ZitatOriginal geschrieben von Tuxracer
a.) Ich kenne keine Outsourcing-Firma, die nach dem 1 oder 2-jährigen Bestandsschutz nicht die Verträge geändert hat, was Nachteile für die Mitarbeiter ergab - darüber hab ich kürzlich sogar noch mit einem Ex-E-Plus´ler gesprochern, die outgesorucet wurden.
Da gibt es nur zwei Möglichkeiten, Kröte schlucken oder gehen
Das geht nur mit Änderungskündigung, und dafür brauche ich betriebsbedingte Gründe, wenn ich das als AG einseitig vorgeben will. Dafür sind die Hürden hoch, sogar höher als bei einer Beendigungskündigung. Was anderes ist natürlich, wenn die AN (bzw. deren Vertreter) mitspielen.
Zitatb.) schreiben die sich diese Möglichkeiten direkt mit in die Verträge rein
Bei einem Outsourcing kann ich das nicht in die Verträge schreiben. Die bestehenden Arbeitsverträge gelten unverändert fort, egal, ob die gesame Gesellschaft übernommen wird oder ein Betrieb im Wege des Betriebsübergangs.
Zitatc.) wenn interessiert als AG die Gewerkschaft. Da wird ein Haustarifvertrag gemacht und die Gewerkschaft ist aussen vor. Ist bei uns nicht anders, wie haben einen Haustarifvertrag, der zwar an den der IGMetall angelehnt ist, aber das heisst lange nicht mehr, das auch die Gehaötserhöhungen 1:1 umgesetzt werden.
Auch einen Haustarifvertrag darf nur die Gewerkschaft machen. "Tarifverträge", die etwa der Betriebsrat schließt oder sonst wer, sind ungültig. Gleichwohl lassen die Gewerkschaften aber mit sich reden, wenn so betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden könnenn.
ZitatÜbrigens hat O2 mittlerweile sogar komplette Technikstandorte dicht gemacht und die Leute, welche noch nicht nach Huawei outgesorucet wurden, mit grosszügigen Abfindungen freigesetzt, wer macht eigentlich deren Arbeit nun......
Keiner, merkt man ja.