Garantieabwicklung - habe die Versandkosten"hin"bezahlt und soll jetzt"zurück"za

  • Hallo. Ich habe etwas bei einem großen Händler bei Ebay gekauft. Dementsprechend auch mit Garantie (rechnung usw).
    Habe es jetzt auf meine Kosten hin geschickt und der Händler will jetzt auch, dass ich nochmals den Versand seiner seits bezahle :confused:


    Zitat:
    Folgende Möglichkeiten haben Sie:

    1. Wir wickeln den Garantiefall für Sie über uns ab. Sie erhalten den Austauschartikel schnellstmöglich zurück. Hier wird eine Versandkostenpauschale von 3,90€ für den Rückversand fällig.

    2. Sie verzichten auf einen Tausch, wir entsorgen das Gerät kostenfrei bzw. schicken es zu Lasten des Käufers zurück.


    Bitte informieren Sie uns bezüglich Ihrer Entscheidung, damit wir Ihr Anliegen weiter bearbeiten können.




    Sowas habe ich bisher noch nie erlebt. Bisher war das doch immer so, dass Kundenfreundliche Firmen den Rückversand zur Firma auch übernommen haben. Bei normalen Firmen musste ich den Rückversand bezahlen. Aber dass ich jetzt den Versand des Austauschartikels wieder zurück zu mir bezahlen muss habe ich noch nie erlebt :confused:


    Wie ist das gesetzlich geregelt?

  • Die Frage wäre jetzt erst einmal, ob mal wieder die verschiedenen Themen Gewährleistung und Garantie hier durcheinander gebracht werden. Das sind nicht nur zwei verschiedene Wörter, sondern auch zwei gänzlich unterschiedliche Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.


    Und nur weil ein eBay Händler "Groß" ist (woran kann m an das überhaupt erkennen?), bietet der nicht automatisch eine zusätzliche Garantie an. Garantie wird sowieso meistens nur von den Herstellern gegeben. Es gibt allerdings Händler, die sich um die Garantieabwicklung kümmern.


    Oder geht es hier doch um einen Gewährleistungsfall?


    Brauche mehr Input :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Okay, also "groß" ist er, weil man jeden elektronischen krams bei dem findet und er alles in riesige mengen verkauft.


    Der Händler: http://www.lets-sell.info/


    Der Gegenstand hat einen Wert von unter 10€. Habe diesen als Warensendung(knapp unter 1€ - ist aber egal wie es dort angekommen ist) incl. Rechnungskopie zurückgeschickt. Ist immerhin günstiger als das dingen neu zu kaufen :p


    Die AGB's des Händlers: http://www.lets-sell.info/AGB-_-3.html


    Muss ich jetzt auch noch die Versandkosten bezahlen die mir der Händler von sich aus vorschlägt um die Austauschware zu erhalten???
    Bin gerade im BGB am blättern weiß aber nicht so recht wo ich etwas passenden finde :p


    Die Ware ist übrigens mit ausgestellter Rechnung vom 17.06.2010

  • Zitat

    Original geschrieben von Hackman99
    Okay, also "groß" ist er, weil man jeden elektronischen krams bei dem findet und er alles in riesige mengen verkauft.


    Aha, kann also auch irgendeine Oma aus dem Altersheim dahinter stecken, die auf Ihrem Netbook dort einen Shop aufgezogen hat :D


    Zitat

    Original geschrieben von Hackman99
    Der Gegenstand hat einen Wert von unter 10€. Habe diesen als Warensendung(knapp unter 1€ - ist aber egal wie es dort angekommen ist) incl. Rechnungskopie zurückgeschickt. Ist immerhin günstiger als das dingen neu zu kaufen :p


    Ist der Artikel defekt, oder warum hast Du Ihn zurück geschickt? Wie viel Zeit ist zwischen dem Kauf und der Rücksendung (falls defekt) vergangen? Warum redet der Händler von Garantieabwicklung?


    Bitte etwas ausführlicher. Es gibt hier keine generelle Antwort auf Deine "Ich habe irgend ein Problem, sage aber nicht genau welches" ;)

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  • Als gewerblicher Händler muss er Gewährleistung geben und auch alle hierfür anfallenden Kosten übernehmen bei einem echten Garantiefall also die Abwicklung über den Hersteller muss die Ware ja irgendwie zum Hersteller kommen wofür auch Versandkosten anfallen.

  • Ja, Ware ist eines Tages kaputt gegangen und es ist definitiv eine Garantiesache.


    Die Ware ist übrigens mit ausgestellter Rechnung vom 17.06.2010

  • Nimmst Du Hersteller-/Verkäufergarantie in Anspruch, deren Leistungen den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch meist übersteigen (etwa Austausch statt Reparatur gem. AGB), richtet sich die Abwicklung nicht nach gesetzlichen Regeln, sondern nach den Garantiebestimmungen. Die müssten dem Gerät beigelegen haben - hier hilft nur lesen, weil die Garantiebestimmungen für jedes Produkt andere sein können. Natürlich könnte hierin auch geregelt sein, dass Du die Kosten des Transports für den Hin- und Rückweg trägst.


    Ist der Austausch aber im Wege der gesetzlichen Gewährleistung erfolgt, muss der Händler sämtliche Versandkosten tragen.


    Die von Diger aufgeworfene Frage ist also die alles entscheidende, ohne deren Klärung Deine Frage einfach nicht zu beantworten ist. ;)


    Frankie

  • Okay, also EXAKTE Beschreibung des bisherigen Ablauf:


    Ich habe denen eine mail geschickt und gesagt, dass die Ware nach 7 Monate kaputt gegangen ist. Zudem habe ich auch ein Bild der Beschädigung beigefügt. Als letzter Satz fragte ich nach der Adresse fürs zurücksenden.


    Danach wurde mir die Adresse genannt und ich sollte auch ein Rücksendeformular ausfüllen und mit der Ware und einer Rechnungskopie abschicken. Dort konnte ich ankreuzen ob ich einen Austausch oder eine Rückerstattung möchte. Ich habe Austausch angekreuzt.


    Folgendes stand auch drin:


    Sollten Sie die gelieferte Ware zurücksenden wollen, so bitten wir um Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB); diese regeln die Voraussetzungen, unter denen Rücksendungen in Betracht kommen. Zugleich erleichtern Sie uns die Zuordnung Ihrer Rücksendung durch die Angabe der entsprechenden Daten und indem Sie uns eine


    Kopie der ursprünglichen Rechnung beifügen.


    Die Nutzung des vorliegenden Rücksendeformulars und die Mitteilung der weiteren Informationen ist fakultativ; vor allem das Widerrufsrecht und seine Folgen gelten unabhängig von der Nutzung dieses Formulars; es dient lediglich einer erleichterten Abwicklung der Retoure. Welches aber zur Folge hat, dass Ihre Rücksendung schneller und genauer bearbeitet werden kann.



    Hinweis: Das Recht eines Verbrauchers, seine Vertragserklärung nach Maßgabe von § 6 unserer AGB innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen, bleibt unberührt. Sollten Sie einen Artikel aufgrund eines Mangels zurücksenden, bitten wir um eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung, um den Fehler nachvollziehen und diesen ggfs. im Rahmen der Gewährleistungsbestimmungen nach Maßgabe von § 8 unserer AGB beheben zu können. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Ihr Produkt wirklich defekt ist. Gerne stehen wir Ihnen bei technischen Problemen für Rückfragen zur Verfügung. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rücksendung eines Artikels, der sich als nicht fehlerhaft herausstellt, können von uns nicht übernommen werden.




    Habe darauf folgend dann die Warensendung für etwas unter 1€ gepackt und abgeschickt.



    Ich habe nirgends etwas bzgl Garantie oder Gewährleistung gesagt bzw gesagt bekommen. Dementsprechend, da es sich hierbei um einem "Verkäufer" handelt, muss er doch nach §439 (2) zu Folgendem verpflichtet sein:
    Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllug erforderliche Aufwendungen, insbesonderes Transport-, Wege- ,Arbeits- und Materialkosten zu tragen.



    Richtig?
    Auch hier insgesamt eine Frage - ist es nun richtig, dass ich eigentlich IMMER die Ware unfrei zurückschicken kann wenn es sich um solch ein höchst wahrscheinlicher Gewährleistungsanspruch handelt?



    EDIT: §357 beantwortet mir indirekt die letzte Frage ob ich grundsätzlich unfrei verschicken darf. Ab einen Wert von 40€ kann ich unfrei zurückschicken und darunter muss ich die Versandkosten zum Händler zurück bezahlen.
    Es steht aber NIRGENDS, dass ich auch noch die Versandkosten zurück zu mir Tragen muss.

  • 1.) Gewährleistungsfalle nach 6 Monaten musst Du dem Händler nachweisen was ziemlich schwierig sein dürfte.


    2.) Es geht um einen Artikel von unter 10 €?
    Da lohnt der Aufstand nicht oder Du investierst die 4 € für die Versandkosten

  • Es geht mir nicht um die Kostenersparniss sondern um die Sache selbst und darum, dass ich die deutsche Rechtslage in der Hinsicht kennenlerne :top:
    Zudem habe ich keine Beweispflicht mehr, da der Händler mir bereits sagte, dass er mir ein Austausch schickt, wenn ich die Versandkosten zahle.


    Weitere Einwände, tipps usw?

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