BGH: Handysperrung bei geringen offenen Beträgen unzulässig

  • Base sperrt sofort !


    Aufgrund des "großen" Kreditkartenwechsel im letzten Jahr aus eigener Erfahrung erlebt.
    Schnell behoben, aber ärgerlich trotzdem.


    Letztendlich meine Schuld gewesen, hab vergessen die neue KK-Nummer anzugeben. :mad:

    5510, 3310, 7210, 6230i, E66, SGS+, S3,
    ZTE Blade VEC 4G, Moto G 1.Gen., Moto X 2013, S5 mini, BQ X5, A3 2017, S10e, A52s 5G, Apple iPhone 14

  • Zitat

    Original geschrieben von NiEb
    Base sperrt sofort !


    E-Plus verhält sich genauso, jedoch wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben, wenn die Kreditkarte gesperrt oder abgelaufen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    Die Rücklastschriftgebüht bleibt aber definitiv erhalten. Diese hat ja nichts mit der Sperrung des Anschlusses zu tun, sondern ist eine "Bearbeitungsgebühr". (ist traurig, ist aber wohl so)



    Schon richtig, aber über die Höhe kann man sich streiten. Bei Clickandbuy war es so, wenn man z.B wegen einer App die 0,79 Euro gekostet hat, die nicht abbuchen konnten, haben sie gleich mal 25 Euro genommen. Nach Protesten haben sie das inzwischen auf 15 Euro gesenkt.

    Apple iPhone 16 Pro Max 256GB schwarz mit Magenta Mobil XL.

  • Stand ohnehin in der neuen EU-Richtlinie, dass erst ab einem bestimmten Betrag der Anschluss gesperrt werden darf. Die wäre ohnehin dieses Jahr gültig geworden. Aber schön, dass der BGH die Rechtsprechung im EU Ausland, die Grundlage für die Richtlinie ist, nun schon für jetzt gültig erklärt.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Normalerweise gilt das Urteil nur für diesen Fall und nicht für die anderen Anbieter.
    Im zweifelsfall wird man sich aber in anderen Fällen auf dieses Urteil berufen können.


    Das BGH ist ja schon eine etwas höhere Instanz ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus


    Das BGH ist ja schon eine etwas höhere Instanz ;-)


    Eine ETWAS höhere Instanz?


    Der BGH ist die höchste gerichtliche Instanz in Deutschland.


    Darüber gibt es nur noch das Bundesverfassungsgericht. Jedoch glaube ich kaum, dass solche Dinge wie RL-Kosten oder Telefonsperre bei Handyverträgen verfassungswidrig sind und vor dem Verfassungsrichtern landen.

    Grüße vom WebTalk


    MOBIL: iPhone 13 pro Max * Telekom Business Flex M * o2 unlimited Max

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