Nachdem der Händler anerkannt hat, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt, hat er die Versandkosten gem. § 439 II BGB zu tragen.
ZitatOriginal geschrieben von Hackman99
EDIT: §357 beantwortet mir indirekt die letzte Frage ob ich grundsätzlich unfrei verschicken darf. Ab einen Wert von 40€ kann ich unfrei zurückschicken und darunter muss ich die Versandkosten zum Händler zurück bezahlen.
Es steht aber NIRGENDS, dass ich auch noch die Versandkosten zurück zu mir Tragen muss.
§ 357 BGB hat allerdings gar nichts mit der Verteilung der Kostenlast bei einer Rücksendung im Rahmen der Gewährleistung zu tun.