges zu holen. Ein Handy mit Android zum Beispiel.
    Wenn Du das online bestellst, kannst Du es auch in Ruhe daheim testen und bei nicht Gefallen wieder zurück geben.

  • Zitat

    Wenn Du das online bestellst, kannst Du es auch in Ruhe daheim testen und bei nicht Gefallen wieder zurück geben.


    Sorry, aber das ist das Hinterletzte :flop:
    Nach der Logik, kann ich mir ja alle 10 Tage nen neues Gerät bestellen und das alte zurückschicken :eek:


    Überleg Dir mal bitte was das für die Online-Händler bedeuten würde, die haben doch das gleiche Problem wie ein normaler Shop, dass sie ein "benutztes" Gerät zurückbekommen :mad:


    Leider ist das Thema Wertersatz in diesem Fall juristisch wohl noch etwas strittig, aber den Automatismus, den Du darstellst, gibt es in der Form eben auch nicht - hier der Auszug aus Wikipedia:


    Zitat

    Ebenfalls eine Unsicherheit im Sinne der Verwendung in der Widerrufsbelehrung ist der Wertersatz für bereits gelieferte Waren, deren Wert durch die Ingebrauchnahme durch den Käufer reduziert wurde. In zahlreichen Widerrufsbelehrungen wird eine Wertersatzpflicht grundsätzlich festgelegt, sofern der Käufer die Ware wie ein Besitzer in Gebrauch nimmt und nicht lediglich begutachtet, wie dies beispielsweise in einem Ladengeschäft möglich wäre. Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine solche, generelle Wertersatzpflicht unzulässig, da dadurch das Widerrufsrecht des Käufers beschränkt bzw. mit finanziellen Risiken verbunden und dadurch unter Umständen unterlaufen wird. Laut Europäischem Gerichtshof hat der Verkäufer das Recht, eine derartige Wertersatzpflicht festzulegen, muss dies aber in einem einzelfallbezogenen Hinweis tun. Aus den Belehrungspflichten des BGB und des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) ergibt sich, dass der potentielle Käufer auch über diesen Aspekt des Vertrages vor dessen Abschluss zu informieren ist. Allerdings wurde auch hier eine Information, die unmittelbar nach Vertragsabschluss erfolgt, einer Information vor Vertragsabschluss gleichgestellt.

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Überleg Dir mal bitte was das für die Online-Händler bedeuten würde, die haben doch das gleiche Problem wie ein normaler Shop, dass sie ein "benutztes" Gerät zurückbekommen :mad:


    Das ist nicht das Hinterletzte, sondern geltendes Recht.


    Natürlich darf man das Gerät zuhause ausprobieren und bei Nichtgefallen ohne Wertersatz zurückgeben. Das Rückgaberecht gleicht aus, dass ich in einem Onlineshop nicht wie im Laden das Gerät (oder ein Vorführmodell) ausprobieren kann. Ich darf das Gerät also auspacken, zusammenbauen, einschalten und ausprobieren.


    Wertersatz kommt nur in Betracht, wenn ich das Gerät so benutze, als hätte ich mich schon entschieden es zu behalten, also etwa mehrere Tage mit mir rumtrage, so dass es schon Gebrauchsspuren bekommt.

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