Kostenlose Genion-Original-BWHZ mit ausgeschaltetem Ankerhandy?

  • Hallo,


    wenn Du vor Gericht gehst, passiert folgendes:


    Du hälst die Original-Preisliste vor und sagst: Kostet nix.


    MD sagt, stimmt, aber das war ein Fehler, weil seit dem Datum XX eine andere Preisliste gilt.


    Du entgegnest: Diese neue Preisliste interessiert micht nicht, habt ihr mir nie mitgeteilt.


    MD sagt: stimmt, aber jetzt teilen wir Dir sie mit, ab jetzt kostet es.


    Du sagst: Nix da, ich bestehe auf Vertragserfüllung zu den alten Konditionen


    MD antwortet: Nein, können wir nicht, wollen wir nicht und kündigen binnen eines Monats den Vertrag fristgerecht.


    Und nun?


    Was Deine (und vieler Leute hier) Vorstellung ist:


    MD muß bis zum St. Nimmerleinstag die Umleitungen kostenlos lassen.
    Auch wenn sie selbst beim Einkauf bei o2 zahlen müssen. (Wissen wir nicht.)


    Auch wenn Du die Karte nur in der Homezone auf Empfang stehen hast und niemals auch nur 1 Cent Umsatz machst.


    Und das wirds nicht geben.


    Deswegen schauen, wir man als Betroffener da möglichst schadensfrei aus der Nummer rauskommt.


    Einige haben schon Gutschriften über 300-400 Euro bekommen. Es wird sicher noch "lustig", dieses Geld in "real" wieder auf das eigenen Bankkonto zurück zu bekommen.
    (Kann man sich für das Geld ein Handy bei MD kaufen? :-)


    Eindeutige Rechtslage hin - Rechtslage her.
    Wer hat Lust auf ein 1-2-3 Jahre dauerndes Gerichtsverfahren?
    Die Allerwenigsten.


    Daß die BNetzA einen Exekutor nach Büdelsdorf schickt, der denen sofortige Abschaltung aller Server und Entzug der Lizenz androht und auch umsetzt, wenn sie nicht das tun, was ihr erwartet... am 1.4.2012 vielleicht... :-)

  • Ursache und Wirkung


    Henning

    Zitat

    Eindeutige Rechtslage hin - Rechtslage her. Wer hat Lust auf ein 1-2-3 Jahre dauerndes Gerichtsverfahren? Die Allerwenigsten.


    Mit allem gebotenem Respekt, aber mit solch einer Einstellung kann man auch künftig anstatt eines MF-Vertrages gleich einen Antrag auf Leibeigenschaft bei Jailnet stellen .....
    Es sollte doch nicht so sein, auch wenn es die Vergangenheit leider sehr oft so war, dass ein Anbieter gewisser Größe sich über geltendes Recht hinwegsetzen kann!
    Sorry Henning, bin sicher kein Streithansel, aber mit solchen Tipps raubst Du den "dreistellig" betroffenen Opfern die Energie!


    Das keiner die BWHZ einklagen will steht außer Frage.


    Es geht schlicht um Rechtssicherheit alter und neuer Kunden dieses Anbieters.


    Frank

    Zitat

    Würde Freenet Rufumleitungen berechnen in Kenntnis des Umstands, das sie in der Preisliste mit 0,00 € ausgewiesen sind, dem Kunden gegenüber aber vorspiegeln, die Rufumleitunegen seien in der Vergangenheit nur versehentlich nicht berechnet worden und der Kunde sei in Zukunft zur Zahlung verpflichtet, halte ich das schlichtweg für kriminell.


    Aber genau das hat z.B. mir FN im Wortlaut per Mail mitgeteilt ....

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Henning


    Ich habe aber Genion-S-Cars-Tarife mit 24-Monaten Vertragslaufzeit. Wie sieht es da denn aus mit der "Durchsetzung" der kostenlosen Rufumleitung?


      08.02.2012: ein historischer Tag für einen Geek - ab heute surfe ich mit 100 Mbit durch das WWW! KDG sei Dank!

  • weichei - MD wird Dir zum 31.6.2013 kündigen - nach meinem Verständnis, und solltest Du eine 24-Monatige MwLz haben, ist MD zur Vertragserfüllung verpflichtet.

    ---
    Glück auf

  • Zitat

    Original geschrieben von big-p
      weichei - MD wird Dir zum 31.6.2013 kündigen


    Das schafft auch nur ein Laden wie MD :D

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    ...
    MD sagt: stimmt, aber jetzt teilen wir Dir sie mit, ab jetzt kostet es.
    ...


    Au weia ... Nachsetzen zur Sicherung und Vermehrung kriminell erzielter Gewinne. :p


    Nein ... irgendwann erkennt auch Freenet, dass man von Opfern besser ablässt. Denn in diesem Stadium dürfte Freenet bereits anwaltlich beraten sein, so dass die Wortführerschaft vom Toastbrot auf einen Juristen übergegangen ist.


    Mit einer Kündigung der betroffenen Verträge wird man aber rechnen müssen ... und wenn der Tarif so nicht mehr angeboten wird, fällt mir auf Anhieb rein gar nichts ein, das man einer Kündigung entgegensetzen könnte.


    Frankie

  • ich will auch keine bundesweite HZ einklagen, ich will nur meine 400€ REAL zurück. Meinetwegen können sie die blöde HZ einstampfen. War eh nur ein nettes Gimmick. Ich hab mir immer noch die Mühe gemacht und erst nach 10 Sekunden aus der HZ umgeleitet, was für den Anrufer manchmal verwirrend war. So hieß es am Anfang ja immer, man sei auf der sicheren Seite...

  • Ich bin immer noch dafür, erst einmal abzuwarten, bis Freenet eine einheitliche Linie gefunden hat.


    Bis dahin sollte sich auch niemand verpflichtet fühlen, unruhig schlafen zu müssen. Bisher gibt es für mich keine ernst zu nehmende Aussage von potenter Seite, dass Freenet auf die Zahlung der rückwirkend und überraschend erhobenen Kosten für Rufumleitungen bestehen wird.


    Auch, wenn es schwer fällt: Ruhe zu bewahren ist m.E. zum gegenwärtigen Zeitpunkt die einzig richtige Handlungsweise (natürlich, nachdem man der Rechnung formal widersprochen hat).


    Frankie

  • Abwarten halte ich auch für sinnig. Innerhalb von 6 Wochen (ab Kenntnis des Umsatzes auf dem Konto) ist man ja auch bzgl. der Rücklastschrift auf der sicheren Seite. Ist bis dahin keine REALE Rückbuchung vorhanden, wird eben zurückgebucht.


    Was zukünftige Berechnungen angeht, müssen wir wohl die nächste Rechnung oder zumindest den Costcheck abwarten

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Abwarten halte ich auch für sinnig. Innerhalb von 6 Wochen (ab Kenntnis des Umsatzes auf dem Konto) ist man ja auch bzgl. der Rücklastschrift auf der sicheren Seite. Ist bis dahin keine REALE Rückbuchung vorhanden, wird eben zurückgebucht.


    Werde Morgen bei meiner Spasskasse sicherheitshalber nachfragen wie lange die Möglichkeit besteht die Kohle zurückzuholen, das musste ich bisher noch nie tun.
    Auch ich kann das einige Wochen aussitzen und beim Zeitraum von 6 Wochen fällt ja das nächste Rechnungs- Abbuchungsdatum rein, denn auch im Juni habe ich einige Anrufe umgeleitet.

    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!