Kostenlose Genion-Original-BWHZ mit ausgeschaltetem Ankerhandy?

  • Super, die Stuttgarter Telefonnumer für die Hotline gibts nicht mehr, man muss die 01805-123123 anrufen. :flop:


    Heute kamen meine beiden Rechnungen und alle RUL wurden berechnet. Wenn man sich die Einzelverbindungsnachweise anschaut, wurde immer nur zu einer Nummer im O2-Netz umgeleitet. Ich habe telefonisch darum gebeten, das zu prüfen, zusätzlich, die Abbuchung bis zum Ende der Prüfung zu stoppen. Ich befürchte aber auch, dass sie "aus Kulanz" auf den jetzigen Betrag verzichten werden und ab jetzt alle RUL kostenpflichtig werden. Die zur Einhaltung des Vertrags zu bringen wird bestimmt dann zur Kündigung von deren Seite führen.


    So sind also über Nacht die Gold werten alten Debitel Genion S wertlos geworden Werde ich also doch noch die hier noch in Reserve rumliegenden originalen Genion von O2 nutzen. Da muss ich zwar monatlich ein paar Euro Grundgebühr blechen, aber die RUL sind und bleiben kostenlos.


    Also mal ehrlich: verlogener, Gewinn orientierter Saftladen! Wozu Verträge einhalten? :mad: Schade nur, dass die beiden Nummern wichtig, weil geschäftlich, waren. Muss ich also neue Nummern kommunizieren. Oder weiß jemand, ob man Festnetznummern von den Debitel Genions zu den originalen Genions übertragen bekommt?

  • Diese Antwort habe ich erhalten:

  • Ich rate weiter dazu, mit Mobilcom über soetwas nicht am Telefon zu sprechen. Ihr habt davon überhaupt nichts.


    Ich empfehle, solange die Erstattung der Beträge auf das Bankkonto bei Mobilcom per Fax/ Einwurfeinschreiben / Mail mit Fristsetzung anzumahnen, wie letztmöglich eine Rückgabe der Lastschrift bei der Hausbank möglich ist (Nachfragen, i.d.R. 6 Wochen nach Kenntnisnahme des Umsatzes). Erst dann sollte man - nach rechtlicher Prüfung - die Lastschrift stornieren.


    Wem Mobilcom bereits jetzt deutlich mitgeteilt hat, dass es keine Gutschrift geben wird, der kann bereits jetzt einen RA mandatieren, dessen Kosten dann durch Mobilcom zu tragenwären. Nicht jeder kommt natürlich seinen Pflichten nach.


    Das Pochen auf die Altkonditionen lohnt sich m.E. nur für Kunden mit Verträgen mit längerer Laufzeit, da eben wohl die hier schon häufig diskutierte Kündigung seitens Mobilcom zu erwarten ist.


    Grüße und viel Erfolg
    Marc Neumann

  • Toll, jetzt hats mich auch erwischt, wenn auch nur mit einem kleineren zweistelligen Beitrag! :(


    Hab mal das Kontaktformular bemüht:



    Antwort von Debiltel:


    Angehängt war folgende Datei:
    http://s1.directupload.net/file/d/2557/cg73xicd_pdf.htm


    Sie beziehen sich also auf Rufweiterleitungen außerhalb der HZ... :rolleyes:



    Also nochmal:


    Bin ja mal gespannt wie das weitergeht... :mad:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Meine Frau und ich haben ja 2 fast gleiche Verträge, aber 2 unterschiedliche Antworten bekommen (habs weiter oben gepostet).


    Auf die nochmalige Reklamation hinsichtlich des Vertrags meiner Frau habe ich nun kommentarlos eine Kulanzgutschrift bekommen.


    Also kA wies nun weitergeht :P

    Hier stand eine Signatur.

  • Ich erkenne immer noch keine einheitliche Linie, die ich der Geschäftsführung zuordnen könnte. Die wäre aber Voraussetzung, um den Sachstand einschätzen zu können.


    Ich empfehle die Abfassung eines Schreibens, das an den Voststandsvorsitzenden persönlich gerichtet ist (wer es bearbeitet, ist dann eine andere Frage - auf jeden Fall sind Hausmeister & Co. nicht berechtigt, diese Post zu öffnen) und das grundsätzliche Problem schildert, um dann um eine verbindliche und abschließende Stellungnahme einzufordern, die zur Veröffentlichung in Telefon-Treff, teltarif u.a. geeignet ist. Das "Hüh und hott" des Kundenservice halte ich nicht länger für zumutbar.


    Wenn Hänschen (und seine Kollegen) zu blöde sind, muss sich eben Hans kümmern. Zeigt sich Hans uninteressiert, gilt: Feuer frei ... aus allen Rohren.


    Frankie



    Erg.:
    Wenn sich im Fall des Falles einige Mitglieder zusammenfänden, und sich Marc Neumann, der sich mit Sachverhalt und rechtlicher Würdigung schon auseinandergestzt hat (und im Gegensatz zu mir die Rechtslage für eindeutig hält) tatsächlich zur Übernahme von Mandaten bereitfände (die Möglichkeit der Sammelklage existiert leider nicht - dennoch ließen sich durch etliche gleichgelagerte Fälle Kosten sparen), mag das eine Option sein.


    Das Vorpreschen Einzelner auf dem Rechtsweg zum hielte ich gegenwärtigen Zeitpunkt dagegen nicht für besonders glücklich und könnte sich unter Umständen sogar als konraproduktiv erweisen.



    Erg.2:

    Zitat

    Original geschrieben von jonasm
    so wie das ausschaut, glaub ich kaum, dass man sobald seine Kohle zurück bekommt...


    Auch, wenn mich inzwischen gewisse Zweifel plagen, halte ich eine Stornierung (und ggf. Erstattung) bislang immer noch für die wahrscheinlichste Lösung - jedenfalls betreffend die rückwirkend in Rechnung gestellten Kosten für Rufumleitungen.

  • Ja, bisher ist das alles sehr merkwürdig, dass die Auskünfte so sehr voneinander abweichen.


    Kriegskasse her :-) Man bräuchte nur einen, der seinen Genion mit MVLZ und falscher Abrechnung hergibt und ein paar Interessierte am Ausgang der Sache ;-)

  • Soll ich?


    Meine Genion-S-Cards haben 24-Monate-Vertragslaufzeit, haben bisher immer kostenlose netzinterne Rufumleitungen gehabt und den ausdrücklichen Passus von Debitel, dass die alte Preisliste weiterhin gültig bleibt, als Sie vor etwa einem Jahr von 1-monatlicher Kündigungsfrist auf 24 Monate umgestellt wurden mit jeweils 12 Monaten Verlängerung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.


      08.02.2012: ein historischer Tag für einen Geek - ab heute surfe ich mit 100 Mbit durch das WWW! KDG sei Dank!

  • Das wäre ein sehr guter Ausgangspunkt, wie ich meine. Preislisten / Änderungen liegen alle vor, sodass man das auch beweisen könnte?

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