Wie heute vom BGH bekanntgegeben dürfen Handys erst ab einem offenen Betrag von 75€ vom Anbieter gesperrt werden. Congstar hatte wohl eine Klausel die eine Sperrung ab 15,50€ vorsah, die ist damit ungültig.
BGH: Handysperrung bei geringen offenen Beträgen unzulässig
-
-
-
das ist aber nicht shoen fuer die mobilcom
-
Ein richtig gutes Urteil für Kunden. Nun wirds nicht immer gleich teure Sperrungen von SIM-Karten geben, wenn eine Lastschrift platzt. Genau darauf sind einige Provider richtig scharf, wenn man die entsprechenden Stellen der Preisliste so durchliest.
Da der obige Link nicht geht, hier nochmal bei Focus: http://www.focus.de/digital/ta…perrungen_aid_600948.html
-
Ich traue es den Anbietern zu, mittels Wucher-Rücklastschriftgebühren sich über die 75-€-Grenze zu retten.
-
Schlimmer finde ich ja noch die Rücklastschriftgebühren, die richtig ins Geld gehen. Wenn man bei o2 einen Blue100 hat, der 20 Euro kostet und o2 nicht abbuchen kann, nehmen die saftige 19 Euro für. Das ist immerhin so gut wie ein Monatsbeitrag. Sicherlichlich kann man Pech gehabt sagen, aber saftig finde ich das schon. Wobei o2 sicherlich nicht der Spitzenreiter in dieser Kategorie ist.
-
Ja das stimmt, ganz ohne sind die 19€ Rücklastgebühr bei o2 nun wirklich nicht.
Weiß gar nicht mehr wie teuer das aktuell bei der Telekom ist, aber früher war es deutlich günstiger da (glaube um die 7€) und das Handy wurde auch erst bei der zweiten geplatzten gesperrt. -
Die Rücklastschriftgebüht bleibt aber definitiv erhalten. Diese hat ja nichts mit der Sperrung des Anschlusses zu tun, sondern ist eine "Bearbeitungsgebühr". (ist traurig, ist aber wohl so)
-
Zitat
Original geschrieben von StevenWort ... das Handy wurde auch erst bei der zweiten geplatzten gesperrt.
Derzeit afaik bei der dritten geplatzen.
-
Zitat
Original geschrieben von StevenWort
Ja das stimmt, ganz ohne sind die 19€ Rücklastgebühr bei o2 nun wirklich nicht.Da fehlt ganz klar wieder jemand, der dagegen klagt.
Es gibt ja auch zahlreiche Gerichtsurteile zu Mahngebühren von Versandhäusern und Co. Da haben Gerichte ja auch bereits zahlreiche Urteile zu gesprochen und gesagt, dass Mahngebühren im Verhältnis zum Betrag stehen müssen. 2,50 EUR im Durchschnitt fanden die Richter immer für angemessen.Ähnlich hat es auch bei RL zu sein. Mahnkosten plus RL- Gebühren der Bank. Macht dann unterm Strich vielleicht 7-9 Euro.
-
Zitat
Original geschrieben von Der Schakal
Derzeit afaik bei der dritten geplatzen.Nunja, meine 9,95€ wurden die letzten 2 Jahre (bis Juli 10) immer abgebucht, deswegen weiß ich nur noch wie es 2006 war, obwohl ich nie ne Sperre hatte
o2 sperrt glaube aber sofort, oder?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!